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Deutsche Bürger lieben die Verwaltungsgerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht

WilliamCho (CC0), Pixabay
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Die Corona-Krise zeigt es, die Bürger sind klagefreudig und lassen sich nichts gefallen. Fast jede staatliche Maßnahme wird der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte zugeführt. Klagen sind einfach und preiswert. Deutschlands Gerichte funktionieren also bestens im Bereich „Corona“; allerdings nur bei der Überprüfung der staatlichen Maßnahmen.

Verwaltungsgerichte funktionieren – Zivilgerichte leider nicht

Aber wehe ein Bürger tut dem anderen Bürger unrecht. Dann versagt die Justiz Zivilprozesse bleiben extrem teuer, kompliziert und sinnlos, weil häufig die Zwangsvollstreckung scheitert. Ein Reformprojekt also.

CORONA vor Gericht

Alleine beim Verwaltungsgericht Potsdam sind zwei Klagen und 35 Eilanträge wegen Corona eingegangen, berichtet die Deutsche Presseagentur.

Bundesverfassungsgericht zur Impfpflicht

Auch das Bundesverfassungericht arbeitet fleissig. Einstweiligen Rechtssschutz gegen das Masernschutzgesetz wurde abgelehnt. Das Gericht will aber ordentlich prüfen. So schreibt der immer gut informierte Christian Rath  in der TAZ:

„Das am 1. März in Kraft getretene Gesetz sieht vor, dass Kinder nur dann in Kitas oder Schulen betreut werden dürfen, wenn sie eine Masernschutzimpfung oder Masernimmunität nachweisen. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Die Schulpflicht besteht auch für ungeimpfte Kinder.

Dagegen erhoben im März mehrere Eltern Verfassungsbeschwerde. Sie seien auf Kinderbetreuung angewiesen, wollen ihre Kinder aber nicht impfen lassen. Das Gesetz beinhalte einen indirekten Impfzwang, der das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit verletze, so die Klage.

Eine dreiköpfige Kammer des Bundesverfassungsgerichts hat nun zwei mit den Klagen verbundene Eilanträge in einer „Folgenabwägung“ abgelehnt. Die Interessen der Eltern und der Kinder überwiegen derzeit nicht die Interessen der Allgemeinheit, so die Richter, deshalb wird das Masernschutzgesetz nicht sofort gestoppt. Die Verfassungsrichter wollen die Klagen aber gründlich prüfen. Die Verfassungsbeschwerden seien weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet. (Az.: 1 BvR 469/20)“.

Zurecht weist Herr Rath in seinem Artikel darauf hin, dass diese Entscheidung für CORONA erhebliche Bedeutung hat. Bekanntlich wird über Zwangsimpfungen für den Fall das es einen Impfstoff gibt bereits gestritten.

 

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