So mancher wird sich in den nächsten Tagen über die Post von Rechtsanwalt Dr. Norman Häring von der Kanzlei Tiefenbacher ärgern, denn es ist eine böse Weihnachtsüberraschung. Das in einer Zeit, wo bei vielen das Geld eh knapp ist.
Nun, einen Insolvenzverwalter mit Mitgefühl kenne ich nicht. Rechtlich gesehen könnte der Insolvenzverwalter aber möglicherweise im Recht sein, mit seiner Forderung in Sachen Vendingjet. Dr. Norman Häring von der Kanzlei Tiefenbacher will Mieten, die die Anleger des Unternehmens erhalten haben, jetzt zurückbezahlt haben. Das kann von ein paar Hundert Euro bis in die tausende von Euro gehen.
Rechtsanwalt Dr. Häring kündigt dann auch mal an, dass er, wenn sie nicht bezahlen, sie verklagen will.
Nun stellt sich für mich seit Beginn des Insolvenzverfahrens in Sachen Vendingjet die Frage „was hat der Vertrieb von den Machenschaften wirklich gewusst?“
Das der Vertrieb wirklich so unwissend gewesen sein soll, das ist für mich nicht vorstellbar. Jeder Anleger sollte, sofern er verklagt wird, seinem Vermittler dann vor Gericht den Streit erklären, besser noch ich würde jeden Vermittler versuchen gerichtlich in die Haftung zu nehmen. Da geht es auch nicht nur um die Mieten, die nun zurückgefordert werden. Da geht es um die Investition selbst. Lassen Sie bitte auch von einem Rechtsanwalt prüfen, ob diese Forderung von der Begründung so dann haltbar ist. Manchmal hat man vor Gericht dann gute Chancen.
Machen Sie Dr. Norman Häring das Leben ruhig schwer. Er wird es verschmerzen können.
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