DGH Deutsche Grundwert Holding AG
Berlin
ISIN DE000A0B6VN9 / WKN A0B6VN
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
13.02.2019, um 11:00 Uhr,
in den Räumen des Notariats Heidemann & Dr. Nast,
Kurfürstendamm 188, 10707 Berlin,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung
TOP 1 |
Beschlussfassung über die vollständige Neufassung des Unternehmensgegenstands und der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Unternehmensgegenstand und die Satzung wie folgt vollständig neu zu fassen:
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TOP 2 |
Beschlussfassung über eine Barkapitalerhöhung von EUR 400.000 um bis zu EUR 6.600.000 auf bis zu EUR 7.000.000 unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Grundkapital der Gesellschaft wie folgt zu erhöhen: Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen von EUR 400.000 um bis zu EUR 6.600.000,00 auf bis zu EUR 7.000.000 durch Ausgabe von bis zu 6.600.000 neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 je Stückaktie erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar des Jahres ihrer Ausgabe gewinnbezugsberechtigt. Der Ausgabebetrag für jede Aktie beträgt EUR 1,50. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Zur Zeichnung der neuen Aktien werden mit folgenden Anteilen zugelassen, die:
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens zum 13. August 2019 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wird. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 der unter TOP 1 neugefassten Satzung (Grundkapital und Aktien) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen. |
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TOP 3 |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats Die Hauptversammlung setzt gemäß § 14 der neugefassten Satzung durch Beschluss eine angemessene Vergütung für den Aufsichtsrat fest. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Vergütung für den Aufsichtsrat zu beschließen: Der Aufsichtsrat erhält eine monatliche Vergütung, die eine sachgemäße Kontrolle der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sicherstellen und dem damit verbundenen Aufwand der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung tragen soll. Als Bezugspunkt für die Bemessung der Vergütung dient dabei die im jeweils letzten Jahresabschluss der Gesellschaft veröffentlichte Bilanzsumme. a) Bei einer Bilanzsumme von unter EUR 50 Mio. beträgt die monatliche Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden EUR 2.000,00, des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden EUR 1.500,00 und die der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 1.000,00. b) Bei einer Bilanzsumme von EUR 50 Mio. bis EUR 100 Mio. beträgt die monatliche Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden EUR 3.500,00, des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden EUR 2.625,00 und die der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 1.750,00. c) Bei einer Bilanzsumme von über EUR 100 Mio. beträgt die monatliche Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden EUR 5.000,00, des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden EUR 3.750,00 und die der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 2.500,00. |
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TOP 4 |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Abschlussprüfer zu wählen: Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 wird die
gewählt. |
II. Teilnahme an der Hauptversammlung
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der nachgenannten Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären der DGH Deutsche Grundwert Holding AG die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens zum 06.02.2019, 24:00 Uhr, zugehen.
Die Berechtigung der Aktionäre ist nachzuweisen. Dazu ist eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Kreditinstituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den einundzwanzigsten Tag vor der Hauptversammlung, d.h. auf den 23.01.2019, 0:00 Uhr, (Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft bis spätestens zum 06.02.2019, 24:00 Uhr, zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Anmeldung und der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes sind bis zum 06.02.2019, 24:00 Uhr, an die folgende Adresse zu übersenden:
DGH Deutsche Grundwert Holding AG
Landsberger Allee 366
12681 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 52 0044 209
E-Mail: info@dgh-germany.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den vorgenannten Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich – neben der Notwendigkeit zur Anmeldung – ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind in der Versammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
III. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen die oben unter der Überschrift „Teilnahme an der Hauptversammlung“ genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sein. Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor wie auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, können nur schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erteilt werden. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Formular zur Vollmachtserteilung erhalten die Aktionäre direkt zusammen mit der Eintrittskarte. Eine Verpflichtung zur Verwendung des von der Gesellschaft angebotenen Vollmachtsformulars besteht nicht.
Die Bevollmächtigung (oder ihr Widerruf) kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an folgende Adresse:
DGH Deutsche Grundwert Holding AG
Landsberger Allee 366
12681 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 52 0044 209
E-Mail: info@dgh-germany.com
IV. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jeder Gegenstand bedarf einer Begründung oder einer Beschlussvorlage. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 19.01.2019 unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:
DGH Deutsche Grundwert Holding AG
Landsberger Allee 366
12681 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 52 0044 209
E-Mail: info@dgh-germany.com
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals, somit einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 80.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand an die folgende Postanschrift oder bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) an die folgende E-Mail-Adresse zu richten:
DGH Deutsche Grundwert Holding AG
Vorstand
Landsberger Allee 366
12681 Berlin
E-Mail: info@dgh-germany.com
Es muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 02.01.2019 (24:00 Uhr) zugehen.
Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien ist und die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält.
V. Anträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 und 127 AktG
Gegenanträge im Sinne des § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
DGH Deutsche Grundwert Holding AG
Landsberger Allee 366
12681 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 52 0044 209
E-Mail: info@dgh-germany.com
Die Gesellschaft wird solche Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings für Wahlvorschlage nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter
https://www.dgh-germany.com/investor-relations/#Publikationen
zugänglich machen, wenn sie der Aktionär spätestens bis zum Ablauf des 29.01.2019, 24:00 Uhr, der Gesellschaft an vorstehende Adresse übersandt hat und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind.
VI. Auskunftsrecht nach § 131 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern.
VII. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 400.000 und ist eingeteilt in 400.000 stimmberechtigte nennbetragslose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Je EUR 1 gewähren eine Stimme.
Die Informationen nach § 124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter
https://www.dgh-germany.com/investor-relations/#Publikationen
zugänglich.
Berlin, im Dezember 2018
DGH Deutsche Grundwert Holding AG
– Der Vorstand –
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die DGH Deutsche Grundwert Holding AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die DGH Deutsche Grundwert Holding AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der DGH Deutsche Grundwert Holding AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der DGH Deutsche Grundwert Holding AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der DGH Deutsche Grundwert Holding AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.
Die Betroffenen haben das jederzeitige Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat.
Diese Rechte können die Betroffenen gegenüber der DGH Deutsche Grundwert Holding AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
DGH Deutsche Grundwert Holding AG
Landsberger Allee 366
12681 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 52 0044 209
E-Mail: info@dgh-germany.com
Zudem steht ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Berlin, im Dezember 2018
DGH Deutsche Grundwert Holding AG
– Der Vorstand –
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