Trotz BaFin-Hinweis macht das Unternehmen ohne den eigentlich erforderlichen Vermögensanlagenprospekt weiter, denn der Hinweis ist immer noch auf der Seite der BaFin zu sehen bzw abrufbar.
Zudem versendet das Unternehmen wieder seine Angebote als „Spam-Mail“. Nun, alleine das wäre schon für uns ein Grund, das Unternehmen „links liegen zu lassen“. Zu dem Unternehmen selber haben wir auf unseren Seiten dann schon alles gesagt und geschrieben.
NoblewoodGroup: BaFin untersagt öffentliche Angebote von Vermögensanlagen
Die BaFin hat Angebote der Vermögensanlagen in Deutschland über den Kauf, die Pflege sowie die Verwertung von Edelholzbäumen untersagt. Anbieter ist die NoblewoodGroup.
Die Untersagung umfasst die folgenden Direktinvestments in Paraguay:
- Direktinvestment in Paulownia-,
- Direktinvestment in Australische Zeder,
- Direktinvestment in Mahagoni-Bäume.
Die Gesellschaft darf diese Vermögensanlagen nicht mehr zum Erwerb in Deutschland anbieten. Die BaFin hat der NoblewoodGroup am 3. April 2019 wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt, diese Vermögensanlagen öffentlich in Deutschland anzubieten.
Die Untersagungen erfolgten, weil die NoblewoodGroup keine von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekte für diese Vermögensanlagen veröffentlicht hat, die die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthalten.
Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar. Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig.
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