Aus Anlegersicht ergeben sich bei der Analyse der Bilanz der unique capital GmbH einige Punkte, die kritisch zu betrachten sind:
1. Hoher nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag:
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von 1.373.914,32 Euro ist sehr hoch im Verhältnis zur Bilanzsumme. Dies deutet auf eine angespannte wirtschaftliche Lage und eine bilanzielle Überschuldung hin, auch wenn laut Geschäftsführung aufgrund des Nachrangs der Verbindlichkeiten keine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt. Für Anleger besteht das Risiko von Verlusten.
2. Konzentration auf wenige Investments:
Das Anlagevermögen besteht nur aus einigen wenigen Nachrangdarlehen an Immobilienprojektgesellschaften. Hier besteht eine starke Risikokonzentration. Entwickeln sich einzelne Projekte schlecht, kann dies die unique capital GmbH schnell in Bedrängnis bringen.
3. Abhängigkeit von weiteren Einzahlungen der Anleger:
Die Liquidität scheint knapp. Es wird darauf gesetzt, dass die Anleger ihre zugesagten Gelder wie geplant einzahlen. Stocken diese Einzahlungen, könnte die Gesellschaft in Zahlungsschwierigkeiten geraten.
4. Hohe Zins- und Provisionsaufwendungen:
Die Zins- und Provisionsaufwendungen sind im Verhältnis zu den erzielten Erträgen sehr hoch. Dies belastet das Ergebnis stark und schmälert die Gewinnaussichten für Anleger.
5. Verlustbringendes Geschäftsmodell bisher:
Bisher schreibt die Gesellschaft hohe Verluste und der Fehlbetrag im Eigenkapital steigt. Dies wirft die Frage auf, ob sich das Geschäftsmodell wie geplant profitabel umsetzen lässt. Bleiben die Gewinne aus, drohen den Anlegern Verluste.
6. Abhängigkeit vom Geschäftsführer:
Es besteht eine hohe Abhängigkeit von einer Einzelperson, dem Geschäftsführer Waldemar Hartung. Fällt dieser aus, könnte die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft gefährdet sein.
Zusammenfassend ergeben sich für Anleger durchaus beachtliche Risiken aus der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft. Eine sorgfältige Abwägung und weitere kritische Beobachtung der Entwicklung erscheint ratsam. Ein Totalverlust der Einlage scheint nicht ausgeschlossen angesichts des hohen Fehlbetrags im Eigenkapital und des bisher verlustreichen Geschäftsmodells, auch wenn die Fortführungsfähigkeit von der Geschäftsführung als positiv eingeschätzt wird.
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