Startseite Allgemeines Die Bankenvergleich AG ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut. Die Zinsunion Ltd., Ipswich, Großbritannien, welche die Internetseite www.zinsunion.com betreibt, ist in die unerlaubten Geschäfte der Bankenvergleich AG einbezogen.
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Die Bankenvergleich AG ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut. Die Zinsunion Ltd., Ipswich, Großbritannien, welche die Internetseite www.zinsunion.com betreibt, ist in die unerlaubten Geschäfte der Bankenvergleich AG einbezogen.

Sammy-Williams (CC0), Pixabay
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Die Bankenvergleich AG ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut. Die Zinsunion Ltd., Ipswich, Großbritannien, welche die Internetseite www.zinsunion.com betreibt, ist in die unerlaubten Geschäfte der Bankenvergleich AG einbezogen.

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Bankenvergleich AG mit unbekannter Geschäftsanschrift keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Bankenvergleich AG bietet Girokonten für die Kunden der Zinsunion Ltd. an. Die Zinsunion Ltd. vermittelt auf der Webseite www.zinsunion.com angeblich Fest- und Tagesgelder von Banken aus dem Europäischen Wirtschaftsraum an Kunden in Deutschland.

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