Startseite Allgemeines Die bedenkliche Rechtsauffassung des Landgerichtes Hamburg – In eigener Sache
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Die bedenkliche Rechtsauffassung des Landgerichtes Hamburg – In eigener Sache

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
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In den 10 Jahren, die es uns gibt, haben wir uns nie zu einem Richter bzw. einer Richterin eines Gerichtes geäußert, mit dem wir zu tun hatten, denn ein Urteil ist ein Urteil, und wir haben daraus gelernt. Auch Presseberichte werden juristisch unabhängig geprüft und dies soll auch so bleiben. Das LG Hamburg hat dabei schon einige für uns nicht nachvollziehbare Urteile gefällt, die dann vom OLG Hamburg „kassiert“ wurden (das heißt aber nicht, dass wir immer gewonnen haben).

Nun aber ist es aus meiner Sicht auch einmal an der Zeit, über eine bemerkenswerte Entscheidung von gestern zu berichten, denn irgendwann gibt es auch Beschlüsse, die man mit dem gesunden Menschenverstand – den man in einem funktionierenden Rechtsstaat beigebracht bekommt – nicht mehr nachvollziehbar ist.

Was ist passiert?

Nun, am vorgestrigen Tage bekamen wir einen investigativen Hinweis einer vertrauensvollen Quelle, dass sich ein bekannter anwaltlich Tätiger möglicherweise gegen diverse Vorwürfe verteidigen muss, welche einem Anwalt unwürdig sein könnten. Nun kennen wir jenen Berufsträger auch aus einem anderen Zusammenhang.

Mit einem persönlichem Freund haben wir die Sachlage erörtert und mit dem Willen, Ihn auch dahingehend zu schützen, dass es möglicherweise in den nächsten Tagen eine Veröffentlichung zu jenem Anwalt geben könnte, die auch eine mildtätige bzw. karitative Organisation in Mitleidenschaft bringen könnte. Es war für uns ein „out of Records„-Gespräch in Vorbereitung bzw. als Teil eines Rechercheumfelds. Eine Berichterstattung hierzu war zunächst nicht geplant, da sich dem Vorgang schon andere renommierte Medien angenommen haben.

Damit war der Vorgang für uns auch erledigt. Das dachten wir zumindest, aber wir sollten uns getäuscht haben. Am gestrigen Mittag bekamen wir dann eine Abmahnung mit einer Frist von knapp einer dreiviertel Stunde. Wir sollten eine Unterlassungserklärung unterschreiben, dass wir über diesen Vorgang nicht mehr reden dürften mit Dritten bzw. mit Niemanden.

Nun haben wir das völlig anders gesehen als die Gegenseite. Am Nachmittag, gefühlte drei Stunden später, bekamen wir dann eine Einstweilige Verfügung, weil wir dieses Telefongespräch geführt hatten. Hallo? Wo leben wir denn? Sind wir jetzt möglicherweise schon so weit, dass wir Telefongespräche nicht mehr führen dürfen? Ist absolute Zensur das neue coronagetriebene Mittel der Wahl?

Und dies geschah alles in dem Wissen, dass das Bundesverfassungsgericht in derartigen Sachen das Primat der Waffengleichheit zuletzt zugunsten der Äußerungsfreiheit stärkte (BVerfG Az.: 1 BvR 2421/17 bzw. 1 BvR 1783/17).

Dass wir uns das nicht gefallen lassen werden, ist wohl jedem unserer Leser klar. Zudem werden wir uns entsprechend zur Wehr setzten. Ein „Nicht-sprechen-und-telefonieren dürfen“-Urteil interessiert dann möglicherweise den Deutschen Journalisten Verband auch sehr.

5 Kommentare

  • Thomas Arndt, was Sie posten stimmt einfach nicht. Der Pressesenat des OLG Hamburg kassiert nicht selten die Urteile der Pressekammer Hambrg.
    Bespeile:
    2020:
    7 U 64/17/324 O 569/16 – Gina Maria Schumacher vs. Burda Senator Verlag GmbH – Das LG Verbots-Urteil wurde auzfgehoben
    7 U 154/17/324 O 705/16 – Christoph Holzenkamp GbR u.a. ba. PeTA – Das LG Verbots-Uteil wurde aufgehoben
    2019:
    7 U 92/18/324 O 586/17 – Judith Rakers vs. Burda Senator Verlag GmbH – Das LG Verbots-Uteil wurde aufgehoben. http://www.buskeismus.de/urteile/7U9218_rakers.pdf

    Es gibt viel mehr solcher Urteile.

  • Sehr geehrter Herr Bremer,

    der Respekt vor der deutschen Rechtsprechung und insbesondere den Entscheidungen des Landgerichts Hamburg gebietet aus meiner Sicht wohl etwas mehr Zurückhaltung.

    Mir ist persönlich keine einzige Entscheidung des Landgerichts Hamburg bekannt, in der leichtfertig eine Verletzung der Meinungs- oder Pressefreiheit ausgeurteilt worden wäre. Das Gericht trifft nicht ohne Weiteres entsprechende Entscheidungen. Da muss doch etwas dran gewesen sein!

    Vielleicht hätte es Sinn gemacht, sich im Vorfeld eine „2. Meinung“ eines versierten Rechtsanwalts einzuholen und ggf. die Unterlassungserklärung möglicherweise doch abzugeben.

    Man wird sehen, wie das Verfahren ausgeht.

    Leider bleiben bei Ihrer Mitteilung die Hintergründe und der konkrete Inhalt der Entscheidung im Dunkeln, klären Sie doch Ihre Leserschaft hierzu näher auf.

    Anmerkung der Redaktion

    Ja, aus Respekt vor der Richterin der Kammer und Befolgung des Verbotes verbleibt derzeit keine andere Möglichkeit. Sie sehen, ich werde gelesen, und man reagiert dann oft sofort. Das ist doch auch einmal ein Erfolg; na, was meinen Sie?

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