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Die Abmahnung der Susanne Schober mit einem Geisterkonto/Fake Konto – Nicht reagieren sagt ein Mitarbeiter des Datenschutzexperten Datarea GmbH aus Radebeul

AndyPandy (CC0), Pixabay
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Viele dieser Mails haben uns in den letzten Wochen erreicht und mit Verlaub, wir sehen das als reinen Abkassierversuch an, dem man keinerlei Folge leisten sollte.

Die Dame hat den Betrag mit 100 Euro Schadensersatz wohl bewusst niedrig angesetzt, nach dem Motto „da läuft keiner zu einem Anwalt und zahlt dann lieber“. Jene Frau

Susanne Schober
Kronstadter Str. 4
81677 München

Aber wir würden unsere Arbeit nur „Halb machen“ wenn wir dem Vorgang dann nicht auf den Grund gehen würden, denn es gab Hinweise die auf eine FAKE Geschichte hinwiesen. Das hat sich dann bei der Abfrage der IBAN bestätigt. Gibt man die IBAN auf dem Schreiben bei Google ein, dann bekommt man den Hinweis

Geisterkonto/Fake Account

FireShot Capture 118 – DE 86500105175438287836 – Google Suche – www.google.com

Gesprochen haben wir auch mit einem Mitarbeiter des Unternehmens Datarea aus Radebeul bei Dresden. Das Problem was in der Mail aufgeworfen wird ist existent, aber bei dem Schreiben handelt es sich um eine FAKESCHREIBEN oder sagen wir einmal

SPAM.

Hier der Inhalt der „Abmahnung“.

Betreff: Meldung Datenschutzverstoß – Fristablauf
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich verstehe, dass wir alle Schreiben bekommen, die „Spam“ sind – dieses Schreiben ist kein Spam, nehmen Sie es bitte ernst.

Nach einem Besuch Ihrer Internetseite habe ich Sie kürzlich schon einmal angeschrieben und einen Datenschutzverstoß gemeldet, weil Ihre Homepage eine Schriftart von „Google Fonts“ ohne meine Zustimmung von deren Server lädt, dabei meine IP-Adresse an Google übermittelt und zwar schon dann, wenn sich Ihre Internetseite aufbaut und bevor mir überhaupt die Möglichkeit gegeben ist, in eine entsprechende Datennutzung einzuwilligen. Google ist damit in der Lage, mich zumindest teilweise zu identifizieren und auch meinen Verlauf nachzuvollziehen. Ich habe auf einschlägige Rechtsprechung verwiesen, einen ideellen Schaden geltend gemacht und um dessen Ausgleich gebeten – dies auch, um zu zeigen, dass Sie den Verstoß und die Verletzung meiner Rechte ernst nehmen.

Seit meinem Schreiben wissen Sie ganz konkret, wie Sie mich verletzt haben, dass Sie mich verletzt haben und dass Ihre Internetseite gegen Recht verstößt. Trotz Fristablauf habe ich nichts von Ihnen gehört. Ich bin nicht bereit, das so hinzunehmen.

Google Fonts kann auch lokal eingebunden genutzt werden, ohne (!) dass beim Aufruf der Webseite eine Verbindung zu einem Google-Server hergestellt wird und eine Übertragung der IP-Adresse der Webseitennutzer an Google (in den USA) stattfindet. Nach aktueller Rechtsprechung liegt mit der unnötigen Übertragung der IP-Adresse, der ich auch nicht zuvor widersprechen konnte, ein Datenschutzverstoß vor. Hierüber entscheiden die Gerichte, nicht Kommentatoren in Internetforen oder juristischer Literatur. Das Landgericht München I hat den immateriellen Schaden mit 100,- € bereits sehr niedrig angesetzt, aber eben auch ganz konkret zugesprochen in Zusammenhang mit „Google Fonts“. Spätestens wenn ich gezwungen bin, meine Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz mittels Anwalt oder vor Gericht zu verfolgen, entsteht ein materieller Schaden (neben dem immateriellen). Etwaige Verfahren vor dem Landgericht München I stehen in meinen Augen in keiner Relation zu meinem Versuch, die Angelegenheit unbürokratisch zu regeln.

Bitte sehen Sie mein Vorgehen gegen diesen Rechtsverstoß also in erster Linie als Gelegenheit für Sie an, diesen offensichtlichen, allseits bekannten und völlig unnötigen Fehler in Ihrem Internetauftritt abzustellen.

Ich möchte Ihnen nochmals die Möglichkeit geben, die Angelegenheit ohne großes Aufheben zu bereinigen. Bitte zahlen Sie also die von mir angesetzten 100,- € umgehend auf mein Konto: Susanne Schober IBAN: DE86500105175438287836 BIC: INGDDEFFXXX

Mit Eingang der Zahlung sehe ich die Angelegenheit für mich als erledigt an und gehe davon aus, dass Sie den Datenschutzverstoß in eigenem Interesse beenden. Wenn Sie das klar ausdrücken möchten, geben Sie bitte bei der Überweisung an:
Meldung Datenschutzverstoß auf haarstudio-maier.de – Schreiben Fr. Schober damit erledigt.

Nach Ablauf einer Nachfrist von 7 Tagen halte ich mich nicht mehr an dieses Angebot gebunden.

Sollten Sie sich bis heute nicht haben informieren können, holen Sie das bitte nach:

Einen Screenshot Ihrer Seite lege ich an.

Ich kann verstehen, dass dieses Schreiben und die technischen Hintergründe Sie möglicherweise unvorbereitet trifft. Oft ist der erste Ansprechpartner bei einer Webseite der Webentwickler, der möglicherweise von Ihnen in Regress genommen werden kann. Sie können das Laden der Schrift vom Google Server auf Ihrer Webseite aber auch in wenigen Schritten selbst nachvollziehen. Je nachdem, welchen Internetbrowser Sie in welcher Version nutzen, sind die Wege hierfür unterschiedlich:

Google Chrome / Microsoft Edge:
1. Öffnen Sie Chrome
2. Klicken Sie rechts oben auf die drei Punkte
3. Klicken Sie „Neues Inkognitofenster / Neues InPrivate-Fenster“
4. Klicken Sie mit der rechten Maustaste mittig in das Fenster
5. Klicken Sie auf „Untersuchen“
6. Es öffnet sich rechts oder unten die Entwicklerleiste
7. Klicken Sie in der Entwicklerleiste auf „Quellen / Sources“
8. Öffnen Sie ganz oben in der Adressleiste Ihre Webseite
9. Nun sehen Sie im linken Bereich der Entwicklerleiste die Google Domain „fonts.googleapis.com / fonts.gstatic.com“

Apple Safari:
1. Öffnen Sie Safari
2. Klicken Sie links oben auf „Safari“
3. Klicken Sie auf „Einstellungen“
4. Klicken Sie in den Einstellungen auf „Erweitert“
5. Setzen Sie ganz unten den Haken bei „Menü Entwickler in der Menüleiste anzeigen“
6. Schließen Sie das Fenster Einstellungen links oben mit dem roten X
7. Öffnen Sie nun in Safari Ihre Webseite
8. Klicken Sie oben auf „Entwickler“
9. Klicken Sie in der Mitte auf „Seitenquelltext einblenden / Show Page Source“
10. Es öffnet sich rechts oder unten die Entwicklerleiste
11. Klicken Sie in der Entwicklerleiste auf „Quellen / Sources“
12. Klicken Sie links „Nach Pfad / Sort by Path“
13. Nun sehen in der Entwicklerleiste die Google Domain „fonts.googleapis.com / fonts.gstatic.com“

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Schober
Kronstadter Str. 4
81677 München

2 Kommentare

  • Es gibt ein paar interssante Ansätze, die aus diesem Spam sogar einen Betrug machen.
    1.) Google speichert (laut eigenen Angaben) eine IP nicht. Damit ist eine DSGVO-Verletzung fraglich.
    2.) Aus einer IP läßt sich nicht ohne weiteres eine natürliche Person ermitteln. Aus einer gekürzten IP erst Recht nicht.
    3.) Ist ein Screenshoot manipulierbar. Das Vorgehen zur Ermittlung des DSGVO-Vergehen muss verifizierbar sein. Das liesse sich vor Gericht klären.

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