In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DFI Holding AG (Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht), Römerstraße 78, 8404 Winterthur, SCHWEIZ, Zweigniederlassung, Heinrich-Hertz-Straße 6, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89617), vertr. d.: Inge Odwarka, Pestalozzistraße 70, 64401 Groß-Bieberau, (ständige Vertr. u. Mitglied des Verwaltungsrats), wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 03.02.2016 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 22.12.2015
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