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Die Bilanzen der UDI Festzins Unternehmen zu denen die BaFin einen Hinweis herausgegeben hat

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Natürlich wollen wir auch zu den Unternehmen hier einmal die aktuellen im Unternehmensregister hinterlegten Bilanzen veröffentlichen, damit man einmal sieht, um wie viel Geld es da für die Anleger wirklich geht.UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG

Roth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Lagebericht

Grundlagen des Unternehmens

Die UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ oder auch „Unternehmen“ genannt) wurde am 14.01.2016 auf unbestimmte Zeit gegründet und am 20.01.2016 in das Handelsregister des Amtsgericht Nürnberg unter der Nummer HRA 17487 eingetragen.

Die wichtigste Geschäftstätigkeit der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG ist die gewinnbringende Verwaltung eigenen Vermögens durch Investition (Erwerb, Planung, Bau, Betrieb und Verkauf) in Erneuerbare-Energien-Projekte, Wärmenetze und energiesparende Immobilien, entweder direkt oder über Tochtergesellschaften.

Zur Finanzierung dieser Investitionen emittierte die Gesellschaft in 2016 unbesicherte Nachrangdarlehen mit einem Volumen von 11,3 Mio. Euro mit qualifiziertem Rangrücktritt in Form einer Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Mit Bescheid vom 10.06.2016 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Verkaufsprospekt für ein Emissionsvolumen von 15 Mio. Euro gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 VermAnlG gebilligt. Am 26.10.2016 wurde die Emission vorzeitig beendet.

Die UDI Beratungsgesellschaft mbH wurde von der Gesellschaft mit dem Vertrieb dieser Emission und der Verwaltung der Anleger beauftragt.

Über die Verwendung der eingeworbenen Nachrangdarlehen für Investitionen entscheidet jeweils die Geschäftsführung der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG auf Basis einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit sowie der im Prospekt aufgeführten Qualitätskriterien für Projekte durch das Risikomanagement der UDI-Gruppe.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

In 2017 lieferten nach Angaben des Umweltbundesamtes erneuerbare Energien insgesamt 410 Terawattstunden, davon 53% Strom, 40% Wärme und 7% Biokraftstoffe. Der Anteil der erneuerbaren Energien im jeweiligen Bereich lag bei Strom bei 36,2% (+4,6% ggü. Vorjahr), bei Wärme bei 12,9% (-0,3%) und bei Biokraftstoffen bei 5,2% (unverändert). Wesentlicher erneuerbarer Energieträger ist dabei mit 54% Anteil an der gesamten Erneuerbaren-Energie-Erzeugung die Biomasse.

Die Geschäftsaussichten für die Errichtung und den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien sind in Deutschland wie im EU Ausland nach wie vor gut. Hierfür sorgen zum einen die politischen Zielvorgaben der EU und der einzelnen Nationalstaaten zur Erreichung von Klimaschutzzielen, die durch die finanzielle Förderung des Ausbaus und der Nutzung der Erneuerbaren Energien (z. B. in Deutschland durch das EEG) erreicht werden sollen.

Hierdurch wird die Vergütung für den produzierten Strom und damit ein großer Teil der Einnahmen der Projektgesellschaften über eine bestimmte Laufzeit (in Deutschland 20 Jahre) festgelegt. Zum anderen sind noch immer ausreichend Standorte für die Errichtung und den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen vorhanden. Zudem schreitet die technische Entwicklung der Energieerzeugungsanlagen voran, die zu immer zuverlässigeren und weniger wartungsanfälligen Anlagen führt.

Auch für Wärmenetze sind die Geschäftsaussichten positiv, wenn die Wärme, wie im Rahmen dieser Vermögensanlage geplant, aus der Abwärme gewonnen wird, die z. B. bei der Verstromung von Biogas oder von Holzpellets entsteht. Wegen der durch die Nutzung der Abwärme erreichten hohen Energieeffizienz wird diese sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und durch Tilgungszuschüsse der KfW staatlich gefördert. Da bei vielen Biogasanlagen die bei der Verstromung entstehende Wärme momentan ungenutzt verpufft, bestehen für die Errichtung von Wärmenetzen an vielen Standorten gute Geschäftsaussichten. Hinzu kommt, dass die Wärme an Wärmekunden wegen der staatlichen Förderung zu günstigen Preisen abgegeben werden kann, sodass auch auf der Abnehmerseite eine große Nachfrage besteht.

Gut sind auch die Geschäftsaussichten für energiesparende Immobilien zu bewerten. Zwar fehlt hier noch eine staatliche Förderung, wie in den beiden anderen oben genannten Sparten. Da moderne energiesparende Immobilien jedoch nicht nur wenig Energie verbrauchen, sondern zusätzlich – etwa durch die Nutzung von Erdwärme oder über Photovoltaikanlagen – selber Energie erzeugen, die dann zum Eigenverbrauch genutzt werden kann, sind die Gebäude wegen der deutlich niedrigeren Betriebskosten bei gewerblichen Mietern sehr gefragt. Diese sind dabei sogar bereit, eine gegenüber herkömmlichen Immobilien etwas höhere Miete zu zahlen. Aufgrund dieser Nachfrage durch die Mieter ist damit zu rechnen, dass auch zukünftig immer häufiger energieeffizient gebaut werden wird.

Geschäftsverlauf und Lage

Das Geschäftsjahr 2017 war im Wesentlichen von der nahezu vollständigen Investition der eingeworbenen Mittel in Form von Nachrangdarlehen in diverse Erneuerbare Energien-Projekte, schwerpunktmäßig in Biogaseinspeiseanlagen geprägt.

Nach Berichtsjahresende hat am 15. Juni 2018 ein Darlehensnehmer, die UDI Biogas Otzberg-Niederklingen GmbH & CO. KG Insolvenzantrag gestellt – die Darlehensforderung von 862 T€ wurde voll wertberichtigt.

Vermögenslage

Die eingeworbenen Nachrangdarlehen in Höhe von 11.282 TEuro (Vorjahr 11.267 TEuro) als größte Position der Sonstigen Verbindlichkeiten von 11.284 TEuro (11.267 TEuro) haben einen Anteil von 97% (99%) Passiv-Bilanzsumme von 11.699 TEuro (11.421 TEuro).

Die Aktivseite wird wesentlich von den Darlehensforderungen an die Projektgesellschaften in Höhe von 9.894 TEuro (2.855 TEuro) unter den Sonstige Ausleihungen (85 % (25 %) Anteil an der Bilanzsumme) und 0 TEuro (7.895 TEuro) unter den Sonstige Vermögensgegenständen (0 % (69 %) Anteil an der Bilanzsumme) bestimmt. Dabei wurden aus kaufmännischer Vorsicht auf einen Teil der Forderungen Wertberichtigungen in Höhe von insgesamt 1.353 TEuro gebildet.

Ertragslage

Die Umsatzerlöse betrugen 633 TEuro (Vorjahr: 213 TEuro) und setzen sich aus Zinserträgen in Höhe von 538 TEuro (182 TEuro) sowie abgegrenzten Erlösen in Höhe von 95 TEuro (31 TEuro) aus den Darlehensgebühren für die Darlehen an die Projektgesellschaften zusammen.

Auf der Aufwandsseite waren wesentliche Positionen Zinsaufwendungen in Höhe von 338 TEuro (129 TEuro) für eingeworbenen Darlehen sowie die mit 77 TEuro (74 TEuro) periodisch abgegrenzten Aufwendungen für die Vertriebsprovision. Hinzu kamen die aus kaufmännsicher Vorsicht gebildeten Wertberichtigungen auf Darlehensforderungen in Höhe von 1.353 TEuro.

Das Ergebnis nach Steuern lag bei -1.187 TEuro (-129 TEuro).

Finanzlage

In 2017 wurden Nachrangdarlehen in Höhe von 15 TEuro durch die Anleger eingezahlt. Die Nachrangdarlehen betragen am 31.12.2017 11,3 Mio. Euro. Davon wurden bis zum 31.12.2017 11,0 Mio. Euro Darlehen an Projektgesellschaften ausgereicht.

Das Bankguthaben per 31.12.2017 betrug 131 TEuro.

Gesamtaussage

Die eingeworbenen Mittel wurden fast vollständig investiert. Die Insolvenz eines Darlehensnehmer und die vorsichtige Bewertung der übrigen Darlehenforderungen beeinflusste das Jahrsergebnis 2017 einmalig negativ.

Die Gesellschaft weist zum 31.12.2017 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrag aus, im Wesentlichen durch einmalige Aufwendungen für Prospekterstellung und Konzeption bedingt. Eine Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung ist aufgrund der Rangrücktrittsvereinbarungen in den der Gesellschaft gewährten Nachrangdarlehen nicht gegeben. Die Geschäftsführung geht zudem auf Basis der Finanzplanung von einer positiven Fortführungsprognose aus.

Prognosebericht

Am Investitionsstandort Deutschland soll nach dem Willen der deutschen Bundesregierung der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 % und bis zum Jahr 2035 auf 55 bis 60 % ausgebaut werden. Auf der Nachfrageseite bestehen also für die Branche sehr gute Aussichten.

Dasselbe gilt für Investitionsstandorte im EU-Ausland. Neben den nationalen Zielvorgaben zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, will die Europäische Union den Anteil an Erneuerbaren Energien bis 2020 auf 20 % erhöhen.

Außerdem investieren immer mehr institutionelle Anleger (Großunternehmen) in fertige Ökokraftwerke, weil sie dort gut planbare Erträge für ihre anzulegenden Gelder sehen.

Allerdings sind die Unternehmen durch die kontinuierlich sinkende Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien bzw. die angedachten Ausschreibungsverfahren einem zunehmenden Druck zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung ausgesetzt. Zudem ist der Wettbewerb im Bereich der Erneuerbaren Energien lebhaft.

Da die eingeworbenen Mittel sind im Wesentlichen mittelfristig bis langfristig investiert. Die Gesellschaft geht davon, dass durch die derzeit sehr gut laufenden Biogas-Einspeiseprojekte die Wertberichtigung auf die Darlehensforderungen gegen die insolvente UDI Biogas Otzberg Nieder-Klingen GmbH & Co. KG unter Umständen sogar kompensiert werden können.

Chancen- und Risikobericht

Aufgabe des Risikomanagements ist es, vor der Investition in zur Auswahl stehende Projekte die entsprechende Wirtschaftlichkeit und die Einhaltung der UDI-Qualitätskriterien und der Ausschlusskriterien zu prüfen. Auf Basis einer entsprechenden Prüfung werden dann die Projekte der Geschäftsführung der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG zur Investitionsentscheidung vorgelegt.

Des Weiteren werden während der Laufzeit die Projektgesellschaften, in die investiert worden ist, laufend überwacht, um frühzeitig Risiken insbesondere hinsichtlich der Liquidität (Fähigkeit zur Leistung von Zins- und Tilgungszahlungen) zu erkennen und gemeinsam mit den Projektgesellschaften gegensteuern zu können.

Die Entwicklung der Gesellschaft hängt aufgrund der Investitionen in den Erneuerbare Energien-Bereich auch von den gesetzlichen Regulierungen ab. Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Gesetze für noch nicht in Betrieb befindliche oder rückwirkend sogar für bereits in Betrieb befindliche Anlagen aufgrund von Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen, behördlichen Anordnungen oder Vorgaben der EU geändert werden und die Einspeisevergütung reduziert oder abgeschafft wird. Dies hätte entsprechend nachteilige Auswirkung auf die Kapitaldienstfähigkeit der Projektgesellschaften. Bei den aktuell investierten Projekten ist dies derzeit nicht akut.

Darüber hinaus können sich im organisatorischen Bereich Risiken ergeben. Im Personalbereich kann dies durch Verlust von Schlüsselpersonen gegeben sein, für die kurzfristig kein Ersatz gefunden wird. Dies gilt im Wesentlichen für die Investitionsphase der Gesellschaft. Dem wird durch strukturierte Arbeitsabläufe, in die sich auch andere Mitarbeiter einarbeiten können, und Vertretungsregelungen entgegengewirkt. Ebenso können sich im EDV-Bereich Risiken durch mangelhafte Software sowie nicht ausreichende Schutz- und Sicherungsmechanismen ergeben. Die Gesellschaft greift daher in der Regel auf Standard-Software, Backup- und Virenschutzprogramme sowie passwortgeschützte Systemzugänge zurück.

Das Konzept der emittierten Nachrangdarlehen der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG beruht auf den rechtlichen, steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese durch Gesetzesänderungen oder durch Änderungen der Auslegung und Anwendung bestehender Gesetze durch Rechtsprechung sowie Finanz- und Aufsichtsbehörden mit entsprechender Nachteiligkeit für die Gesellschaft ändern. Aktuell ist dies nicht gegeben.

Währungs- und Umweltrisiken werden für die UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG selber nicht direkt als relevant betrachtet; letztere werden aber bei der Überwachung der Projektgesellschaften berücksichtigt.

Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG

Im Geschäftsjahr 2017 hat die UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG die für das Berichtsjahr anfallende ergebnisunabhängige feste Haftungstantieme in Höhe von 3.943 Euro sowie die feste Geschäftsführervergütung in Höhe von 2.816 Euro für die geschäftsführende Komplementärin UDI Festzins Verwaltungs GmbH ausgezahlt.

Für die laufende Buchführung wurden 2017 23.224,00 Euro an die UDI Finanz GmbH gezahlt.

Es wurden im Geschäftsjahr 2017 von der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG keine Vergütungen an Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt.

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Roth, den 18.06.2018

Georg Hetz, Geschäftsführer der UDI Festzins Verwaltungs GmbH, der geschäftsführenden Komplementärin der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 9.893.971,77 2.854.964,30
I. Finanzanlagen 9.893.971,77 2.854.964,30
1. sonstige Ausleihungen 9.893.971,77 2.854.964,30
B. Umlaufvermögen 177.488,19 8.052.085,41
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 46.340,79 7.926.324,68
1. sonstige Vermögensgegenstände 46.340,79 7.926.324,68
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 131.147,40 125.760,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 312.160,06 386.050,07
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.314.974,62 128.183,11
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 1.314.974,62 128.183,11
Bilanzsumme, Summe Aktiva 11.698.594,64 11.421.282,89

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Rückstellungen 12.370,00 10.185,00
1. sonstige Rückstellungen 12.370,00 10.185,00
B. Verbindlichkeiten 11.295.820,42 11.274.603,51
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.030,80 0,00
2. sonstige Verbindlichkeiten 11.283.731,62 11.266.787,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 390.404,22 136.494,38
Bilanzsumme, Summe Passiva 11.698.594,64 11.421.282,89

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2017 – 31.12.2017
EUR
14.1.2016 – 31.12.2016
EUR
1. Umsatzerlöse 632.736,98 213.176,68
2. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.481.068,49 213.003,46
3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 338.460,00 129.356,33
4. Ergebnis nach Steuern -1.186.791,51 -129.183,11
5. Jahresfehlbetrag 1.186.791,51 129.183,11

Kapitalflussrechnung

Periodenergebnis -1.186.791,51
+ Zunahme der Rückstellungen 2.185,00
+ Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.710,78
+ Abnahme der anderen Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 7.953.873,90
+ Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.030,80
+ Zunahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 253.909,84
+ Zinsaufwendungen 338.460,00
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 7.374.378,81
– Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -7.039.007,47
Cashflow aus der Invenstitionstätigkeit -7.039.0047,47
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von Finanzkrediten 21.058,00
– Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -12.582,67
– Gezahlte Zinsen -338.460,00
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -329.984,67
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 5.386,67
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 125.760,73
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 131.147,40

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Roth. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRA 17487 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß § 264a i.V. m. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personengesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264 ff. HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich nach den für kleine Personengesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Personengesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz neuer HGB Vorschriften ergaben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Anlagevermögen

Finanzanlagen

Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Ausleihungen wurden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren Wert am Abschlussstichtag angesetzt und bewertet.

Umlaufvermögen

Sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Eigenkapital

Das Haftkapital ist zum Nominalwert angesetzt.

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Bei der Bewertung von Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Gesellschaft hat mehrere langfristige Darlehen von insgesamt TEuro 9.894 (Vorjahr: TEuro 2.855) an verschiedenen Gesellschaften gewährt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von Euro 46.340,79 (Vorjahr: Euro 7.926.324,68)eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Latente Steuern

Auf den Ansatz latenter Steuern wurde gemäß den Befreiungsvorschriften in § 274a Nr. 4 HGB verzichtet.

Eigenkapital

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme des Kommanditisten in Höhe von Euro 1.000,00 ist in voller Höhe an die Gesellschaft geleistet.

Verbindlichkeiten

Vom Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 0,00 (Vorjahr Euro 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt Euro 0,00 (Vorjahr Euro 0,00) durch Grundpfandrechte gesichert.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen Euro 13.820,42 (Vorjahr Euro 7.836,84).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Euro 11.282.000,00 (Vorjahr Euro 11.266.766,67).

Verbindlichkeiten gegenüber persönlich haftenden Gesellschaftern betragen Euro 1.058,00 (Vorjahr Euro 7.816,00).

Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten betragen Euro 0,00 (Vorjahr Euro 0,00).

Haftungsverhältnisse

Es bestehen laut Geschäftsführer keine Verbindlichkeiten aus

– der Begebung und Übertragung von Wechseln

– Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften

– Gewährleistungsverträgen

und auch keine Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von wesentlicher Bedeutung sind.

V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung

Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich im Einzelnen um die Abwertung der Darlehens- und Zinsforderungen in Höhe von TEUR 1.353.

VI. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 0 Arbeitnehmer beschäftigt.

Nach Berichtsjahresende hat am 15. Juni 2018 ein Darlehensnehmer, die UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG insolvenz angemeldet. Darüber hinaus gab es keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Geschäftsjahresende.

Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte die Geschäftsführung der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG durch den persönlich haftenden Gesellschafter UDI Festzins Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Hetz, Bankkaufmann.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Das Ergebnis wird gemäß Gesellschaftsvertrag verteilt.

 

Roth, den 18.06.2018

Georg Hetz, Geschäftsführer der UDI Festzins Verwaltungs GmbH, der geschäftsführenden Komplementärin der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG

sonstige Berichtsbestandteile

Erklärung nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG iVm §§ 264 Abs. 2 Satz 3 bzw. 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (Inhaltserklärung)

Der Geschäftsführer versichert nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Roth, 18.06.2018

Georg Hetz, Geschäftsführer der UDI Festzins Verwaltungs GmbH, der geschäftsführenden Komplementärin der UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 29.10.2018 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Der folgende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss. Der vorstehende, zur Offenlegung bestimmte Jahresabschluss macht von den Offenlegungserleichterungen gemäß § 327 HGB Gebrauch.

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung nach § 25 VermAnlG hat ergeben, dass bei der Gesellschaft keine Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VermAnlG bestehen, so dass die Prüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG nicht zur Anwendung kommt.

 

Neuburg a.d. Donau, den 24. Oktober 2018

PRIMUS Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Rainer Besenthal, Wirtschaftsprüfer

 

UDI Energie FESTZINS 10 GmbH & Co. KG

Roth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Lagebericht

Grundlagen des Unternehmens

Die UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ oder auch „Unternehmen“ genannt) wurde am 18.05.2015 auf unbestimmte Zeit gegründet und am 28.05.2015 in das Handelsregister des Amtsgericht Nürnberg unter der Nummer HRA 17218 eingetragen.

Die wichtigste Geschäftstätigkeit der UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG ist die gewinnbringende Verwaltung eigenen Vermögens durch Investition (Erwerb, Planung, Bau, Betrieb und Verkauf) in Erneuerbare-Energien-Projekte, entweder direkt oder über Tochtergesellschaften.

Zur Finanzierung dieser Investitionen emittierte die Gesellschaft unbesicherte Nachrangdarlehen mit einem Volumen von 10 Mio. Euro mit qualifiziertem Rangrücktritt in Form einer Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Mit Bescheid vom 22.12.2015 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Verkaufsprospekt für ein Emissionsvolumen von 6 Mio. Euro gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 VermAnlG gebilligt; in einem Nachtrag wurde das Volumen auf insgesamt 10 Mio. Euro erhöht und von der BaFin am 15.03.2016 gebilligt.

Die UDI Beratungsgesellschaft mbH wurde von der Gesellschaft mit dem Vertrieb dieser Emission und der Verwaltung der Anleger beauftragt.

Über die Verwendung der eingeworbenen Nachrangdarlehen für Investitionen entscheidet jeweils die Geschäftsführung der UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG auf Basis einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit sowie der im Prospekt aufgeführten Qualitätskriterien für Projekte durch das Risikomanagement der UDI-Gruppe.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

In 2017 lieferten nach Angaben des Umweltbundesamtes erneuerbare Energien insgesamt 410 Terawattstunden, davon 53% Strom, 40% Wärme und 7% Biokraftstoffe. Der Anteil der erneuerbaren Energien im jeweiligen Bereich lag bei Strom bei 36,2% (+4,6% ggü. Vorjahr), bei Wärme bei 12,9% (-0,3%) und bei Biokraftstoffen bei 5,2% (unverändert). Wesentlicher erneuerbarer Energieträger ist dabei mit 54% Anteil an der gesamten Erneuerbaren-Energie-Erzeugung die Biomasse.

Die Geschäftsaussichten für die Errichtung und den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien sind in Deutschland wie im EU Ausland nach wie vor gut. Hierfür sorgen zum einen die politischen Zielvorgaben der EU und der einzelnen Nationalstaaten zur Erreichung von Klimaschutzzielen, die durch die finanzielle Förderung des Ausbaus und der Nutzung der Erneuerbaren Energien (z. B. in Deutschland durch das EEG) erreicht werden sollen.

Hierdurch wird die Vergütung für den produzierten Strom und damit ein großer Teil der Einnahmen der Projektgesellschaften über eine bestimmte Laufzeit (in Deutschland 20 Jahre) festgelegt. Zum anderen sind noch immer ausreichend Standorte für die Errichtung und den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen vorhanden. Zudem schreitet die technische Entwicklung der Energieerzeugungsanlagen voran, die zu immer zuverlässigeren und weniger wartungsanfälligen Anlagen führt.

Auch für Wärmenetze sind die Geschäftsaussichten positiv, wenn die Wärme, wie im Rahmen dieser Vermögensanlage geplant, aus der Abwärme gewonnen wird, die z. B. bei der Verstromung von Biogas oder von Holzpellets entsteht. Wegen der durch die Nutzung der Abwärme erreichten hohen Energieeffizienz wird diese sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung durch das Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG) und durch Tilgungszuschüsse der KfW staatlich gefördert. Da bei vielen Biogasanlagen die bei der Verstromung entstehende Wärme momentan ungenutzt verpufft, bestehen für die Errichtung von Wärmenetzen an vielen Standorten gute Geschäftsaussichten. Hinzu kommt, dass die Wärme an Wärmekunden wegen der staatlichen Förderung zu günstigen Preisen abgegeben werden kann, sodass auch auf der Abnehmerseite eine große Nachfrage besteht.

Geschäftsverlauf und Lage

In 2017 konnte das investierte Nachrangdarlehensvolumen auf 9,4 Mio. Euro erhöht werden; die Investition erfolgte hauptsächlich in verschiedene Biogasverstromungs- und -einspeiseanlagen. Dabei wurde bereits eine Teilfinanzierung für eine Biogasanlage vom Darlehensnehmer geplant aufgrund des Erhaltes einer Bankfinanzierung zurückgeführt und wieder neu in eine im Bau befindliche Biogaseinspeiseanlage investiert werden.

Vermögenslage

Die eingeworbenen Nachrangdarlehen in Höhe von 10.000 TEuro (Vorjahr: 10.000 TEuro) als größte Position der Sonstigen Verbindlichkeiten von 10.105 TEuro haben einen Anteil von 92% (97%) Passiv-Bilanzsumme von 10.909 TEuro (10.329 TEuro).

Die Aktivseite wird wesentlich von den Darlehensforderungen an die Projektgesellschaften in Höhe von 9.446 TEuro (Vorjahr: 9.080 TEuro) als größte Position mit 87% Anteil an der Bilanzsumme bestimmt. Dabei wurden aus kaufmännischer Vorsicht auf einen Teil der Forderungen Wertberichtigungen in Höhe von insgesamt 187 TEuro gebildet.

Ertragslage

Die Umsatzerlöse betrugen 659 TEuro (Vorjahr: 414 TEuro) und setzen sich aus Zinseinnahmen in Höhe von 538 TEuro (344 TEuro) sowie abgegrenzten Erlösen in Höhe von 121 TEuro (70 TEuro) aus den Darlehensgebühren für die Darlehen an die Projektgesellschaften zusammen.

Auf der Aufwandsseite waren wesentliche Positionen Zinsaufwendungen in Höhe von 400 TEuro (374 TEuro) für eingeworbenen Darlehen sowie mit 84 T€ (70 T€) periodisch abgegrenzten Aufwendungen für die Vertriebsprovision. Hinzu kamen die aus kaufmännsicher Vorsicht gebildeten Wertberichtigungen auf Darlehensforderungen in Höhe von 187 TEuro.

Das Ergebnis nach Steuern lag bei -67 TEuro (-142 TEuro).

Finanzlage

Von den eingeworbenen und von Anlegern eingezahlten Nachrangdarlehen in Höhe von 10 Mio. Euro wurden bis zum 31.12.2017 9.446 TEuro Darlehen an Projektgesellschaften ausgereicht.

Das Bankguthaben per 31.12.2017 betrug 299 TEuro (Vorjahr: 116 TEuro).

Gesamtaussage

Die eingeworbenen Mittel wurden fast vollständig investiert. Die vorsichtige Bewertung der übrigen Darlehensforderungen beeinflusste das Jahresergebnis 2017 einmalig negativ.

Die Gesellschaft weist zum 31.12.2017 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrag aus, im Wesentlichen durch einmalige Aufwendungen für Prospekterstellung und Konzeption bedingt. Eine Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung ist aufgrund der Rangrücktrittsvereinbarungen in den der Gesellschaft gewährten Nachrangdarlehen nicht gegeben. Die Geschäftsführung geht zudem auf Basis der Finanzplanung von einer positiven Fortführungsprognose aus.

Prognosebericht

Am Investitionsstandort Deutschland soll nach dem Willen der deutschen Bundesregierung der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 % und bis zum Jahr 2035 auf 55 bis 60 % ausgebaut werden. Auf der Nachfrageseite bestehen also für die Branche sehr gute Aussichten.

Dasselbe gilt für Investitionsstandorte im EU-Ausland. Neben den nationalen Zielvorgaben zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, will die Europäische Union den Anteil an Erneuerbaren Energien bis 2020 auf 20 % erhöhen.

Außerdem investieren immer mehr institutionelle Anleger (Großunternehmen) in fertige Ökokraftwerke, weil sie dort gut planbare Erträge für ihre anzulegenden Gelder sehen.

Allerdings sind die Unternehmen durch die kontinuierlich sinkende Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien bzw. die angedachten Ausschreibungsverfahren einem zunehmenden Druck zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung ausgesetzt. Zudem ist der Wettbewerb im Bereich der Erneuerbaren Energien lebhaft.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass durch die derzeit sehr gut laufenden Biogas-Einspeiseprojekte die Wertberichtigungen auf die Darlehensforderungen unter Umständen sogar kompensiert werden können.

Da die eingeworbenen Mittel im Wesentlichen mittelfristig bis langfristig investiert sind, gehen wir davon aus, dass in 2018 keine größeren Darlehensausreichungen mehr vorgenommen werden können. Wir erwarten für das Jahr 2018 ein leicht positives Ergebnis.

Chancen- und Risikobericht

Aufgrund bereits nahezu vollständig erfolgter Mittelverwendung rechnen wir in 2018 nicht mehr mit größeren neuen Darlehensausreichungen.

Aufgabe des Risikomanagements ist es, vor der Investition in zur Auswahl stehende Projekte die entsprechende Wirtschaftlichkeit und die Einhaltung der UDI-Qualitätskriterien und der Ausschlusskriterien zu prüfen. Auf Basis einer entsprechenden Prüfung werden dann die Projekte der Geschäftsführung der UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG zur Investitionsentscheidung vorgelegt.

Des Weiteren werden während der Laufzeit die Projektgesellschaften, in die investiert worden ist, laufend überwacht, um frühzeitig Risiken insbesondere hinsichtlich der Liquidität (Fähigkeit zur Leistung von Zins- und Tilgungszahlungen) zu erkennen und gemeinsam mit den Projektgesellschaften gegensteuern zu können.

Die Entwicklung der Gesellschaft hängt aufgrund der Investitionen in den Erneuerbare Energien-Bereich auch von den gesetzlichen Regulierungen ab. Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Gesetze für noch nicht in Betrieb befindliche oder rückwirkend sogar für bereits in Betrieb befindliche Anlagen aufgrund von Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen, behördlichen Anordnungen oder Vorgaben der EU geändert werden und die Einspeisevergütung reduziert oder abgeschafft wird. Dies hätte entsprechend nachteilige Auswirkung auf die Kapitaldienstfähigkeit der Projektgesellschaften. Bei den aktuell investierten Projekten ist dies derzeit nicht akut.

Darüber hinaus können sich im organisatorischen Bereich Risiken ergeben. Im Personalbereich kann dies durch Verlust von Schlüsselpersonen gegeben sein, für die kurzfristig kein Ersatz gefunden wird. Dies gilt im Wesentlichen für die Investitionsphase der Gesellschaft. Dem wird durch strukturierte Arbeitsabläufe, in die sich auch andere Mitarbeiter einarbeiten können, und Vertretungsregelungen entgegengewirkt. Ebenso können sich im EDV-Bereich Risiken durch mangelhafte Software sowie nicht ausreichende Schutz- und Sicherungsmechanismen ergeben. Die Gesellschaft greift daher in der Regel auf Standard-Software, Backup- und Virenschutzprogramme sowie passwortgeschützte Systemzugänge zurück.

Das Konzept der emittierten Nachrangdarlehen der UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG beruht auf den rechtlichen, steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese durch Gesetzesänderungen oder durch Änderungen der Auslegung und Anwendung bestehender Gesetze durch Rechtsprechung sowie Finanz- und Aufsichtsbehörden mit entsprechender Nachteiligkeit für die Gesellschaft ändern. Aktuell ist dies nicht gegeben.

Währungs- und Umweltrisiken werden für die UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG selber nicht direkt als relevant betrachtet; letztere werden aber bei der Überwachung der Projektgesellschaften berücksichtigt.

Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG

Im Geschäftsjahr 2017 hat die UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG die für das Berichtsjahr anfallende ergebnisunabhängige feste Haftungstantieme in Höhe von 3.500 Euro sowie die feste Geschäftsführervergütung in Höhe von 2.500 Euro für die geschäftsführende Komplementärin UDI Festzins Verwaltungs GmbH ausgezahlt.

Für die laufende Buchführung wurden im Berichtsjahr 24.540,00 Euro an die UDI Finanz GmbH gezahlt.

Es wurden im Geschäftsjahr 2017 von der UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG keine Vergütungen an Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt.

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Roth, den 18.06.2018

Georg Hetz, Geschäftsführer der UDI Festzins Verwaltungs GmbH, der geschäftsführenden Komplementärin der UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 8.800.304,48 45.000,00
I. Finanzanlagen 8.800.304,48 45.000,00
1. sonstige Ausleihungen 8.800.304,48 45.000,00
B. Umlaufvermögen 1.155.454,94 9.313.303,68
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 856.862,81 9.196.991,80
1. sonstige Vermögensgegenstände 856.862,45 9.196.991,44
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 298.592,13 116.311,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 742.323,06 826.997,98
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 210.543,93 143.353,32
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 210.543,93 143.353,32
Bilanzsumme, Summe Aktiva 10.908.626,41 10.328.654,98

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Rückstellungen 12.325,00 11.850,00
1. sonstige Rückstellungen 12.325,00 11.850,00
B. Verbindlichkeiten 10.110.873,19 10.186.883,00
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.873,19 0,00
2. sonstige Verbindlichkeiten 10.105.000,00 10.179.283,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 785.428,22 129.921,98
Bilanzsumme, Summe Passiva 10.908.626,41 10.328.654,98

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2017 – 31.12.2017
EUR
1.1.2016 – 31.12.2016
EUR
1. Umsatzerlöse 659.080,98 413.924,92
2. sonstige betriebliche Aufwendungen 197.150,80 182.058,03
3. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 1,46
4. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 129.120,79 0,00
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 400.000,00 374.316,12
6. Ergebnis nach Steuern -67.190,61 -142.447,77
7. Jahresfehlbetrag 67.190,61 142.447,77

Kapitalflussrechnung

Periodenergebnis -67.190,61
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 129.120,79
+ Zunahme der Rückstellungen 475,00
+ Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 161.914,44
+ Abnahme der anderen Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 8.262.889,47
+ Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.873,19
+ Zunahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 481.223,24
+ Zinsaufwendungen 400.000,00
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 9.374.305,52
– Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -8.884.425,27
Cashflow aus der Invenstitionstätigkeit -8.884.425,27
– Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten 92.400,00
– Gezahlte Zinsen -400.000,00
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -307.600,00
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 182.280,25
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 116.311,88
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 298.592,13

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die UDI Energie FESTZINS X GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Roth. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRA 17218 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß § 264a i.V. m. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personengesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264 ff. HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Personengesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.

Einzige Ausnahme ist, dass die Zinsforderung nun unter den sonstigen Vermögensgegenständen und nicht mehr unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen werden. Das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Anlagevermögen

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

– Ausleihungen zum Nennwert

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Eigenkapital

Das Haftkapital ist zum Nominalwert angesetzt.

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Bei der Bewertung von Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Gesellschaft hat der UDI Bioenergie GmbH ein langfristiges Darlehen in Höhe von 45 T€, der UDI Biogas Pörsten GmbH & Co. KG ein langfristiges Darlehen in Höhe von 18,7 T€, der UDI Bigoas Finkenheerd GmbH & Co. KG ein langfristiges Darlehen in Höhe von 363 T€, der UDI Biogas Torgelow GmbH & Co. KG ein langfristiges Darlehen in Höhe von 6.719 T€, der UDI Biogas Kaichen GmbH & Co. KG ein langfristiges Darlehen in Höhe von 1.291 T€ und der UDI Mezzanin Finanzierungs GmbH & Co KG ein langfristiges Darlehen in Höhe von 1.033 T€ gewährt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von Euro 716.630,06 (Vorjahr: Euro 7.327.014,80) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Euro 140.232,75 (Vorjahr Euro 1.869.977,00).

Latente Steuern

Der nach der Steuerbilanz sich ergebende Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz.

Eigenkapital

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme des Kommanditisten in Höhe von Euro 1.000,00 ist in voller Höhe an die Gesellschaft geleistet.

Verbindlichkeiten

Vom Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 10.000.000,00 (Vorjahr Euro 10.000.000,00) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt Euro 0,00 (Vorjahr Euro 0,00) durch Grundpfandrechte gesichert.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen Euro 105.000,00 (Vorjahr Euro 186.883,00).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Euro 10.000.000,00 (Vorjahr Euro 10.000.000,00).

Verbindlichkeiten gegenüber persönlich haftenden Gesellschaftern betragen Euro 0,00 (Vorjahr Euro 0,00).

Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten betragen Euro 0,00 (Vorjahr Euro 0,00).

Haftungsverhältnisse

Es bestehen laut Geschäftsführer keine Verbindlichkeiten aus

– der Begebung und Übertragung von Wechseln

– Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften

– Gewährleistungsverträgen

und auch keine Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen kein sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von wesentlicher Bedeutung sind.

V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich im Einzelnen um Abschreibungen auf die ausgereichten Darlehen in Höhe von insgesamt 187 T€.

VI. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 0 Arbeitnehmer beschäftigt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich nach Schluss des Geschäftsjahres ereignet haben, sind nicht eingetreten.

Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte die Geschäftsführung der UDI Energie Festzins X GmbH & Co. KG durch den persönlich haftenden Gesellschafter UDI Festzins Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Hetz, Bankkaufmann.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Das Ergebnis wird gemäß Gesellschaftsvertrag verteilt.

UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG

 

Roth, den 18.06.2018

gezeichnet: Georg Hetz

sonstige Berichtsbestandteile

Erklärung nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG iVm §§ 264 Abs. 2 Satz 3 bzw. 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (Inhaltserklärung)

Der Geschäftsführer versichert nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Roth, 18.06.2018

Georg Hetz, Geschäftsführer der UDI Festzins Verwaltungs GmbH, der geschäftsführenden Komplementärin der UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2018 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung nach § 25 VermAnlG hat ergeben, dass bei der Gesellschaft keine Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VermAnlG bestehen, so dass die Prüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG nicht zur Anwendung kommt.

Neuburg a.d. Donau, den 28. August 2018

PRIMUS Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Rainer Besenthal, Wirtschaftsprüfer

UDI Energie FESTZINS 11 GmbH & Co. KG

Roth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Lagebericht

Grundlagen des Unternehmens

Die UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ oder auch „Unternehmen“ genannt) wurde am 27.07.2016 auf unbestimmte Zeit gegründet und am 09.08.2016 in das Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer HRA 17687 eingetragen.

Die wichtigste Geschäftstätigkeit der UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG ist die gewinnbringende Verwaltung eigenen Vermögens durch Investition (Erwerb, Planung, Bau, Betrieb und Verkauf) in Erneuerbare-Energien-Projekte, Wärmenetze und energiesparende Immobilien, entweder direkt oder über Tochtergesellschaften.

Zur Finanzierung dieser Investitionen emittiert die Gesellschaft unbesicherte Nachrangdarlehen mit einem Volumen von 15 Mio. Euro mit qualifiziertem Rangrücktritt in Form einer Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Mit Bescheid vom 27.10.2016 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Verkaufsprospekt gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 VermAnlG gebilligt.

Die UDI Beratungsgesellschaft GmbH wurde von der Gesellschaft mit dem Vertrieb dieser Emission und der Verwaltung der Anleger beauftragt.

Über die Verwendung der eingeworbenen Nachrangdarlehen für Investitionen entscheidet jeweils die Geschäftsführung der UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG auf Basis einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit sowie der im Prospekt aufgeführten Qualitätskriterien für Projekte durch das Risikomanagement der UDI-Gruppe.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

In 2017 lieferten nach Angaben des Umweltbundesamtes erneuerbare Energien insgesamt 410 Terawattstunden, davon 53% Strom, 40% Wärme und 7% Biokraftstoffe. Der Anteil der erneuerbaren Energien im jeweiligen Bereich lag bei Strom bei 36,2% (+4,6% ggü. Vorjahr), bei Wärme bei 12,9% (-0,3%) und bei Biokraftstoffen bei 5,2% (unverändert). Wesentlicher erneuerbarer Energieträger ist dabei mit 54% Anteil an der gesamten Erneuerbaren-Energie-Erzeugung die Biomasse.

Die Geschäftsaussichten für die Errichtung und den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien sind in Deutschland wie im EU Ausland nach wie vor gut. Hierfür sorgen zum einen die politischen Zielvorgaben der EU und der einzelnen Nationalstaaten zur Erreichung von Klimaschutzzielen, die durch die finanzielle Förderung des Ausbaus und der Nutzung der Erneuerbaren Energien (z. B. in Deutschland durch das EEG) erreicht werden sollen.

Hierdurch wird die Vergütung für den produzierten Strom und damit ein großer Teil der Einnahmen der Projektgesellschaften über eine bestimmte Laufzeit (in Deutschland 20 Jahre) festgelegt. Zum anderen sind noch immer ausreichend Standorte für die Errichtung und den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen vorhanden. Zudem schreitet die technische Entwicklung der Energieerzeugungsanlagen voran, die zu immer zuverlässigeren und weniger wartungsanfälligen Anlagen führt.

Auch für Wärmenetze sind die Geschäftsaussichten positiv, wenn die Wärme, wie im Rahmen dieser Vermögensanlage geplant, aus der Abwärme gewonnen wird, die z. B. bei der Verstromung von Biogas oder von Holzpellets entsteht. Wegen der durch die Nutzung der Abwärme erreichten hohen Energieeffizienz wird diese sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und durch Tilgungszuschüsse der KfW staatlich gefördert. Da bei vielen Biogasanlagen die bei der Verstromung entstehende Wärme momentan ungenutzt verpufft, bestehen für die Errichtung von Wärmenetzen an vielen Standorten gute Geschäftsaussichten. Hinzu kommt, dass die Wärme an Wärmekunden wegen der staatlichen Förderung zu günstigen Preisen abgegeben werden kann, sodass auch auf der Abnehmerseite eine große Nachfrage besteht.

Geschäftsverlauf und Lage

In 2017 konnte das investierte Nachrangdarlehensvolumen auf 15,0 Mio. Euro erhöht werden; die Investition erfolgte hauptsächlich in verschiedene Biogasverstromungs- und -einspeiseanlagen. Dabei wurde bereits eine Teilfinanzierung für eine Biogasanlage vom Darlehensnehmer geplant aufgrund des Erhaltes einer Bankfinanzierung zurückgeführt und wieder neu in eine im Bau befindliche Biogaseinspeiseanlage investiert werden.

Vermögenslage

Die eingeworbenen Nachrangdarlehen in Höhe von 15.000 TEuro (Vorjahr: 9.586 TEuro) als größte Position der Sonstigen Verbindlichkeiten von 15.313 TEuro haben einen Anteil von 92% (96%) Passiv-Bilanzsumme von 16.274 TEuro (Vorjahr: 9.946 TEuro).

Die Aktivseite wird wesentlich von den Darlehensforderungen an die Projektgesellschaften in Höhe von 13.575 TEuro (Vorjahr: 8.286 TEuro) als größte Position mit 83% Anteil an der Bilanzsumme bestimmt. Dabei wurden aus kaufmännischer Vorsicht auf einen Teil der Forderungen Wertberichtigungen in Höhe von insgesamt 152 TEuro gebildet.

Ertragslage

Die Umsatzerlöse betrugen 865 TEuro (Vorjahr: 21 TEuro) und setzen sich aus Zinseinnahmen in Höhe von 738 TEuro (17 TEuro) sowie abgegrenzten Erlösen in Höhe von 127 TEuro (4 TEuro) aus den Darlehensgebühren für die Darlehen an die Projektgesellschaften zusammen.

Auf der Aufwandsseite waren wesentliche Positionen Zinsaufwendungen in Höhe von 605 TEuro (27 TEuro) für eingeworbenen Darlehen sowie mit 104 T€ (10 T€) periodisch abgegrenzten Aufwendungen für die Vertriebsprovision. Hinzu kamen die aus kaufmännsicher Vorsicht gebildeten Wertberichtigungen auf Darlehensforderungen in Höhe von 152 TEuro.

Das Ergebnis nach Steuern lag bei -40 TEuro (-99 TEuro).

Finanzlage

Von den eingeworbenen und von Anlegern eingezahlten Nachrangdarlehen in Höhe von 15 Mio. Euro wurden bis zum 31.12.2017 13.575 TEuro Darlehen an Projektgesellschaften ausgereicht.

Das Bankguthaben per 31.12.2017 betrug 606 TEuro (Vorjahr: 964 TEuro).

Gesamtaussage

Die eingeworbenen Mittel wurden fast vollständig investiert. Die vorsichtige Bewertung der übrigen Darlehensforderungen beeinflusste das Jahresergebnis 2017 einmalig negativ.

Die Gesellschaft weist zum 31.12.2017 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrag aus, im Wesentlichen durch einmalige Aufwendungen für Prospekterstellung und Konzeption bedingt. Eine Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung ist aufgrund der Rangrücktrittsvereinbarungen in den der Gesellschaft gewährten Nachrangdarlehen nicht gegeben. Die Geschäftsführung geht zudem auf Basis der Finanzplanung von einer positiven Fortführungsprognose aus

Prognosebericht

Am Investitionsstandort Deutschland soll nach dem Willen der deutschen Bundesregierung der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 % und bis zum Jahr 2035 auf 55 bis 60 % ausgebaut werden. Auf der Nachfrageseite bestehen also für die Branche sehr gute Aussichten.

Dasselbe gilt für Investitionsstandorte im EU-Ausland. Neben den nationalen Zielvorgaben zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, will die Europäische Union den Anteil an Erneuerbaren Energien bis 2020 auf 20 % erhöhen.

Außerdem investieren immer mehr institutionelle Anleger (Großunternehmen) in fertige Ökokraftwerke, weil sie dort gut planbare Erträge für ihre anzulegenden Gelder sehen.

Allerdings sind die Unternehmen durch die kontinuierlich sinkende Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien bzw. die angedachten Ausschreibungsverfahren einem zunehmenden Druck zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung ausgesetzt. Zudem ist der Wettbewerb im Bereich der Erneuerbaren Energien lebhaft.

Die Gesellschaft geht davon, dass durch die derzeit sehr gut laufenden Biogas-Einspeiseprojekte die Wertberichtigungen auf die Darlehensforderungen unter Umständen sogar kompensiert werden können.

Da die eingeworbenen Mittel im Wesentlichen mittelfristig bis langfristig investiert sind, gehen wir davon aus, dass in 2018 keine größeren Darlehensausreichungen mehr vorgenommen werden können. Wir erwarten für das Jahr 2018 ein leicht positives Ergebnis.

Chancen- und Risikobericht

Aufgabe des Risikomanagements ist es, vor der Investition in zur Auswahl stehende Projekte die entsprechende Wirtschaftlichkeit und die Einhaltung der UDI-Qualitätskriterien und der Ausschlusskriterien zu prüfen. Auf Basis einer entsprechenden Prüfung werden dann die Projekte der Geschäftsführung der UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG zur Investitionsentscheidung vorgelegt.

Des Weiteren werden während der Laufzeit die Projektgesellschaften, in die investiert worden ist, laufend überwacht, um frühzeitig Risiken, insbesondere hinsichtlich der Liquidität, (Fähigkeit zur Leistung von Zins- und Tilgungszahlungen) zu erkennen und gemeinsam mit den Projektgesellschaften gegensteuern zu können.

Die Entwicklung der Gesellschaft hängt aufgrund der Investitionen in den Erneuerbare Energien-Bereich auch von den gesetzlichen Regulierungen ab. Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Gesetze für noch nicht in Betrieb befindliche oder rückwirkend sogar für bereits in Betrieb befindliche Anlagen aufgrund von Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen, behördlichen Anordnungen oder Vorgaben der EU geändert werden und die Einspeisevergütung reduziert oder abgeschafft wird. Dies hätte entsprechend nachteilige Auswirkung auf die Kapitaldienstfähigkeit der Projektgesellschaften. Bei den aktuell investierten Projekten ist dies derzeit nicht akut.

Darüber hinaus können sich im organisatorischen Bereich Risiken ergeben. Im Personalbereich kann dies durch Verlust von Schlüsselpersonen gegeben sein, für die kurzfristig kein Ersatz gefunden wird. Dies gilt im Wesentlichen für die Investitionsphase der Gesellschaft. Dem wird durch strukturierte Arbeitsabläufe, in die sich auch andere Mitarbeiter einarbeiten können, und Vertretungsregelungen entgegengewirkt. Ebenso können sich im EDV-Bereich Risiken durch mangelhafte Software sowie nicht ausreichende Schutz- und Sicherungsmechanismen ergeben. Die Gesellschaft greift daher in der Regel auf Standard-Software, Backup- und Virenschutzprogramme sowie passwortgeschützte Systemzugänge zurück.

Das Konzept der emittierten Nachrangdarlehen der UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG beruht auf den rechtlichen, steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese durch Gesetzesänderungen oder durch Änderungen der Auslegung und Anwendung bestehender Gesetze durch Rechtsprechung sowie Finanz- und Aufsichtsbehörden mit entsprechender Nachteiligkeit für die Gesellschaft ändern. Aktuell ist dies nicht gegeben.

Währungs- und Umweltrisiken werden für die UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG selbst nicht direkt als relevant betrachtet; letztere werden aber bei der Überwachung der Projektgesellschaften berücksichtigt.

Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG

Im Geschäftsjahr 2017 hat die UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG die ergebnisunabhängige feste Haftungstantieme in Höhe von 6.224,93 Euro (davon 2.870,00 Euro für das Vorjahr) sowie die feste Geschäftsführervergütung in Höhe von 4.446,38 Euro (davon 2.050,00 Euro für das Vorjahr) für die geschäftsführende Komplementärin UDI Festzins Verwaltungs GmbH ausgezahlt.

An die UDI Beratungsgesellschaft mbH wurde die vereinbarte anteilige feste Provision für die erfolgte Darlehenseinwerbung in Höhe von 1.044.274,00 Euro ausgezahlt.

Für die laufende Buchführung und kaufmännische Dienstleistungen wurden im Berichtsjahr 28.630,00 Euro an die UDI Finanz GmbH gezahlt, wovon 4.090,00 Euro auf das Vorjahr entfielen.

Es wurden im Geschäftsjahr 2017 von der UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG keine Vergütungen an Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt.

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Roth, den 16.07.2018

UDI Festzins Verwaltungs GmbH,
der geschäftsführenden Komplementärin der
UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG

Georg Hetz, Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 10.823.564,56 2.747.252,75
I. Finanzanlagen 10.823.564,56 2.747.252,75
1. Beteiligungen 275.000,00 0,00
2. sonstige Ausleihungen 10.548.564,56 2.747.252,75
B. Umlaufvermögen 4.069.354,22 6.809.484,54
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.462.895,30 5.845.725,43
1. sonstige Vermögensgegenstände 3.462.895,30 5.845.725,43
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 606.458,92 963.759,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.234.956,54 290.322,58
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 146.128,69 98.481,06
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 146.128,69 98.481,06
Bilanzsumme, Summe Aktiva 16.274.004,01 9.945.540,93

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Rückstellungen 11.000,00 10.000,00
1. sonstige Rückstellungen 11.000,00 10.000,00
B. Verbindlichkeiten 15.324.103,30 9.621.534,53
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.980,72 4.090,00
2. sonstige Verbindlichkeiten 15.313.122,58 9.612.524,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 938.900,71 314.006,40
Bilanzsumme, Summe Passiva 16.274.004,01 9.945.540,93

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2017 – 31.12.2017
EUR
27.7.2016 – 31.12.2016
EUR
1. Umsatzerlöse 864.819,45 20.711,78
2. sonstige betriebliche Aufwendungen 278.431,96 93.168,32
3. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 29.125,00 0,00
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 604.910,12 27.024,52
5. Ergebnis nach Steuern -47.647,63 -99.481,06
6. Jahresfehlbetrag 47.647,63 99.481,06

Kapitalflussrechnung

Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Periodenergebnis -47.647,63 -99.481,06
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 29.125,00 0,00
+ Zunahme der Rückstellungen 1.000,00 10.000,00
+ Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.122,58 0,00
+ Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 1.438.196,17 -6.136.048,01
+ Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.890,72 4.090,00
+ Zunahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 897.869,79 341.030,92
+ Zinsaufwendungen 604.910,12 27.024,52
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 2.943.466,75 -5.853.383,63
– Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 8.105.436,81 2.747.252,75
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -8.105.436,81 -2.747.252,75
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0,00 1.000,00
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 7.207.499,99 9.630.420,01
– Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten 1.797.920,00 40.000,00
– Gezahlte Zinsen 604.910,12 27.024,52
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 4.804.669,87 9.564.395,49
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe der Cashflows) -357.300,19 963.759,11
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 963.759,11 0,00
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 606.458,92 963.759,11

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die UDI Energie FESTZINS 11 GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Roth. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRA 17687 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß § 264a i.V. m. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personengesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264 ff. HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Personengesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Anlagevermögen

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

– Beteiligungen zu Anschaffungskosten

– Ausleihungen zum Nennwert

Umlaufvermögen

sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Eigenkapital

Das Haftkapital ist zum Nominalwert angesetzt.

Rückstellungen

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert.

Sonstige Rückstellungen

Bei der Bewertung von Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG hat weitere Darlehen in Höhe von insgesamt Euro 7.830.436,81 ohne Berücksichtigung der Wertberichtigung von Euro 29.125,00 ausgegeben, deren Laufzeit größer als 5 Jahre ist.

Die UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG besitzt mindestens den fünften Teil der Anteile folgender Unternehmen:

Beteiligung an: Sitz: Anteil am Kapital: Eigenkapital per 31.12.2017 Ergebnis 2017:
Solarpark Grafenau 2005 II GmbH & Co. KG Roth 33,30 % 876.008,19 € 13.207,98 €

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von Euro 2.311.712,44 (Vorjahr: Euro 2.414.125,43) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Euro 1.159.000,00 (Vorjahr: Euro 3.431.600,00).

Latente Steuern

Auf den Ansatz latenter Steuern wurde gemäß den Befreiungsvorschriften in § 274a Nr. 4 HGB verzichtet.

Eigenkapital

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme des Kommanditisten in Höhe von Euro 1.000,00 ist in voller Höhe an die Gesellschaft geleistet.

Verbindlichkeiten

Vom Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 15.000.000,00 (Vorjahr Euro 9.585.500,01) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt Euro 0,00 (Vorjahr Euro 0,00) durch Grundpfandrechte gesichert.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen Euro 324.103,30 (Vorjahr: Euro 36.034,52).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Euro 15.000.000,00 (Vorjahr Euro 9.585.500,01).

Verbindlichkeiten gegenüber persönlich haftenden Gesellschaftern betragen Euro 0,00 (Vorjahr Euro 4.920,00).

Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten betragen Euro 0,00 (Vorjahr Euro 0,00).

Haftungsverhältnisse

Es bestehen laut Geschäftsführer keine Verbindlichkeiten aus

– der Begebung und Übertragung von Wechseln

– Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften

– Gewährleistungsverträgen

und auch keine Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von wesentlicher Bedeutung sind.

V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich im Einzelnen um Teilwertabschreibungen auf die ausgereichten Darlehen in Höhe von Euro 151.862,92.

VI. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 0 Arbeitnehmer beschäftigt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich nach Schluss des Geschäftsjahres ereignet haben, sind nicht eingetreten.

Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte die Geschäftsführung der UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG durch den persönlich haftenden Gesellschafter UDI Festzins Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Hetz, Bankkaufmann.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Das Ergebnis wird gemäß Gesellschaftsvertrag verteilt.

 

Roth, den 16.07.2018

UDI Energie FESTZINS 11 GmbH & Co. KG

Georg Hetz

sonstige Berichtsbestandteile

Erklärung nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG iVm §§ 264 Abs. 2 Satz 3 bzw. 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (Inhaltserklärung)

Der Geschäftsführer versichert nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Roth, den 28. August 2017

UDI Festzins Verwaltungs GmbH,
der geschäftsführenden Komplementärin der UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG

Georg Hetz, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 16.07.2018 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung nach § 25 VermAnlG hat ergeben, dass bei der Gesellschaft keine Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VermAnlG bestehen, so dass die Prüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG nicht zur Anwendung kommt.

Neuburg a.d. Donau, den 11. September 2018

PRIMUS Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Rainer Besenthal, Wirtschaftsprüfer

UDI Energie FESTZINS 12 GmbH & Co. KG

Roth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 27.02.2017 bis zum 31.12.2017

Lagebericht

Grundlagen des Unternehmens

Die UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ oder auch „Unternehmen“ genannt) wurde am 27.02.2017 auf unbestimmte Zeit gegründet und am 23.03.2017 in das Handelsregister des Amtsgericht Nürnberg unter der Nummer HRA 17890 eingetragen.

Die wichtigste Geschäftstätigkeit der UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co. KG ist die gewinnbringende Verwaltung eigenen Vermögens durch Investition (Erwerb, Planung, Bau, Betrieb und Verkauf) in Erneuerbare-Energien-Projekte, Wärmenetze und energiesparende Immobilien, entweder direkt oder über Tochtergesellschaften.

Zur Finanzierung dieser Investitionen emittierte die Gesellschaft unbesicherte Nachrangdarlehen mit einem Volumen von 15 Mio. Euro mit qualifiziertem Rangrücktritt in Form einer Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Mit Bescheid vom 21.09.2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Verkaufsprospekt gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 VermAnlG gebilligt;

Die UDI Beratungsgesellschaft mbH wurde von der Gesellschaft mit dem Vertrieb dieser Emission und der Verwaltung der Anleger beauftragt.

Über die Verwendung der eingeworbenen Nachrangdarlehen für Investitionen entscheidet jeweils die Geschäftsführung der UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co. KG auf Basis einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit sowie der im Prospekt aufgeführten Qualitätskriterien für Projekte durch das Risikomanagement der UDI-Gruppe.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

In 2017 lieferten nach Angaben des Umweltbundesamtes erneuerbare Energien insgesamt 410 Terawattstunden, davon 53% Strom, 40% Wärme und 7% Biokraftstoffe. Der Anteil der erneuerbaren Energien im jeweiligen Bereich lag bei Strom bei 36,2% (+4,6% ggü. Vorjahr), bei Wärme bei 12,9% (-0,3%) und bei Biokraftstoffen bei 5,2% (unverändert). Wesentlicher erneuerbarer Energieträger ist dabei mit 54% Anteil an der gesamten Erneuerbaren-Energie-Erzeugung die Biomasse.

Die Geschäftsaussichten für die Errichtung und den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien sind in Deutschland wie im EU Ausland nach wie vor gut. Hierfür sorgen zum einen die politischen Zielvorgaben der EU und der einzelnen Nationalstaaten zur Erreichung von Klimaschutzzielen, die durch die finanzielle Förderung des Ausbaus und der Nutzung der Erneuerbaren Energien (z. B. in Deutschland durch das EEG) erreicht werden sollen.

Hierdurch wird die Vergütung für den produzierten Strom und damit ein großer Teil der Einnahmen der Projektgesellschaften über eine bestimmte Laufzeit (in Deutschland 20 Jahre) festgelegt. Zum anderen sind noch immer ausreichend Standorte für die Errichtung und den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen vorhanden. Zudem schreitet die technische Entwicklung der Energieerzeugungsanlagen voran, die zu immer zuverlässigeren und weniger wartungsanfälligen Anlagen führt.

Auch für Wärmenetze sind die Geschäftsaussichten positiv, wenn die Wärme, wie im Rahmen dieser Vermögensanlage geplant, aus der Abwärme gewonnen wird, die z. B. bei der Verstromung von Biogas oder von Holzpellets entsteht. Wegen der durch die Nutzung der Abwärme erreichten hohen Energieeffizienz wird diese sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und durch Tilgungszuschüsse der KfW staatlich gefördert. Da bei vielen Biogasanlagen die bei der Verstromung entstehende Wärme momentan ungenutzt verpufft, bestehen für die Errichtung von Wärmenetzen an vielen Standorten gute Geschäftsaussichten. Hinzu kommt, dass die Wärme an Wärmekunden wegen der staatlichen Förderung zu günstigen Preisen abgegeben werden kann, sodass auch auf der Abnehmerseite eine große Nachfrage besteht.

Gut sind auch die Geschäftsaussichten für energiesparende Immobilien zu bewerten. Zwar fehlt hier noch eine staatliche Förderung, wie in den beiden anderen oben genannten Sparten. Da moderne energiesparende Immobilien jedoch nicht nur wenig Energie verbrauchen, sondern zusätzlich – etwa durch die Nutzung von Erdwärme oder über Photovoltaikanlagen – selber Energie erzeugen, die dann zum Eigenverbrauch genutzt werden kann, sind die Gebäude wegen der deutlich niedrigeren Betriebskosten bei gewerblichen Mietern sehr gefragt. Diese sind dabei sogar bereit, eine gegenüber herkömmlichen Immobilien etwas höhere Miete zu zahlen. Aufgrund dieser Nachfrage durch die Mieter ist damit zu rechnen, dass auch zukünftig immer häufiger energieeffizient gebaut werden wird.

Geschäftsverlauf und Lage

Das Rumpfgeschäftsjahr 2017 war im Wesentlichen mit der Einwerbung der 15 Mio. Euro Nachrangdarlehen mit entsprechender Investitionsphase als Nachrangdarlehen in Projektgesellschaften geprägt war.

Vermögenslage

Die eingezahlten Nachrangdarlehen in Höhe von 14.034 TEuro als größte Position der Sonstigen Verbindlichkeiten von 14.452 TEuro haben einen Anteil von 90% Passiv-Bilanzsumme von 15.663 TEuro.

Die Aktivseite wird wesentlich von den Forderungen aus Darlehen an Projektgesellschaften in Höhe von 9.367 TEuro (darunter unter den Sonstigen Ausleihungen 6.544 TEuro und unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen 2.823 TEuro) als größte Position mit 60% Anteil an der Bilanzsumme bestimmt. Die Bankguthaben betrugen 2.574 TEuro (17%).

Ertragslage

Die Umsatzerlöse betrugen 51 TEuro und setzen sich aus Zinseinnahmen in Höhe von 45 TEuro sowie abgegrenzten Erlösen in Höhe von 6 TEuro aus den Darlehensgebühren für die Darlehen an die Projektgesellschaften zusammen.

Auf der Aufwandsseite waren wesentliche Positionen Zinsaufwendungen in Höhe von 89 TEuro für eingeworbenen Darlehen sowie die Kosten der Konzeption und Projekterstellung mit 79 TEuro und die mit 81 TEuro periodisch abgegrenzten Aufwendungen für die Vertriebsprovision. Des Weiteren sind Aufwendungen aus der Teilwertabschreibung der ausgegebenen Darlehen in Höhe von 2.204 TEuro erfolgt.

Das Ergebnis nach Steuern lag bei -235 TEuro.

Finanzlage

In 2017 wurden Nachrangdarlehen in Höhe von 14,034 Mio. Euro durch die Anleger eingezahlt. Davon wurden bis zum 31.12.2017 11.549 TEuro Darlehen an Projektgesellschaften ausgereicht.

Das Bankguthaben per 31.12.2017 betrug 2.574 TEuro.

Gesamtaussage

Da abweichend von der Prognoserechnung, die im Wesentlichen eine Zeichnung der Emission im 3. und 4. Quartal eingerechnet hatte, die Einwerbung fast vollständige erst im 4. Quartal erfolgt, fielen zum einen die Zinsaufwendungen geringer aus. Zum anderen konnten daher – ebenfalls abweichend von der Prognose – die Investitionen auch erst mit entsprechender Verzögerung getätigt werden. Der Jahresfehlbetrag lag daher höher (-235 TEuro) als prognostiziert (-145 TEuro).

Die Gesellschaft weist zum 31.12.2017 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrag aus, im Wesentlichen durch einmalige Aufwendungen für Prospekterstellung und Konzeption bedingt. Eine Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung ist aufgrund der Rangrücktrittsvereinbarungen in den der Gesellschaft gewährten Nachrangdarlehen nicht gegeben. Die Geschäftsführung geht zudem auf Basis der Finanzplanung von einer positiven Fortführungsprognose aus.

Prognosebericht

Am Investitionsstandort Deutschland soll nach dem Willen der deutschen Bundesregierung der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 % und bis zum Jahr 2035 auf 55 bis 60 % ausgebaut werden. Auf der Nachfrageseite bestehen also für die Branche sehr gute Aussichten.

Dasselbe gilt für Investitionsstandorte im EU-Ausland. Neben den nationalen Zielvorgaben zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, will die Europäische Union den Anteil an Erneuerbaren Energien bis 2020 auf 20 % erhöhen.

Außerdem investieren immer mehr institutionelle Anleger (Großunternehmen) in fertige Ökokraftwerke, weil sie dort gut planbare Erträge für ihre anzulegenden Gelder sehen.

Allerdings sind die Unternehmen durch die kontinuierlich sinkende Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien bzw. die angedachten Ausschreibungsverfahren einem zunehmenden Druck zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung ausgesetzt. Zudem ist der Wettbewerb im Bereich der Erneuerbaren Energien lebhaft.

Da die eingeworbenen Mittel sind im Wesentlichen mittelfristig bis langfristig investiert, so dass in 2018 nur noch geringere Darlehensausreichungen vorgenommen werden müssen.

Wir erwarten für 2018 ein ausgeglichenes Ergebnis.

Chancen- und Risikobericht

Aufgrund bereits sehr hohen Mittelverwendung rechnen wir in 2018 mit nur geringen größeren neuen Darlehensausreichungen und damit mit der vollen Investition der eingeworbenen Mittel.

Aufgabe des Risikomanagements ist es, vor der Investition in zur Auswahl stehende Projekte die entsprechende Wirtschaftlichkeit und die Einhaltung der UDI-Qualitätskriterien und der Ausschlusskriterien zu prüfen. Auf Basis einer entsprechenden Prüfung werden dann die Projekte der Geschäftsführung der UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co. KG zur Investitionsentscheidung vorgelegt.

Des Weiteren werden während der Laufzeit die Projektgesellschaften, in die investiert worden ist, laufend überwacht, um frühzeitig Risiken insbesondere hinsichtlich der Liquidität (Fähigkeit zur Leistung von Zins- und Tilgungszahlungen) zu erkennen und gemeinsam mit den Projektgesellschaften gegensteuern zu können.

Die Entwicklung der Gesellschaft hängt aufgrund der Investitionen in den Erneuerbare Energien-Bereich auch von den gesetzlichen Regulierungen ab. Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Gesetze für noch nicht in Betrieb befindliche oder rückwirkend sogar für bereits in Betrieb befindliche Anlagen aufgrund von Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen, behördlichen Anordnungen oder Vorgaben der EU geändert werden und die Einspeisevergütung reduziert oder abgeschafft wird. Dies hätte entsprechend nachteilige Auswirkung auf die Kapitaldienstfähigkeit der Projektgesellschaften. Bei den aktuell investierten Projekten ist dies derzeit nicht akut.

Darüber hinaus können sich im organisatorischen Bereich Risiken ergeben. Im Personalbereich kann dies durch Verlust von Schlüsselpersonen gegeben sein, für die kurzfristig kein Ersatz gefunden wird. Dies gilt im Wesentlichen für die Investitionsphase der Gesellschaft. Dem wird durch strukturierte Arbeitsabläufe, in die sich auch andere Mitarbeiter einarbeiten können, und Vertretungsregelungen entgegengewirkt. Ebenso können sich im EDV-Bereich Risiken durch mangelhafte Software sowie nicht ausreichende Schutz- und Sicherungsmechanismen ergeben. Die Gesellschaft greift daher in der Regel auf Standard-Software, Backup- und Virenschutzprogramme sowie passwortgeschützte Systemzugänge zurück.

Das Konzept der emittierten Nachrangdarlehen der UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co. KG beruht auf den rechtlichen, steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese durch Gesetzesänderungen oder durch Änderungen der Auslegung und Anwendung bestehender Gesetze durch Rechtsprechung sowie Finanz- und Aufsichtsbehörden mit entsprechender Nachteiligkeit für die Gesellschaft ändern. Aktuell ist dies nicht gegeben.

Währungs- und Umweltrisiken werden für die UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co. KG selber nicht direkt als relevant betrachtet; letztere werden aber bei der Überwachung der Projektgesellschaften berücksichtigt.

Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG

Im Geschäftsjahr 2017 hat die UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co. KG die für das Berichtsjahr anfallende ergebnisunabhängige feste Haftungstantieme in Höhe von 1.250 Euro sowie die feste Geschäftsführervergütung in Höhe von 1.250 Euro für die geschäftsführende Komplementärin UDI Festzins Verwaltungs GmbH ausgezahlt.

An die UDI Beratungsgesellschaft mbH wurde die vereinbarte feste Provision für die erfolgte Darlehenseinwerbung und Anlegerbetreuung in Höhe von 850.00,00 Euro ausgezahlt.

Für die laufende Buchführung wurden im Berichtsjahr 6.135,00 Euro an die UDI Finanz GmbH gezahlt.

Es wurden im Geschäftsjahr 2017 von der UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co. KG keine Vergütungen an Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt.

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Roth, den 13.07.2018

Georg Hetz, Geschäftsführer der UDI Festzins Verwaltungs GmbH, der geschäftsführenden Komplementärin der UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co. KG

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
27.2.2017
EUR
A. Anlagevermögen 6.543.787,39 0,00
I. Finanzanlagen 6.543.787,39 0,00
1. sonstige Ausleihungen 6.543.787,39 0,00
B. Umlaufvermögen 5.512.354,39 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.938.522,59 0,00
1. sonstige Vermögensgegenstände 2.938.522,59 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.573.831,80 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.168.831,17 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.438.237,89 0,00
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 2.438.237,89 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 15.663.210,84 0,00

Passiva

31.12.2017
EUR
27.2.2017
EUR
A. Rückstellungen 10.220,00 0,00
1. sonstige Rückstellungen 10.220,00 0,00
B. Verbindlichkeiten 14.866.198,19 0,00
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 414.125,91 0,00
2. sonstige Verbindlichkeiten 14.452.072,28 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 786.792,65 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 15.663.210,84 0,00

Gewinn- und Verlustrechnung

27.2.2017 – 31.12.2017
EUR
1. Umsatzerlöse 51.066,67
2. sonstige betriebliche Aufwendungen 594.672,46
3. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 1.806.943,80
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 88.688,30
5. Ergebnis nach Steuern -2.439.237,89
6. Jahresfehlbetrag 2.439.237,89

Kapitalflussrechnung

Periodenergebnis -2.439.237,89
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 1.806.943,80
+ Zunahme der Rückstellungen 10.220,00
– Zunahme der anderen Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -4.107.353,76
+ Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 414.125,91
+ Zunahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 1.146.873,65
+ Zinsaufwendungen 88.688,30
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -3.079.739,99
– Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -8.350.731,19
Cashflow aus der Invenstitionstätigkeit -8.350.731,19
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 1.000,00
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von Krediten 14.046.000,00
– Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -45.991,28
– Gezahlte Zinsen -88.688,30
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 14.004.302,98
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 2.573.831,80
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 0,00
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.573.831,80

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co.KG hat ihren Sitz in Roth. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRA 17890 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß § 264a i.V. m. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personengesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264 ff. HGB auf.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Anlagevermögen

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

– Ausleihungen zum Nennwert bzw. zum niedrigeren gemeinen Wert

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Eigenkapital

Das Haftkapital ist zum Nominalwert angesetzt.

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Bei der Bewertung von Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Gesellschaft hat an verschiedene Gesellschaften langfristiges Darlehen in Höhe von 6.544 T€ gewährt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von Euro 1.717.378,17 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Euro 1.159.635,04.

Latente Steuern

Der nach der Steuerbilanz sich ergebende Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz.

Eigenkapital

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme des Kommanditisten in Höhe von Euro 1.000,00 ist in voller Höhe an die Gesellschaft geleistet.

Verbindlichkeiten

Vom Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 14.034.000,00 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt Euro 0,00 durch Grundpfandrechte gesichert.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen Euro 832.198,19.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Euro 14.034.000,00.

Verbindlichkeiten gegenüber persönlich haftenden Gesellschaftern betragen Euro 0,00.

Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten betragen Euro 0,00.

Haftungsverhältnisse

Es bestehen laut Geschäftsführer keine Verbindlichkeiten aus

– der Begebung und Übertragung von Wechseln

– Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften

– Gewährleistungsverträgen

und auch keine Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen kein sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von wesentlicher Bedeutung sind.

V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich im Einzelnen um die Teilwertabschreibung auf die ausgegebenen Darlehen in Höhe von insgesamt 2.203.854,50

VI. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 0 Arbeitnehmer beschäftigt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich nach Schluss des Geschäftsjahres ereignet haben, sind nicht eingetreten.

Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte die Geschäftsführung der UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co. KG durch den persönlich haftenden Gesellschafter UDI Festzins Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Hetz, Bankkaufmann.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Das Ergebnis wird gemäß Gesellschaftsvertrag verteilt.

 

Roth, den 13.07.2018

Georg Hetz, Geschäftsführer der UDI Festzins Verwaltungs GmbH, der geschäftsführenden Komplementärin der UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co. KG

Außerplanmäßige Abschreibungen beim Anlagevermögen und beim Umlaufvermögen zur Vorwegnahme künftiger Wertschwankungen

Die außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen betragen 1.806.943,80 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Erklärung nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG iVm §§ 264 Abs. 2 Satz 3 bzw. 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (Inhaltserklärung)

Der Geschäftsführer versichert nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Roth, 13.07.2018

Georg Hetz, Geschäftsführer der UDI Festzins Verwaltungs GmbH, der geschäftsführenden Komplementärin der UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co. KG

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 23.10.2018 festgestellt.

Der folgende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss. Der vorstehende, zur Offenlegung bestimmte Jahresabschluss macht von den Offenlegungserleichterungen gemäß § 327 HGB Gebrauch.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der UDI Energie FESTZINS 12 GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 27. Februar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 27. Februar 2017 bis 31. Dezember 2017 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung nach § 25 VermAnlG hat ergeben, dass bei der Gesellschaft keine Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VermAnlG bestehen, so dass die Prüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG nicht zur Anwendung kommt.

Neuburg a.d. Donau, den 22. Oktober 2018

PRIMUS Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Rainer Besenthal, Wirtschaftsprüfer

 

 

 

 

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