Die umstrittene FFP2-Maskenpflicht für Bewohner von Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen wackelt.
Baden-Württemberg und Wiesbaden haben die Regelung auf eigene Faust gekippt. Über den Bundesrat forderten die Bundesländer den Bund dazu auf, die Regelung im Infektionsschutzgesetz, die seit dem 1. Oktober gilt, zu ändern.
Die aktuell geltenden Regeln sehen vor, dass etwa Pflegeheimbewohner grundsätzlich FFP2-Masken tragen müssen, außer „in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten“.
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