Die CI FINANCIAL GmbH, Hamburg, ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut“
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der CI FINANCIAL GmbH mit Geschäftsanschrift in Hamburg keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat
Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die CI FINANCIAL GmbH bietet Festgeldkonten an.
Kommentar hinterlassen