Lassen Sie sich in Finanzfragen bloß nicht mehr von einer Bank, Volksbank oder Sparkasse beraten – dieses Urteil liegt nahe, wenn man die Nachrichten des gestrigen Tages gehört hat. Was sich dort offensichtlich in großem Stil abspielt, ist eine Frechheit.
Jeder kleine Versicherungsvermittler muss für die kleinste Versicherungsvermittlung ein Beratungsprotokoll ausfüllen und der tut das auch, wie eigene Recherchen unserer Plattform gezeigt haben. Warum „scheuen“ sich Banken offenbar das Beratungsprotokoll auszufüllen? Nun ganz einfach, das hat etwas mit Haftung zu tun. Erweist sich die Beratung im Nachhinein als falsch, so hätte der Kunde mit dem Beratungsprotokoll ein gutes Beweismittel gegen die Bank, Volksbank oder Sparkasse in der Hand. Das man das nicht will, ist sicherlich nachvollziehbar.
Markige Sprüche von Frau Aigner werden diese Situation nicht zu Gunsten des Kunden verändern. Einfacher wäre es, grundsätzlich die Erstellung und Aushändigung eines Beratungsprotokolles zur gesetzlichen Pflicht zu machen. Bei den Banken wäre das über eine Ergänzung im KWG bzw. Bankenrecht sehr einfach und pragmatisch zu lösen. Aber bei der Lobby, ob das durchgeht………………
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