Der Finanzsektor soll einen wichtigen Beitrag leisten, um Klimaziele zu erreichen und eine nachhaltige Wirtschaft zu fördern.
Nachhaltige Geldanlagen sind daher bereits seit Jahren die am raschesten wachsende Anlagekategorie auf dem Markt regulierter Finanzprodukte in Österreich. Zum Beispiel ist bereits rund ein Drittel des gesamten verwalteten Vermögens österreichischer Investmentfonds – immerhin € 78 Mrd. – auf die eine oder andere Art als „grün“ also nachhaltig einzustufen.
Letztlich liegt es aber bei jedem einzelnen Anleger, ob und wie er bei seiner eigenen Geldanlage Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen will. Dazu informiert Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in der neuen Ausgabe ihrer Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“ über die Rechte und Möglichkeiten, wie Verbraucherinnen und Verbraucher Nachhaltigkeit in ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen können.
Nachhaltigkeitspräferenzen
In der Anlageberatung sind Finanzdienstleister verpflichtet, auch die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu erheben. Die Anlegerin oder der Anleger können darin bestimmen, welche Nachhaltigkeitskriterien zu berücksichtigen sind, wie stark diese im gesamten Portfolio zu gewichten sind, auf welche Finanzinstrumente sich das bezieht oder, ob das nur neu zu veranlagende Gelder betrifft. Der Finanzdienstleister darf in der Folge nur solche Produkte empfehlen, die auch den Nachhaltigkeitspräferenzen des Anlegers entsprechen. Der Kunde kann aber seine Präferenzen selbstverständlich jederzeit abändern.
Standardisierte Kriterien der Nachhaltigkeit
Die Europäische Union definiert Nachhaltigkeit (ESG) über drei Parameter:
- Umweltziele (E): Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Biodiversität sowie Vermeidung von Umweltverschmutzung
- Soziale Ziele (S): Armutsvermeidung, Geschlechtergleichstellung, Bildung, Hungerbekämpfung, Menschenwürde und Chancengleichheit
- Ziele guter Unternehmensführung (G): IT- Sicherheit, Diversität, Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und transparente Strukturen
Die Geldanlage gilt als nachhaltig, wenn die Investition dazu beiträgt, eines dieser ESG- Ziele zu verwirklichen. Es darf jedoch bei dessen Verwirklichung kein anderes der ESG-Ziele verletzt werden. Nachhaltigkeit definiert sich demnach durch ein Einschlusskriterium (Erfüllung eines ESG-Ziels) sowie durch ein Ausschlusskriterium (Verletzung eines ESG- Ziels).
Die aktuelle Ausgabe von „Reden wir über Geld“ zum Thema „Nachhaltigkeit bei der Geldanlage“ finden Sie unter dem Link:
Nachhaltigkeit bei der Geldanlage (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)
Darüber hinaus hat sich die FMA in ihrem Verbraucherinformationsformat „Reden wir über Geld“ bereits in einer Ausgabe mit „Greenwashing“ auseinandergesetzt und erklärt hier, warum und wie Nachhaltigkeit oft lediglich als Masche zur Absatzseigerung missbraucht wird. Generelle Informationen zum Thema Geldanlage in einfacher und verständlicher Sprache finden Sie überdies im „Finanz ABC“ auf der FMA-Website.
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