Startseite Vorsicht Anlegerschutz Die DF Deutsche Finance Holding AG ist aufgrund einer bestehenden Patronatsvereinbarung dazu verpflichtet, die DF Deutsche Finance Development GmbH so auszustatten, dass diese ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern in vereinbarter Weise jederzeit nachkommen kann.
Anlegerschutz

Die DF Deutsche Finance Holding AG ist aufgrund einer bestehenden Patronatsvereinbarung dazu verpflichtet, die DF Deutsche Finance Development GmbH so auszustatten, dass diese ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern in vereinbarter Weise jederzeit nachkommen kann.

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DF Deutsche Finance Development GmbH

München

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 14.01.2020 bis zum 31.12.2020

Die Gesellschafter der DF Deutsche Finance Development GmbH haben mit dem Gesellschafterbeschluss vom 30.06.2021 beschlossen, gemäß § 264 Abs. 3 HGB auf die Offenlegung des Jahresabschlusses der DF Deutsche Finance Development GmbH für das Geschäftsjahr vom 14. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 zu verzichten.

Der Jahresabschluss der DF Deutsche Finance Development GmbH wird in den Konzernabschluss der DF Deutsche Finance Holding AG, München, HRB 159834 für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 einbezogen. Die Muttergesellschaft hat die Befreiung der DF Deutsche Finance Development GmbH gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 4 HGB in ihrem Konzernanhang angegeben.

Die DF Deutsche Finance Holding AG ist aufgrund einer bestehenden Patronatsvereinbarung dazu verpflichtet, die DF Deutsche Finance Development GmbH so auszustatten, dass diese ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern in vereinbarter Weise jederzeit nachkommen kann.

München, im Juni 2021

DF Deutsche Finance Development GmbH

Die Geschäftsführung

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