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Die BaFin 2.0 die bessere BaFin

jarmoluk (CC0), Pixabay
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Wer das jetzt liest und mit dem Kopf schütteln mag, dem sei gesagt, es ist Weihnachten, da darf man sich was wünschen.

Das muss man dann, am Ende dieses Jahres 2022, auch einmal anerkennen. Der neue Chef der BaFin hinterlässt deutliche Spuren im Kapitalmarkt, macht deutlich, dass ihm Anlegerschutz und Verbraucherschutz dann wichtig sind.

Eine deutliche Verbesserung gegenüber der BaFin 1.0. Trotzdem, uns würde man sicherlich nicht glauben, wenn wir nur LOBEN würden, denn wir sind wohl das kritischste Portal im deutschen Finanzbereich. Genau das wollen wir aber auch sein.

Schönschreiber, Anzeigenverkäufer und Preisverleiher gibt es genug. Da müssen wir uns nicht einreihen. Nein wir wollen das Gegenteil sein, wir wollen der Bedenkenträger sein, wissen dass wir uns damit natürlich wenig Freunde machen, aber geschenkt. Mein Opa sagte schon, „meine Feinde kenne ich, auf meine Freunde muss auch aufpassen“, sehr wahre Worte.

Natürlich sind wir keine Aufsichtsbehörde, die irgendwas verbieten kann, schade eigentlich, denken wir manchmal dann auch in der Redaktion, aber dafür gibt es ja jetzt die BaFin 2.0 und ganz ehrlich, die macht uns Hoffnung in Sachen Anlegerschutz und Verbraucherschutz.

Da hat sich einiges bewegt, nicht nur in der Pressestelle, wo man die alte Chefin „weggelobt“ hat und endlich einmal mit einer Person besetzt hat, bei der man nicht den Eindruck hat, dass man wegen „Belästigung“ angezeigt wird, wenn man da mal eine Anfrage hinsendet.

Natürlich bleibt auch für Mark Branson hier noch viel Arbeit zu erledigen. Vor allem muss die BaFin einen Weg finden, mehr Prophylaxe zu machen, als dann Warnungen auszusprechen, wenn schon hunderte von Anlegern ihr Geld verloren haben.

Hier wünschen wir uns zum Beispiel einen Hinweis an herausragender Stelle, einen Hinweis auf die Veröffentlichungen der IOSCO. Das wäre eine kleine Maßnahme mit großer Wirkung.

Wir wünschen uns auch, dass Unternehmen, die ein Anlagevermögen von mehr als 100 Millionen Euro verwalten, einen Sonderbeauftragten der BaFin an die Seite gestellt bekommen, der die Tätigkeiten in diesen Unternehmen verstärkt überwachen muss. Unternehmen wie zum Beispiel:

Deutsche Finance

Project

EXPORO

Patrizia

Solvium

Schluss sein muss auch mit dem Abkassieren von hohen Gebühren, auch wenn das Investment nicht einmal diese erwirtschaftet hat. Auch muss es eine Regelung geben, dass neue „Fonds“ nicht mit einem 7-stelligen Minus in „ihr Leben“ starten. Etwas, was vielen Anlegern gar nicht bewusst ist, wenn sie solch ein Investment zeichnen. Das Unternehmen Project ist hier für uns solch ein Beispiel. Hier müssen erfolgsbezogene Regelungen, die sich am realisierten Ergebnis des Geschäftsjahres orientieren müssen, her.

Schluss ein muss auch damit, dass man so manchen Fonds als Sachwertanlage verkauft, wenn man dann aber genauer hinschaut, gibt es nur eine „Finanzanlage“. Hier werden diverse Investments gepoolt die der Kunde möglicherweise gar nicht kennt.

So mancher Fonds dient dabei als „Geldsammelstelle“, die sich dann an einem Investment einer AG beteiligt, die aber mit den Anlegern direkt gar nichts zu tun hat“. Hier müssen die Anleger aus meiner Sicht ganz klar mit ins Grundbuch eingetragen werden.

Da ja Weihnachten ist, wünschen wir uns auch, dass die BaFin eine Warnliste zu Unternehmen herausgibt; ähnlich der Regelungen der Schweizer Finanzmarktaufsicht. Das wäre für uns ein Schritt dann Richtung Prophylaxe.

Kommen wir zum Schluss auch noch zu unserem Lieblingsthema, was uns seit Jahren als Wunsch begleitet. Wir würden uns wünschen, dass jedes Unternehmen, welches eine Finanzanlage an deutsche Anleger anbietet, sich bei der BaFin in ein Register eintragen muss und dafür eine Gebühr in Höhe von 5.000 Euro entrichten muss. Unternehmen, die sich hier nicht eintragen, dürfen keine Geschäfte mit deutschen Anlegern machen.

Der Effekt wäre, dass die BaFin einmal eine Übersicht hätte, wer sich überhaupt auf dem deutschen Markt „tummelt“, aber die BaFin müsste sich dann natürlich auch mit den Unternehmen befassen. Durch die zu entrichtende Gebühr sollte das aber kostenneutral beim Personal möglich sein.

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