Diese Frage haben uns diverse User unseres Internetblogs gestellt, und in der Tat die haben natürlich Recht, denn sie haben einfach mal so aufgehört neue Bilanzen zu veröffentlichen obwohl sie dazu vom Gesetz her verpflichtet sind. Die letzte veröffentlichte Bilanz die wir finden im Unternehmensregister ist aus 2019. Nun wird sich auch hier das Bundesamt für Justiz interessieren.
Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft, verbunden mit der Möglichkeit des Eigentumerwerbs genossenschaftlichen Wohnraumes durch ihre Mitglieder als auch die Abdeckung des Wohnbedarfs Dritter. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen erwerben, errichten, bewirtschaften und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und lmmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Vom Zweck der Genossenschaft werden mit umfasst u.a. Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende in gemischt genutzten Wohnanlagen, soziale, wirtschaftliche Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der finanziellen Sicherung und wirtschaftlichen Förderung der Genossenschaft und der Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hier dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen, sich an solchen beteiligen oder Eigentumsgesellschaften bilden. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
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