Das reibungslose Funktionieren und die Transparenz der Kapital-, Kredit- und Wertpapiermärkte gehören seit jeher zu den Eckpfeilern unserer Volkswirtschaft. Die Stabilität des Finanzsystems ist grundgesetzlich verankert und hat Verfassungsrang. Daher werden die Teilnehmer und Abläufe des Kapitalmarkts streng überwacht.
Mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Sitz in Frankfurt am Main und Bonn wurde eine Behörde geschaffen, die wie kaum eine andere Behörde mit weit reichenden Aufsichts-, Kontroll-, Anordnungs- und Eingriffsbefugnissen ausgestattet ist. Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung der Kapitalmärkte werden meist als Ordnungswidrigkeit mit hohen Geldbußen geahndet oder sind sogar strafbewehrt (Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren).
Die BaFin soll Missständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenwirken, die die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbeiführen können.
Weiterhin soll die Bundesanstalt Missständen entgegenwirken, die die ordnungsgemäße Durchführung des Wertpapierhandels, von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen beeinträchtigen bzw. erhebliche Nachteile für den Wertpapiermarkt bewirken können. Ähnliches gilt für die Versicherungswirtschaft.
Die BaFin arbeitet vor allem bei der Aufklärung beaufsichtigungs-pflichtiger Sachverhalte eng mit den Hauptverwaltungen als Außenstellen der Deutschen Bundesbank zusammen. Diese übernehmen regelmäßig die Informationsbeschaffung vor Ort und geben eine erste Einschätzung der zu prüfenden Sachverhalte ab. Das weitere Verfahren wird dann meist von der BaFin selbst übernommen.
Zum reibungslosen Agieren auf den Kapitalmärkten und zur Vermeidung von Konflikten mit der BaFin oder auch den Hauptverwaltungen bzw. der Deutschen Bundesbank ist für Emissionsunternehmen, Wertpapier-handelsbanken und Finanzdienstleister eine professionelle Beratung und eine im Umgang mit der Bundesanstalt erfahrene Begleitung unerlässlich.
Quelle:Mit freundlicher Genehmigung
Gündel & Katzorke
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