Richtig ist, dass der Vorstand der Deutsche Lichtmiete AG, Alexander Hahn, am 22.02.2022 die Insolvenzanträge aller Gesellschaften beim Insolvenzgericht Oldenburg zurückgenommen hat.
Die Entscheidung des Insolvenzgerichts für einen Teil der Gesellschaften steht jedoch noch aus. Hintergrund dieser Maßnahme ist die konkrete Aussicht, den Geschäftsbetrieb
der Deutsche Lichtmiete Gruppe mithilfe von Investoren fortzuführen.
Wir sind der festen Überzeugung, dass eine Fortführung der Deutsche Lichtmiete Gruppe die beste Lösung für unsere Gläubiger, unsere Mitarbeiter und Kunden bedeutet.
Wir streben nach wie vor eine hundertprozentige Befriedigung aller Gläubigeransprüche an und arbeiten mit Hochdruck an dem Restrukturierungsprozess, um eine Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen.
Dabei vertrauen wir unter anderem auf die Zusicherung von alten wie auch neuen Investoren, die Deutsche Lichtmiete in einem Restrukturierungsverfahren zu begleiten und zu unterstützen. Ebenso können wir auf die Unterstützung unserer Mietkunden zählen, was das Neugeschäft betrifft. Konkret liegen diverse neue Mietverträge bereits kundenseitig unterschrieben und Zusagen für weitere Mietverträge insgesamt in siebenstelliger Höhe vor.
Eine Zerschlagung der Deutsche Lichtmiete Gruppe wäre für die Anleihengläubiger mit der hohen Wahrscheinlichkeit eines Totalverlustes verbunden. Mit der Fortführung des Unternehmens soll ein Totalverlust verhindert werden, die aufgebauten Arbeitsplätze können erhalten und das Wachstum des Unternehmens kann sichergestellt werden.
Das erklärte Ziel ist es, kurz– und mittelfristig weitere Investoren zu überzeugen, in das Eigenkapital der Deutsche Lichtmiete AG zu investieren. Hierzu wurden bereits Gespräche sowohl mit Finanz– als auch mit strategischen Investoren aufgenommen. Erste Kapitalzusagen wurden bereits getätigt.
Der Gründer und Vorstand der Deutsche Lichtmiete Gruppe, Alexander Hahn, wehrt sich gegen die neuen Vorwürfe und Anschuldigungen – insbesondere in Bezug auf die medial propagierte Behauptung des Fehlens von Produkten im
Wert eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags.
Die Aufarbeitung der genannten Zahlen findet aktuell im Hause der Lichtmiete statt. Aufgrund des Zeitdrucks wollen wir hier einen Zwischenstand veröffentlichen. Wir sind bemüht, diese Themen schnellstens vollständig aufzuklären und zu kommunizieren.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat gegenüber dem Handelsblatt die Behauptung aufgestellt, es fehlten Leuchten zu Herstellungskosten von 56 Millionen Euro – in seinem eigenen Insolvenzgutachten wurde allerdings „aufgrund der unklaren Datenlage… lediglich der hälftige Betrag angesetzt“.
Mit einer seriösen Darstellung hat seine Äußerung gegenüber dem Handelsblatt schon aus diesem Grund wenig zu tun.
Auch dieser tatsächlich nur hälftig angesetzte Betrag lässt den erheblichen Bestand an vorhandenen Waren und Komponenten in den Lagern der Lichtmiete sowie bereits für den Zweck der Fertigstellung gebildete Rückstellungen vollständig außer Betracht.
Er wird zudem durch eine völlig neue eigene Kostenkalkulation der vorläufigen Insolvenzverwaltung künstlich aufgeblasen, bei der Kostenfaktoren wie z.B. Vertrieb, Personal, Verwaltung,
Umlagen etc. einbezogen werden, die tatsächlich nicht den Herstellungskosten zuzurechnen und bei der Deutschen Lichtmiete bereits an anderer Stelle erfasst sind.
Diese sind somit durch die vorläufige Insolvenzverwaltung mutmaßlich sachwidrig doppelt als vermeintliche Kosten angesetzt worden. Die „neue“ Kostenkalkulation der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde im Übrigen nicht mit dem Vorstand der Lichtmiete abgestimmt, besprochen oder diskutiert.
Die eigene Kostenkalkulation der Deutsche Lichtmiete war nicht nur vom eigenen Wirtschaftsprüfer plausibilisiert worden, sondern auch Gegenstand der Überprüfung externer Experten wie u.a. Rothschild & Co. Schließlich dauerte nach dem Kenntnisstand des Vorstands die durch den vorläufigen Insolvenzverwalter in Auftrag gegebene Inventur durch die Mitarbeiter der Lichtmiete noch an, als die Gutachten offenbar bereits bei Gericht lagen.
Der Vorstand der Deutschen Lichtmiete ist durch die über die Presse propagierte Behauptung des vorläufigen Insolvenz-verwalters selbst überrascht worden. Denn die Gutachten und „Prüfergebnisse“ der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind ebenfalls nicht mit ihm besprochen worden.
Erst im Zusammenhang mit der Einberufung einer eiligen Gläubigerausschusssitzung direkt nach Rücknahme der Insolvenzanträge wurden allen Beteiligten diese Gutachten übermittelt.
Noch wenige Tage vor Fertigstellung der Gutachten wurde dem Vorstand der Deutsche Lichtmiete durch einen Mitarbeiter der vorläufigen Insolvenzverwaltung bestätigt, dass man davon ausgehe „alle Leuchten zu finden“ und „gut voran“ käme bei der Aufarbeitung der Lagerbestände. Der Vorstand solle sich diesbezüglich „keine Sorgen machen“.
Die Bestände der Deutsche Lichtmiete Gruppe, bezogen auf den fertigen Leuchtenbestand, betragen nach aktuellen Zahlen 261.938 Leuchten, die sich entweder bei Mietkunden oder als Fertigware im Lager befinden. Darüber hinaus existiert leuchtenähnliches Zubehör wie Notlichtleuchten, Funktionsmodule, Einschaltstrombegrenzer usw. in einer Größenordnung von 30.968 Stück. Der anzusetzende Wert dieser Leuchten und des Zubehörs beträgt rund 120 Millionen Euro.
Aus den am Lager befindlichen Komponenten und Bausätzen entstehen durch Personaleinsatz weitere Leuchten und Zubehör im Wert von rund 60 Millionen Euro. Entsprechend der bereits zuvor erwähnten Mengen ergibt dies etwa weitere 146.000 Leuchten und Zubehör. Für die Fertigstellung wurden bereits entsprechende Rückstellungen in den Jahresabschlüssen der Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH gebildet.
Den oben genannten Werten stehen Verbindlichkeiten in gleicher Höhe von rund 180 Millionen Euro gegenüber.
Für die korrekte Bewertung der Leuchten wurden diverse Fremdvergleichsgutachten erstellt, die der Wirtschaftsprüfer der Deutsche Lichtmiete Gruppe als Bestätigung zur Erstellung der Jahresabschlüsse eingefordert hatte.
Der Vorstand der Deutsche Lichtmiete versichert, dass alles unternommen wird, um künftig eine offene Kommunikation mit allen Gläubigern zu gewährleisten. Als Erstes werden dafür umgehend Gläubigerversammlungen einberufen für die vier Anleihen.
Ebenso ist geplant, für die Anleger in den jeweiligen Direkt–Investitions–Emittenten entsprechende Gläubigerversammlungen einzuberufen.
Alexander Hahn wird als Vorstand der Deutsche Lichtmiete und als Geschäftsführer der operativen Gesellschaften zurücktreten und den Platz frei machen für ein erfahrenes Team von Restrukturierungsexperten und Interimsmanagern.
Im Anschluss wird eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft damit beauftragt werden, einen Compliance–Check im Unternehmen durchzuführen, damit absolute Transparenz und Aufklärung von dritter Seite erfolgt.
Das ist die aktuelle Pressemitteilung der Deutschen Lichtmiete auf deren Homepage. Diese wollen wir an dieser Stelle unkommentiert lassen.
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