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Startseite Allgemeines Die Fragen zur Vermittlung eines Zweitmarktfonds
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Die Fragen zur Vermittlung eines Zweitmarktfonds

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In den letzten Wochen haben wir in der Redaktion von diebewertung.de hierzu einige Gespräche mit Vermittlern von Zweitmarktfonds geführt. Natürlich ist es wichtig, dass für den Handel mit sogenannten Zweitmarktfonds eine Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde vorliegt, in Deutschland der BaFin.

Jeder Vermittler, und darüber waren wir uns mit unseren Gesprächspartnern einig, muss sich dazu natürlich die jeweilige Erlaubnis des Unternehmens vorweisen lassen, am besten noch eine Kopie davon übergeben lassen. Im Zweifelsfall sollte er hierzu auch die BaFin als Aufsichtsbehörde kontaktieren.

Macht der Vermittler das nicht, und das kommt irgendwann heraus, dann hat er ein Haftungsproblem, selbst wenn er eine Vermögensschadenshaftpflicht hat. Die Versicherung würde ihm dann sicherlich „grobe Fahrlässigkeit“ in seinem Handeln unterstellen, wenn er nicht nachweisen könnte, dass er sich ausreichend vergewissert hat, dass eben genau solch eine Erlaubnis vorliegt.

Passieren kann das dann, wenn ein Fonds in die Kritik gerät und dann Anlegerschutzanwälte beginnen, sich mit dem Thema zu befassen. Für die ist sowas ein „gefundenes Fressen“, wie man so schön sagt.

Natürlich sollte man sich auch bestätigen lassen, zu welchem Preis der Anbieter diese Zweitmarktfonds angekauft hat. Ein seriöses Unternehmen wird dem Vermittler gegenüber das natürlich offenlegen.

Auch wenn manche Anbieter möglicherweise für einen Zweitmarktfonds mehr an Provision bezahlen, weil sie selber das billig angekauft haben, könnte in einem Streitfall dann für 15% Provision 100% Schadensersatzforderung an ihnen, dem Vermittler, hängen bleiben.

Zudem sollte man auch hier ein Beratungsprotokoll anfertigen, wie üblich mit allen wichtigen Daten, auch dass der Anbieter eine Erlaubnis der BaFin besitzt, die sie ja eingesehen haben.

Die gesamte Diskussion hat sich hier in den letzten Wochen auch natürlich an den GAF und MIG Fonds entzündet. Hier sollen über ein Pullacher Unternehmen solche Zweitmarktfonds in erheblichem Umfang verkauft worden sein, ohne dass es eine BaFin-Erlaubnis dazu vorliegen hat. Alles das wird sich in den nächsten Wochen klären.

Wir selber haben nun einige uns benannte Vermittler dieser Zweitmarktfonds mit einer Presseanfrage angeschrieben. Ob wir eine Antwort bekommen, das schauen wir dann einmal Mitte des Monats.

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