Warum schreiben Sie das nicht genauso auf die Internetseite, so wie Sie dort schreiben: “ Das Angebot der beworbenen festverzinslichen Kapitalanlage (Nachrangdarlehen) erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. Grundlage für den Erwerb ist ausschließlich das hierfür maßgebliche Emissionsexposé der DIB Deutsche Immobilien Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Sachwertplan KG mit den dort beschriebenen Chancen und Risiken, einschließlich des Totalverlustrisikos des Zahlungsvorbehalts sowie der Nachrangigkeit der Ansprüche. Zitat Ende. Offenheit und Korrektheit wäre das doch, oder? Jedes Nachrangdarlehen, egal ob festverzinslich oder nicht, und egal von wem auch immer angeboten, trägt doch genau das Totalverlustrisiko insich. Das sollten Ihre Anleger doch bitte wissen, und nicht nur dass es „festverzinslich“ ist. http_dib-sachwertplan.de_DieAnlage.html
Beachten Sie bitte auch, das Unternehmen wurde erst in 2012 gegründet, kann nur eine Rumpfbilanz aus 2012 vorweisen, die absolut nicht aussagekräftig ist. Im Zusammenhang mit der Gesellschaft muss man natürlich die DIB Deutsche Immobilien Beteiligungsgesellschaft mbH in Mainz sehen. Diese Gesellschaft ist für uns aber wenig vertrauenswürdig, denn die weist einen nicht gedeckten Fehlbetrag in der letzten aktuellen hinterlegten Bilanz aus. Eine persönliche haftende Gesellschafterin sollte dem Anleger aber zusätzliche Sicherheit geben, was eine Kapitalanlage anbetrifft. Wie wollen sie mit einem nicht gedeckten Fehlbetrag in der aktuellen hinterlegten Bilanz einem Anleger Sicherheit geben? Das erschließt sich uns nicht. Vielleicht ja unseren Lesern.
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