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Die BaFin und das Vermögensanlagengesetz und die Ausnahmen – auch sollte man jetzt herangehen

qimono (CC0), Pixabay
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Die BaFin stellt sich unter ihrem neuen Chef Mark Branson neu auf und erste Maßnahmen kann man schon sehen, deren Auswirkungen aber noch nicht.

Nun sollte die BaFin aber bitte auch an die sogenannten Ausnahmen, die das Vermögensanlagengesetz bietet bitte herangehen.

Damit wir uns richtig verstehen, es geht uns vor allem darum, dass es einem „Geldeinsammler“ nicht gestattet sein sollte, diverse Ausnahmen gleichzeitig zu nutzen. So wie dies des Öfteren auf anleger-beteiligungen.de aufzufinden ist.

Wir haben nichts dagegen, wenn man eine Ausnahme nutzt, aber dann nahezu alle Ausnahmen nutzen, nur um die Prospektpflicht der BaFin zu umgehen, das sollte dann nicht mehr möglich sein. Hier ist nun die BaFin gefragt, das zu verändern.

Zudem stellt sich uns natürlich auch die Frage, wer die korrekte Einhaltung dieser Richtlinien der Ausnahmen dann auch überprüft?

 

 

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