Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher
Wir gewährleisten hohe Verbraucherschutzstandards. Dazu gehören eine umfassende
Verbraucherbildung, mehrsprachige Aufklärung und der situationsgerechte Zugang zu Informationen.
Die Finanzierung der Stiftung Warentest und des Verbraucherzentrale Bundesverbands passen wir entsprechend dem gestiegenen Bedarf bezüglich kollektiver Rechtsdurchsetzung, Marktbeobachtung und Verbraucherbildung an.
Im finanziellen Verbraucherschutz nehmen wir die individuellen Verhältnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher stärker in den Fokus, insbesondere bei der Vergabe von Verbraucherkrediten. Auf EU-Ebene setzen wir uns dafür ein, dass der Schutz vor Überschuldung durch nicht marktgerechte Zinsen und Wucher bei sämtlichen Darlehensformen gestärkt und irreführende Werbung verboten werden.
Wir wollen die Schuldner- und Insolvenzberatung ausbauen. Die Kosten für
Vorfälligkeitsentschädigungen begrenzen wir auf das Angemessene, stellen den fairen Zugang zu einem Basiskonto sicher und schaffen Transparenz. Die behördliche Aufsicht für Inkassounternehmen bündeln wir.
Wir wollen Nachhaltigkeit by design zum Standard bei Produkten machen. Die Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur). Wir stellen den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen sicher. Herstellerinnen und Hersteller müssen während der üblichen Nutzungszeit Updates bereitstellen. Wir prüfen Lösungen zur Erleichterung der Nutzbarkeit solcher Geräte über die Nutzungszeit hinaus. Für langlebige Güter führen wir eine flexible Gewährleistungsdauer ein, die sich an der vom Hersteller oder
der Herstellerin bestimmten jeweiligen Lebensdauer orientiert.
Wir setzen uns auf EU-Ebene dafür ein, dass elektronische Widerrufbuttons verpflichtend werden. Wir führen bei Dauerschuldverhältnissen über die Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- und Warenleistungen Angaben zu den durchschnittlichen monatlichen Kosten ein. Abo-Verträge müssen immer auch mit einer Mindestlaufzeit von höchstens einem Jahr angeboten werden.
Eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge führen wir ein. Den Schutz vor unseriösen Haustürgeschäften verbessern wir.
Wir setzen uns dafür ein, dass Flugreisen in die Pauschalreise-Richtlinie bezüglich der
Insolvenzabsicherung einbezogen werden. Entschädigungs- oder Ausgleichszahlungen sollen bei allen Verkehrsträgern automatisiert werden. „No-show“-Klauseln untersagen wir im AGB-Recht.
Bei Neuregelung der Fluggastrechteverordnung setzen wir uns für den Erhalt des bestehenden Schutzniveaus ein. Die Aufsichtsbefugnisse des Kraftfahrt-, des Luftfahrt-, des Eisenbahnbundesamtes und der Bundesnetzagentur im Hinblick auf kollektive Verbraucherinteressen erweitern wir ohne zusätzliche Bürokratie.
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