Das könnte dann noch zu vielen Klagen führen, wenn diese Regelung so kommt, denn die 800 m² ist eine „willkürliche Regelung“. Da könnte es dann möglicherweise Geschäftsinhaber geben, die einen Laden mit 867 m² haben und sich sagen, „warum darf ich nicht öffnen?“. In Österreich zumindest gibt es eine 400 m² Regelung, die Juristen dort schon als „angreifbar“ ansehen.
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