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DFI Diamond Finance Invest – LV-Ankauf

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Das Unternehmen wirbt massiv bei Google über die sogenannte CPC Werbung, heißt jedes Mal wenn sie das anklicken, muss der Besteller (DFI) dafür bezahlen. Eine teure Werbung wie wir wissen.Nun hat man uns gefragt „was wir von dem Unternehmen halten“. Grundsätzlich haben wir immer Probleme mit Unternehmen deren Geschäftssitz nicht in Deutschland ist, wie hier bei dem Unternehmen DFI. Zusätzlich ist nicht ersichtlich womit man sein Geld verdient (Immobilien) um eine Verdoppelung des Rückkaufswertes zu garantieren. Genau bei der Garantie setzt unsere weitere Kritik an. Das Produkt ist grundsätzlich ein Produkt mit 100% Kapitalverlustrisiko- Punkt! Wie man da eine Garantie geben will, können wir nicht nachvollziehen und halten wir für absolut nicht seriös, also Finger weg.

Merkwürdig ist auch, dass es eine 0800 Nummer in Deutschland gibt. Hat man den Geschäftssitz nur in die Schweiz verlegt um vor der BAFIN sicher zu sein? Ein Schelm der das annimmt, oder? Wir werden die BAFIN einmal nach dem Unternehmen fragen, da auch die Abwicklung des Ankaufes mit Treuhänder eigentlich für „vorliegen des KWG“ spricht.

258 Kommentare

  • – das ganze wird verpuffen, wie unser geld
    – aber es ist ja auch gut, dass wir in einem rechtsstaat leben und ich hoffe,
    dass er für alle gerecht sein wird und nicht nur für die täter ..
    – ein restrisiko gibts halt immer, nur nimmt man es erst wahr, wenns einen
    selbst trifft

    machts gut leute, ich bin kein fan von selbstjustiz

  • @rossi: Wir „Verarschten“sind ja auch noch da und wenn wir sie nicht mehr ruhig schlafen lassen, ja dann werden sie (auch mit viel Geld) nicht mehr ruhig schlafen können =^) !!!!
    Das liegt dann einfach an uns, wieviel Energie wir dafür reinstecken können und werden….

  • @ rossi
    plane ohne dein Geld, es wird zumindest die nächsten Monate bis Jahre definitiv gar nichts kommen. Und wenn du ganz viel Glück hast gibt es vielleicht irgendwann einen Bruchteil von dem was du mal hattest ……

  • Es wird nichts „neues“ mehr geben, außer, dass wir alle um unser jeweiliges Geld ärmer und hoffentlich an Erfahrungen reicher geworden sind. Mein Vertrauen in diese Welt ist auf jeden Fall gerade komplett am Nullpunkt angekommen!!! Ich denke niemand von uns hat seine Lebensversicherung aus Spaß aufgelöst! Manchmal weiß ich echt nicht wohin mit meinem Frust und wie ich nun die dadurch entstandenen Probleme lösen soll? Alles Gute für uns!

  • Und ich werde bald meine Eigentumswohnung verkaufen müssen, wenn die vereinbarten Zahlungen noch länger ausbleiben.

    Genau in diesem Lebensabschnitt hätte ich nun mal meine Lebensversicherung gebraucht und dann sowas…

    Ich bin ebenfalls stocksauer und wütend!!!!!!!

  • Oh Mann, ich bin so sauer und so traurig, hoffentlich begegne ich niemals einem dieser Betrügerbande. ……………
    Auch wenn es hier Unschuldsbeteuerungen gibt, das ist doch wohl albern und lächerlich ….
    sorgt dafür, dass wir unser Geld bekommen, dann können wir gerne noch mal über Mitleid oder so ein dummes Zeug reden …
    OH, ich könnte platzen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Sooooooooooooooooo viele Jahre Arbeit einfach dahin!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Ich habe heute morgen noch einmal mit meinem Anwalt gesprochen und mit der entsprechenden Insolvenzkanzlei. Also, wenn wir überhaupt noch ETWAS!!!!! bekommen, dann wird sich das unter Umständen noch Monate bis Jahre hinziehen. Ich habe jetzt einiges zu regeln und die Anwälte meinten, dass ich das Geld dabei völlig außen vor lassen soll. Wenn dann doch irgendwann noch etwas kommen würde, könnte ich mich ja freuen. Aber lasst uns die Hoffnung nicht aufgeben.

  • Hab noch was gefunden

    MERKBLATT

    für potentiell Geschädigte
    im vorläufigen Insolvenzverfahren
    über das Vermögen der

    DFI HOLDING AG

    Vorläufiges Insolvenzverfahren DFI Holding AG
    Gerichtsaktenzeichen: 9 IN 580/11

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aufgrund der vergleichsweise hohen Anzahl von potentiell geschädigten Personen und der zu erwartenden Anzahl von Anfragen im o.g. Verfahren, möchten wir für Sie die wesentlichen Informationen zum Stand des Verfahrens wie folgt zusammenfassen:

    1. Über das Vermögen der DFI Holding AG (Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht), Zweigniederlassung Heinrich Hertz-Straße 6, 64295 Darmstadt (eingetragen im Handelsregister Darmstadt HRB 89617) wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 16.06.2011 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

    Gleichzeitig wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

    2. Ebenfalls mit Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 16.06.2011 wurde auch die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der DFI Diamond Finance Invest GmbH & Co. KG i.L., Az. 9 IN 579/11 angeordnet. In diesem Verfahren wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

    Darüber hinaus wurde Herr Dr. Schlegel zusätzlich als Sachverständiger in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DFI Diamond Finance Invest GmbH i.L., Az 9 IN 581/11, beauftragt, das Vorliegen eines Insolvenzgrundes sowie das Vorhandensein einer die Verfahrenskosten deckenden freien Masse zu prüfen.

    3. Hintergrund der Bestellung von zwei unterschiedlichen vorläufigen Insolvenzverwaltern ist insbesondere die mögliche Existenz von gegenseitigen Ansprüchen der DFI Holdig AG und der DFI Diamond Finance Invest GmbH & Co. KG.

    4. In einem möglichen späteren Insolvenzverfahren können die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Diese Ansprüche werden erst im eröffneten Insolvenzverfahren geprüft und ggf. in die Insolvenztabelle aufgenommen. Sämtliche Insolvenzforderungen (im Sinne des § 38 InsO) werden anschließend – soweit ein ausreichendes schuldnerisches Vermögen vorhanden ist – gleichmäßig (d.h. mit einem identischen Prozentsatz) berücksichtigt.

    5. Im vorläufigen Insolvenzverfahren ist eine Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle noch nicht möglich.

    6. Es besteht allerdings die Möglichkeit, Sie in die Liste möglicher Gläubiger aufzunehmen. Der jeweilige Insolvenzverwalter kann Sie sodann unmittelbar nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens schriftlich über die Verfahrenseröffnung informieren und Sie auffordern, Ihre Forderungen entsprechend anzumelden.

    Die Aufnahme in diese Gläubigerliste ist insbesondere deshalb empfehlenswert, da Ihre Forderungen ggf. in der Buchhaltung der Schuldnerin nicht oder nicht korrekt wiedergegeben sind.

    7. Zur Aufnahme der bereits im vorläufigen Verfahren geführten Gläubigerliste wird gebeten, den nachfolgend angehängten Kurzfragebogen auszufüllen und (nur) an die jeweils zutreffende folgende Adresse zu übersenden:

    RA Dr. Lason Gutsche
    als vorläufiger Insolvenzverwalter
    der DFI Holding AG
    Hynspergstraße 24
    60322 Frankfurt am Main

    Fax: 069-959110-80
    mail@ww-law.de

    RA Dr. Stephan Schlegel als vorläufiger Insolvenzverwalter
    der DFI Diamond Finance Invest GmbH & Co. KG i.L.
    Hauptstr. 83
    65760 Eschborn

    Eschborn@Henningsmeier.de
    RA Dr. Stephan Schlegel als Gutachter im Insolvenzantragsverfahren
    der Diamond Finance Invest GmbH i.L.
    Hauptstr. 83
    65760 Eschborn

    Eschborn@Henningsmeier.de

    8. Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in die Gläubigerliste lediglich der Identifizierung von Ansprüchen gegen die Schuldnerin dient und noch keine Anmeldung zur Insolvenztabelle im Sinne des § 174 InsO darstellt. Diese ist – wie oben bereits ausgeführt – erst nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens möglich. Den weiteren Verfahrensverlauf können Sie im übrigen zuverlässig und eigenständig unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de verfolgen.

    Angaben zur Aufnahme in die Gläubigerliste:

    1. Persönliche Daten:

    Name, Vorname:

    Straße, Hausnr.:

    PLZ, Ort

    Telefon:

    E-Mail:

    2. Angaben zur geltend zu machenden Forderung

    Vertrag abgeschlossen mit
    DFI Holding AG

    DFI Diamond Finance Invest GmbH & Co. KG

    Sonstige/Bemerkungen:

    Höhe der geltend gemachten Forderung:

    Name des Versicherers bzw. Bausparkasse:

    Art der Versicherung:

    Vertragsnummer:

    Vertragliche Laufzeit bis:

    Seinerzeitiger Rückkaufswert der Lebensversicherung:

    Kaufpreis:

    Mehrwert:

    Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrages:

    Erhaltene Zahlungen:

    Zahlungsdaten:

    Offene Zahlungen:

    Fälligkeitsdaten der offenen Zahlungen:

    (Bitte Vertragsunterlagen in Kopie beifügen)

    ___________________________
    Datum, Unterschrift

  • Wie funktioniert das mit diesem Verlustschein? Ist das eine schweizerische Sache? Oder kann man damit bei uns dann wenigstens Steuern sparen, als kleiner Trostpreis? Wer kennt sich aus??

  • Nach Gesprächen mit meinem Anwalt, der bereits einen „Titel“ für mich bekommen hat, kann ich nur sagen, dass wir uns wohl alle darauf einstellen müssen, dass unser Geld weg sein wird …. Vielleicht haben diejenigen noch Glück, die bei der DFI Holding Ag ihre Verträge gemacht haben, aber auch dort sieht es nicht gut aus. Insbesondere auch wegen der von Claus beschriebenen Rechtslage in der Schweiz und einem ewig andauernden Verfahren. Aber … die Hoffnung stirbt zuletzt ….

  • Für die deutschen Behörden ist die Angelegenheit nicht ganz einfach, weil ja auch schweizer Insolvenzrecht eine Rolle spielt. Da kann es durchaus passieren, daß wir mit einem sogenannten „Verlustschein“ abgefrühstückt werden. Der ist dann 20 Jahre lang gültig und kann bei der DFI eingefordert werden, falls es die dann noch gibt. Es sieht nicht gut aus.

  • Ich kann euch nur noch einmal sagen, dass ich WEIß, dass die DFI Diamond Finance Invest defintiv über keine nennenswerte „Masse“ mehr verfügt! Bereiten wir uns also diesbezüglich schon einmal auf eine Nullrunde vor!

  • Was D.Punkt auf 165 und 172 schreibt ist korrekt. Wir müssen verfolgen ob und wann der Insolvenzantrag genehmigt wird und dann unsere Ansprüche nochmals an den dann eingesetzten Insolvenzverwalter stellen. Ich persönlich glaube nicht daran, daß der Insolvenzantrag genehmigt wird. Dazu gibt es zu viele Gläubiger. Ich denke eher, daß es auf eine gerichtliche Entscheidung hinaus laufen wird.

  • Hallo,
    ich kann euch aus recht sicherer Quelle sagen, dass es bei der DFI Diamond Finance Invest keine „Masse“ mehr gibt, dagegen verfügt die DFI Holding AG noch über etwas Kapital, was „hoffentlich irgendwann“ in einem Insolvenzverfahren aufgeteilt werden wird.

  • Halt Halt alles STOP – Ihr sucht falsch – 1. Oben den Punkt auf Detailsuche 2. Bundesland Hessen 3. Amtsgericht/Insolvenzgericht Darmstadt 4. Firma DFI Ergebnis : 2 Bekanntmachungen.

    Original Text (evtl durch die Zensur gekürzt?):

    „Geschäfts-Nr.: 9 IN 579/11 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DFI Diamond Finance Invest GmbH & Co. KG i. L., Heinrich-hertz-Str. 6, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 84015), vertr. d.: 1. Diamond Finance Invest GmbH i. L., (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Inge Odwarka, Pestalozzistraße 70, 64401 Groß-Bieberau, (Liquidatorin) ist am 16.06.2011 um 13.00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/77906-0, Fax: 06196/77906-20 bestellt worden.
    Amtsgericht Darmstadt, 16.06.2011“

    UND: „Geschäfts-Nr.: 9 IN 580/11 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DFI Holding AG (Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht), Römerstraße 78, 8404 Winterthur, SCHWEIZ, Zweigniederlassung, Heinrich-Hertz-Straße 6, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89617), vertr. d.: Inge Odwarka, (ständige Vertreterin und Mietglied des Verwaltungrats) ist am 16.06.2011 um 13.00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt, Tel.: 069-9591100, Fax: 069-95911080, E-Mail: mail@ww-law.de bestellt worden.
    Amtsgericht Darmstadt, 16.06.2011 “

    Es wird jetzt erstmal geprüft ob genug „Masse“ vorhanden ist um eine Insolvenz zu Eröffnen. Wenn ja dann müssen die Gläubiger ihre Ansprüche dem Insolvenzverwalter melden. Die genannten RAs sind jedoch nur VORLÄUFIGE Insolvenzverwalter und Gutachter.

  • Da ist nichts entfernt worden. Habe am 04.07./18.30 Uhr die Seite geöffnet. Geht unter sta.darmstadt auf die Startseite unter Aktuelles findet Ihr die Reg.-Nr. 9 IN 579/11 für DFI Diamond Finance Invest GmbH & Co.KG und 9 IN 580/11 für die DFI Holding AG. Klickt weiter auf Insolvenzbekanntmachungen. Dort geht Ihr auf Detailsuche und gebt nur Land: Hessen, Amtsgericht Darmstadt, die jeweiligen Schuldner der DFI und die Reg,-Nr. ein. Das Ergebnis ist dann ganz unten blau unterlegt und wird nochmals angeklickt. Dann erscheint die Seite zum Ausdrucken. Also keine Sorge die Scheiße geht weiter.

  • Vielleicht wurde die Bekanntmachung auch nur entfernt, weil die Insolvenz noch gar nicht eröffnet ist. Es gibt wohl einen Insolvenzantrag oder ein Prüfung eines Antrages, denke ich.
    Ich frage mich, warum Frau O. den Laden nicht weiter führt. Wenn alles gut angelegt war, dann kann Sie doch weiter machen. Oder Sie nimmt sich jemanden in den Betrieb, der sich auskennt.

    Allerdings kann es auch ein Schneeballsystem gewesen zu sein. Demnach ist die Kohle nicht oder nur teilweise angelegt. Dazu kommt natürlich der Rufschaden. Frau O. müsste sich von Mario. L. distanzieren und ihn ebenfalls wegen Veruntreuung anzeigen. Aber so eine Abwicklung des Gechäftes per Insolvenz ist doch der Tod der LV Ankaufbranche. Da wird ja kaum noch einer drauf vertrauen, wenn die DFI so abgewickelt wird. Der angebliche Branchenführer mit Millionenbeträgen….

    Sollte Frau O. allerdings den Antrag auf Insolvenz nicht stellen, so würde Sie jedenfalls zeigen, dass Sie eine ehrliche Geschäftsfrau ist, die zu Ihrem Wort steht und keine Betrugsdelikte gutheißt. Sie würde zu Ihrem Wort stehen und die Kunden auszahlen, ihnen ihr wohlverdientes Geld zurück geben. Das wäre ehrlich und angemessen. Das wäre eine feine Art. Und dafür würde bestimmt jeder auch auf einen kleinen Teil seines Geldes verzichten, um Frau O. bei Ihrem ehrlichen Unterfangen etwas zu entlasten, oder?

  • Wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird ist jede Forderung an den Insolvenzverwalter zu richten. Dieser wird aber erst nach der Prüfung amtlich benannt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mir schriftlich geraten auf http://www.insolvenzbekanntmachungen.de den weiteren amtlichen Ablauf zu verfolgen und dann zur gegebenen Zeit die Forderungen zu stellen. Das Formular diente bisher nur den Ermittlungen gegen den vermeintlichen „Drahtzieher“.

  • ich denke, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, müssen wir erneut unsere Ansprüche an das Insolvenzgericht melden, hoff. erfährt man, wann das Verfahren eröffnet wird.
    Aber so ganz sicher bin ich mir hier auch nicht… :-(

  • also müssen wir unsere forderungen nochmals an das insolvens gerichtschicken habe schon einmal meine forderung an die polizei geschickt nach dem formula der staatsanwalt aus dem internet bitte um eine antwort

  • Hier zur Info :
    3.4 Insolvenzgläubiger
    Als Insolvenzgläubiger werden alle Gläubiger bezeichnet, die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen persönlichen Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben. Der Anspruch braucht zu diesem Zeitpunkt nur begründet, nicht aber fällig zu sein. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger werden quotenmäßig aus der verbleibenden Insolvenzmasse bedient. Die Quote ergibt sich aus dem Verhältnis der noch vorhandenen Vermögenswerte zur Summe aller Verbindlichkeiten.
    Beispiel:
    Beläuft sich die zur Verfügung stehende Masse auf 100.000 € und stehen ihr Verbindlichkeiten in Höhe von 800.000 € gegenüber, so beträgt die Quote 1/8 = 12,5 %. Ist die Forderung eines Insolvenzgläubigers auf 5.000 € festgestellt worden, erhält er von dieser Summe 12,5 %, also 625 €.
    Forderungsanmeldung zur Tabelle
    Um eine Befriedigung aus der Insolvenzmasse zu erhalten, müssen die Insolvenzgläubiger ihren Anspruch zur Insolvenztabelle anmelden. Nur die in der Tabelle festgestellten Forderungen werden bei Verteilung des Schuldnervermögens berücksichtigt.

    4.1 Welche Forderungen können angemeldet werden?
    Jeder der in schuldrechtlicher Beziehung zum Schuldner steht und einen zur Zeit der Verfahrenseröffnung begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hat, kann seine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Die Forderung muss auf Zahlung von Geld gerichtet oder zumindest in einen Geldwert umrechenbar sein. Sie muss weder unbedingt noch fällig sein. Ist die Forderung aufschiebend bedingt, so wird sie nur eingeschränkt berücksichtigt. Bei nicht fälligen Forderungen wird eine Abzinsung vorgenommen. Auch soweit der Insolvenzschuldner gemeinsam mit anderen gesamtschuldnerisch haftet, kann der komplette Betrag zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Bürgen können ihren Rückgriffsanspruch gegen den Insolvenzschuldner schon vor Befriedigung des Gläubigers zur Tabelle anmelden, wenn nicht schon der zu befriedigende Gläubiger seinen Anspruch angemeldet hat.

    4.2 Wie erfolgt die Forderungsanmeldung?
    Die Anmeldung hat schriftlich unter Angabe des der Forderung zugrundeliegenden Sachverhalts (z. B. Warenlieferung) zu erfolgen. Der Anmeldung sind Belege, welche den angemeldeten Anspruch nachweisen, beizufügen, beispielsweise Verträge, Lieferscheine, Rechnungen. Die vom Insolvenzgericht bei Verfahrenseröffnung gesetzte Anmeldefrist sollte unbedingt eingehalten werden. Meldet ein Gläubiger seinen Anspruch nach Fristablauf an läuft er Gefahr bei Verteilung der Insolvenzmasse nicht berücksichtigt zu werden.

    4.3 Wirkung der Tabelle
    Wurde die Forderung angemeldet, vom Verwalter in die Tabelle eingetragen und ist kein Widerspruch gegen die Forderung erfolgt, so gilt sie als festgestellt und wird bei der Masseverteilung entsprechend berücksichtigt. Die Feststellung hat die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils. Bei der Tabelle handelt es sich um einen Titel aus dem dreißig Jahre lang die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, sofern dem Schuldner keine Restschuldbefreiung erteilt wurde.

  • Ist das richtig, dass bei einer Insolvenz zuerst in erster Kategorie die Mitarbeiter, Rechtsanwälte und das Finanzamt bezahlt werden und erst anschliessend in zweiter Kategorie die „Geschädigten“ (also wir) ausbezahlt werden, falls dann überhaupt noch etwas übrig bleiben sollte?

  • Hallo,
    das ist ja jetzt wohl richtig schlecht.
    Kennt sich jemand mit Insolvenz aus?
    Soweit ich weiß, bleiben für uns Geschädigte dann höchstens 3-5%.
    Stimmt das? Können wir irgendetwas tun?

  • Habe auch noch was gefunden. Da es im Internet zu finden ist, hoffe auch ich, dass ihr es alle lesen könnt

    Geschäfts-Nr.: 9 IN 580/11 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DFI Holding AG (Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht), Römerstraße 78, 8404 Winterthur, SCHWEIZ, Zweigniederlassung, Heinrich-Hertz-Straße 6, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89617), vertr. d.: Inge Odwarka, (ständige Vertreterin und Mietglied des Verwaltungrats) ist am 16.06.2011 um 13.00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt, Tel.: 069-9591100, Fax: 069-95911080, E-Mail: mail@ww-law.de bestellt worden.
    Amtsgericht Darmstadt, 16.06.2011

  • Habe auch noch was gefunden. Da es im Internet zu finden ist, hoffe auch ich, dass ihr es alle lesen könnt

    Geschäfts-Nr.: 9 IN 579/11 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DFI Diamond Finance Invest GmbH & Co. KG i. L., Heinrich-hertz-Str. 6, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 84015), vertr. d.: 1. Diamond Finance Invest GmbH i. L., (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Inge Odwarka, Pestalozzistraße 70, 64401 Groß-Bieberau, (Liquidatorin) ist am 16.06.2011 um 13.00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/77906-0, Fax: 06196/77906-20 bestellt worden.
    Amtsgericht Darmstadt, 16.06.2011

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