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Die Erstellung von Darlehensverträgen

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Die Erstellung von Darlehensverträgen, insbesondere zur Umfinanzierung oder Finanzierung von Immobilienerwerben, ist eine komplexe Aufgabe, die viele rechtliche Überlegungen erfordert. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

Sicherung des Darlehensgebers:

Sicherheiten: Darlehensgeber sichern sich oft durch die Einräumung von Sicherheiten ab, wie z.B. Grundschulden oder Hypotheken an der finanzierten Immobilie.
Bürgschaften: Zusätzliche Sicherheiten können auch durch Bürgschaften von Dritten bereitgestellt werden.
Versicherungen: Manchmal werden Lebensversicherungen oder andere Versicherungspolicen als weitere Absicherung verlangt.
Vertragsklauseln: Inklusion von Klauseln, die dem Darlehensgeber bei Zahlungsausfällen besondere Rechte einräumen.

Erlaubnispflichtiges Bankgeschäft nach KWG:

Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) ist ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft gegeben, wenn Unternehmen gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Gelder des Publikums annehmen
(Einlagengeschäft) oder Darlehen (Kreditgeschäft) gewähren.
Einlagengeschäft: Wenn Unternehmen Gelder des Publikums als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums entgegennehmen, unabhängig von der Ausgestaltung der Vertragsbeziehung.
Kreditgeschäft: Wenn Unternehmen Darlehen oder Kredite auf eigene Rechnung gewähren.

Erlaubnis der BaFin:

Unternehmen, die solche Geschäfte durchführen wollen, benötigen eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), gemäß § 32 KWG.
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind, z.B. bezüglich der Zuverlässigkeit des Unternehmens, der Geschäftsleiter und der gesellschaftsrechtlichen Struktur des Unternehmens.

Empfehlungen:

Wenn Sie planen, Darlehen zu gewähren, empfiehlt es sich, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und Risiken minimiert werden.
Dies ist besonders wichtig, wenn Sie in erlaubnispflichtige Geschäftsbereiche vorstoßen, um sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben einhalten und nicht Gefahr laufen, unerlaubte Bankgeschäfte zu betreiben.

Für eine detaillierte Beratung und Unterstützung sollten Sie einen Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte rechtliche Beratungsstelle kontaktieren, die Erfahrung mit Bank- und Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht hat.

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