Wir hatten ja bereits in der vorigen Woche über die vermeintliche unerlaubte Nutzung von Leads durch einen ehemaligen Mitarbeiter der EEV AG aus Göttingen, heuet Papenburg, berichtet. Jener Mitarbeiter soll sich insgesamt fast 20.000 Adressen unberechtigt angeeignet haben und unberechtigt für Geschäfte nutzen. Gekostet haben die Leads sicherlich einen 7-stelligen Betrag, denn Google Adwords ist teuer. Dieter B. war wegen der unberechtigten Nutzung der Leads bereits aus dem Unternehmen EEV AG gekündigt worden, hatte dann, nach dem die EEV AG Göttingen dann offensichtlich bemerkt hatte, dass Dieter B. auch nach seinem fristlosen Ausscheiden aus der EEV AG die Leads weiterhin unberechtigt nutzte, sogar eine Unterlassungserklärung vor dem Arbeitsgericht in Göttingen abgegeben. An die hat Dieter B. sich nun nachweisbar und offensichtlich nicht gehalten. Nachdem die EEV AG, jetzt die Papenburger und der neue Besitzer, das bemerkt hatten, hatte die EEV AG über die letzten Monate detaillierte Aufklärungsarbeit geleistet, um das dann auch gerichtsfest nachweisen zu können. Letzte Woche hatte man dann wohl alle Puzzlestücke zusammen. Anhand von über 100 Beispielen kann man den Tatbestand gegenüber Dieter B. jetzt wohl nachweisen, ist aber wohl dabei weitere Aufklärungsarbeit zu leisten. Nun hatten wir sowohl den scheinbar involvierten Unternehmen Brest Tauros aus Leipzig und der KIB GmbH Kompetenz in Beratung aus Kirchheim/Teck und natürlich auch Dieter B. eine Presseanfrage übermittelt. Alle 3 Betroffenen zogen es dann aber vor, sich auf die Presseanfrage hin nicht zu melden – sicherlich verständlich, denn gegen die scheinbaren Nachweise der EEV AG einen vernünftige und erklärende Gegenargumentation zu bringen, ist schwierig. Und das auch, da die Firmen unter Umständen gar nicht gewusst haben, wo die Adressen herkommen. Nun wird die Justiz wohl entscheiden müssen. Dies sowohl im strafrechtlichen Bereich, als auch im zivilrechtlichen Bereich, denn nach unseren Informationen will die EEV AG nun gegen die betroffenen Unternehmen eine einstweilige Verfügung beantragen, wenn das nicht bereits in der vorigen Woche schon geschehen ist. Dieter B. reißt durch solches unverantwortliches Handeln natürlich jetzt Unternehmen mit in eine Diskussion, die möglicherweise dazu gekommen sind, „wie die Jungfrau zum Kind“. Nun, auch dieses Thema wird uns sicherlich irgendwann in einem weiteren Artikel erhalten bleiben. Dieter B. sollte sich einmal überlegen, ob er nicht wieder zu korrektem Handeln zurückkehren kann und will. Da derzeit noch die „Unschuldsvermutung“ für Dieter B. gilt, haben wir nicht seinen vollen Namen genannt.
Hm, noch im Juni 2014 wurde der vollständige Name von „DieBewertung“ hier genannt: Dieter B.. Artikel vom 23.06.2014. Bereits damals wurde von Nachweisen für Fehlverhalten und einer bevorstehenden Klage geschrieben. Heute erneut, obwohl angeblich die „Unschuldsvermutung“ gilt. Ficht hier jemand einfach nur eine kleine private Fehde aus und versucht, mit o.a. Artikel Angst zu erzeugen? Nach mehr klingt es nicht.