Nun hat die Co.net eine Anwaltskanzlei eingeschaltet, die dann wohl auch die Aufgabe hatte, eine von uns gestellte Presseanfrage zu beantworten.
Nun, in dieser Situation wohl auch der richtige Weg, aber trotzdem kann man Presseanfragen substantieller beantworten, denn das könnte dann auch zu einer möglichen Beruhigung der derzeitigen Situation beitragen.
Mitgeteilt hat man uns aber Zitat:
Die Entscheidung der BaFin ist rechtsfehlerhaft ergangen. Unsere Mandantin wird daher Widerspruch gegen die Maßnahme einlegen.
Es liegt kein Verstoß gegen das Vermögensanlagegesetz vor, da unsere Mandantin nicht prospektpflichtig ist.
Unsere Mandantin bietet keine Genossenschaftsanteile gegen leistungsorientierte Vermittlung an. Die Verfügung der BaFin hätte daher niemals erlassen werden dürfen.
Zitat Ende
Nun, diese Antwort verwirrt uns dann doch etwas. Wir dachte, dass die Co.net Verbrauchergenossenschaft eG bereits Widerspruch gegen die BaFin Verfügung eingereicht hätte. Geht man allerdings der Antwort der Rechtsanwaltskanzlei nach, dann könnte man das auch so interpretieren, dass das noch nicht geschehen ist.
Nun kann man von der BaFin halten, was man will, aber dass die BaFin einen solch weitreichenden Schritt geht, o h n e sich rechtlich auf sicherem Terrain zu bewegen, können wir uns kaum vorstellen.
Zumal wir vermuten, dass die Co.net Verbrauchergenossenschaft eG bereits vor des Erlasses der Verfügung sicherlich Gelegenheit hatte, Stellung zu beziehen.
Dann wird die BaFin eine rechtliche Abwägung getroffen haben und zu dem Schluss gekommen sein, die Verfügung zu erlassen.
Nun sind wir natürlich auf den Fortgang dieses spannenden Verfahrens sehr gespannt, denn der Ausgang des Verfahrens könnte dann möglicherweise einen erheblichen Einfluss auf den Forbestand der Genossenschaft haben.
Wer ist denn diese super Schlaue Rechtsanwaltskanzlei die nichts weiß trotzdem aber hohe Honorare kassiert? Vermutlich so eine Gurkentruppe wie die Co.bet selber. Gleich und Gleich gesellt sich gerne.