DGW Deutsche Grundwert AG
Berlin
Aufforderung zur Zahlung der Einlage
Hiermit fordert der Vorstand der DGW Deutsche Grundwert AG, entsprechend AktG, Satzung sowie auf Grundlage des Urteils des Landgericht Berlin vom 03.09.2019, welches durch das Kammergerichtsurteil vom 29.10.2020 bestätigt wurde,
Herrn Ivo Zschommler, geb. 09.09.1966
auf, seine ausstehende Einlage
in Höhe von 18.750,00 €
– in Worten Achtzehntausendsiebenhundertfünfzig Euro –
binnen 14 Tagen zu leisten und spätestens bis zum 09.09.2021 auf das Firmenkonto der Gesellschaft einzuzahlen. Diese Aufforderung mit allen relevanten Daten, insbesondere Bankverbindung, wurde bereits durch eingeschriebenen Brief Herrn Zschommler persönlich zugestellt.
Bei Verzug sind Zinsen laut §63 Abs. 2 AktG in Höhe von 5 % ab Fälligkeit zu zahlen und von der Gesellschaft zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
DGW Deutsche Grundwert Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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