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Bekanntmachung
über die Höhe der Kostenpauschale
gemäß § 12 Absatz 2 Satz 2 des Abgeordnetengesetzes

Vom 10. September 2024

Gemäß § 12 Absatz 2 Satz 2 des Abgeordnetengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (BGBl. I S. 326), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages und zur Anhebung des Strafrahmens des § 108e des Strafgesetzbuches vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4650) geändert worden ist, beträgt die Kostenpauschale ab dem 1. Januar 2025

5 349,58 Euro.
Berlin, den 10. September 2024

Die Präsidentin
des Deutschen Bundestages

Bärbel Bas

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