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DFL und das Bundeskartellamt

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Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 12/2020
über den Erlass einer Verfügung nach § 32b des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Vom 31. März 2020

Im Verwaltungsverfahren B6-28/19 zur Prüfung der Vereinbarkeit des von dem DFL Deutsche Fußball Liga e. V. und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH geplanten Vermarktungsmodells für die medialen Verwertungsrechte an Fußballspielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga für die Spielzeiten ab 2021/2022 mit deutschem und europäischem Kartellrecht, Prüfung nach § 1 GWB, Artikel 101 AEUV, hat die 6. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts am 20. März 2020 beschlossen:

1.
Die von den Beteiligten zu den Nummern 1 und 2 mit Schriftsatz vom 31. Januar 2020 angebotenen und im Anhang zu diesem Beschluss aufgeführten Verpflichtungszusagen sind bindend.
2.
Das Verfahren wird nach Maßgabe des § 32b Absatz 1 Satz 2 GWB eingestellt.
3.
Die Gebühr für das Verfahren einschließlich der Entscheidung beträgt […] Euro und wird den Beteiligten als Gesamtschuldner auferlegt.

Bonn, den 31. März 2020

B 6–59110-Kc-28/19

Bundeskartellamt
6. Beschlussabteilung

In Vertretung
für die Vorsitzende
Sandro Gleave

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