Die Bilanz der modern finances GmbH zum 31.12.2021 weist einige Besonderheiten und Auffälligkeiten auf, die es kritisch zu analysieren gilt:
1. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag:
Der auffälligste Posten ist der „nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“ in Höhe von 499.438,02 Euro auf der Aktivseite. Dieser ergibt sich daraus, dass das Eigenkapital der Gesellschaft vollständig aufgezehrt ist. Der Jahresfehlbetrag von 15.269,27 Euro und der Verlustvortrag von 496.668,75 Euro übersteigen das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro bei weitem. Dies deutet auf eine erhebliche bilanzielle Überschuldung hin.
2. Bewertung der Finanzanlagen:
Die Finanzanlagen, insbesondere die atypisch stille Beteiligung an der DEMA Deutsche Mikroapartment AG, wurden offenbar einzelwertberichtigt. Der Betrag wurde von 440.000 Euro auf 176.000 Euro reduziert. Zudem wurden weitere Einzelwertberichtigungen von insgesamt 471.880 Euro vorgenommen. Dies lässt vermuten, dass die Beteiligungen erheblich an Wert verloren haben.
3. Verbindlichkeiten und Rangrücktrittsvereinbarungen:
Die Verbindlichkeiten sind mit 3.938.909,38 Euro sehr hoch und übersteigen das Umlaufvermögen von 1.768.539,54 Euro deutlich. Allerdings wurden Rangrücktrittsvereinbarungen über Teilbeträge der Verbindlichkeiten geschlossen. So wurde mit der Beteiligungsgesellschaft Platin 1484. GmbH ein Rangrücktritt über alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Darlehen vereinbart. Außerdem traten die Eheleute Abboud als Darlehensgeber mit einem Teilbetrag von 500.000 Euro im Rang hinter die anderen Gläubiger zurück.
Zunächst ist festzustellen, dass die bilanzielle Überschuldung, also ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag, nicht zwangsläufig eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne bedeutet. Entscheidend für die insolvenzrechtliche Überschuldung ist eine Überschuldung zu Liquidationswerten, also unter Berücksichtigung stiller Reserven und Rückstellungen. Laut Anhang ist die Geschäftsführung der Ansicht, dass stille Reserven vorhanden sind, welche die bilanzielle Überschuldung abdecken. Daher steht die Fortführung des Unternehmens nicht in Frage.
Dennoch ist die bilanzielle Lage als ernst zu beurteilen. Eine Kapitalzuführung oder Entschuldung erscheint dringend geboten, um das Eigenkapital wieder ins Positive zu bringen. Die Rangrücktritte bieten zumindest vorübergehend Schutz, da die Gesellschaft die zurückgetretenen Verbindlichkeiten nur bedienen muss, wenn ausreichend Gewinn, Liquidationsüberschuss oder freies Vermögen vorhanden ist.
Insgesamt zeigt die Bilanz eine angespannte wirtschaftliche Situation. Eine genaue Beobachtung und Kontrolle der weiteren Entwicklung durch die Geschäftsführung ist unerlässlich. Gegebenenfalls sind weitere Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Eigenkapitalsituation nachhaltig zu verbessern und eine echte Überschuldung zu vermeiden.
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