Worum geht es?
Sie mussten Ihre Lebens- oder private Rentenversicherung vorzeitig kündigen? Damit sind Sie kein Einzelfall. Fast aus 80 Prozent der Verträge steigen Versicherte vorzeitig aus. Nicht aus Leichtsinn, sondern weil ihnen meistens weniger Geld zur Verfügung steht – durch die Trennung vom Lebenspartner beispielsweise, Arbeitslosigkeit oder den Kauf einer Immobilie.
Doch mit der Kündigung kommt das böse Erwachen. Viele Betroffene erhalten von ihrem eingezahlten Geld kaum etwas zurück. Warum, fragen Sie sich? Schuld sind die unverständlichen Vertragsklauseln im Kleingedruckten. Demnach müssen Versicherungsnehmer mit ihren Prämien zunächst die Abschlusskosten und die Provisionen für ihre Versicherungen bezahlen, bevor sie überhaupt mit dem Sparen beginnen. Das Ergebnis sind zu geringe Rückkaufswerte, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird. Das soll sich ändern!
Gegen wen wird verhandelt?
Verbraucherzentrale Hamburg e.V. gegen das Versicherungsunternehmen Deutscher Ring (IV ZR 201/10) heißt es nun am Mittwoch, 25. Juli 2012, ab 10 Uhr am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Verhandlung ist öffentlich.
Mit dem anberaumten Gerichtstermin rückt eine Entscheidung in unserem jahrelangen Streit um die korrekte Berechnung von Rückkaufswerten und nach unserer Auffassung unwirksamen Stornoklauseln bei gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen endlich näher. Für die weiteren Verfahren gegen die großen Versicherungskonzerne Allianz, Ergo, Iduna und Generali stehen noch keine Verhandlungstermine fest. Doch vom jetzigen Gerichtsverfahren gegen den Deutscher Ring wird eine Signalwirkung ausgehen.
Folgen die höchsten Richter unserer Auffassung, hätten Millionen Verbraucher Anspruch auf Nachzahlung. Mehr über das Thema lesen Sie in unseren Beitrag „Nachzahlung für Millionen”.
Wie können Forderungen angemeldet werden?
Auch Ihre Versicherung hat Sie über den Tisch gezogen und Ihnen wurde ein zu geringer Rückkaufswert ausgezahlt? Dann melden Sie mit unserem Musterbrief Ihre Forderungen an und schicken Sie eine Kopie an uns (Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg). Sie sind dann bei uns registriert und werden über das weitere Vorgehen informiert.
Wie kann man unterstützen?
Mit unseren Klagen gegen die Versicherungskonzerne setzen wir uns für faire Vertragsbedingungen und gegen Wettbewerbsverstöße ein. Das nützt allen Kunden der betroffenen Unternehmen, ja der Verbraucherschaft insgesamt – und natürlich auch Ihnen ganz persönlich!
Doch die Gerichtsprozesse sind mit erheblichen Kosten verbunden, für die wir in Vorleistung gehen müssen. Und das manchmal über Jahre und mehrere Instanzen hinweg – dabei stehen uns nur geringe staatliche Zuschüsse zur Verfügung. Die Versicherungswirtschaft aber hat das Kapital für einen langen Atem.
Mit einer Spende (Stichwort: „Lebens- und Rentenversicherung”) helfen Sie uns, Ihre Interessen durchzusetzen.
•Nutzen Sie unser Online-Spendenformular für Ihre finanzielle Unterstützung: Ihre Daten werden im SSL-Format verschlüsselt an uns übertragen.
•Oder überweisen Sie direkt auf unser Konto 84 35 100 bei der Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 251 205 10 (aus dem Ausland: IBAN DE47251205100008435100, BIC BFSWDE33HAN).
Die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. ist gemeinnützig. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Sie erhalten umgehend Ihre Zuwendungsbestätigung.
Quelle.VBZ Hamburg
Kommentar hinterlassen