Die FSMA hat festgestellt, dass Binance in Belgien Dienstleistungen für den Austausch von virtuellen Währungen gegen gesetzliche Währungen sowie für die Verwahrung von Wallets aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums anbietet und erbringt. Die FSMA hat daher angeordnet, dass Binance mit sofortiger Wirkung jegliche solche Dienstleistungen in Belgien einstellen muss.
Personen oder Unternehmen, die dem Recht eines Landes angehören, das nicht Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums ist, ist es untersagt, innerhalb Belgiens im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit – auch wenn sie ergänzend oder unterstützend ist – Austauschdienstleistungen zwischen virtuellen Währungen und gesetzlichen Währungen oder Verwahrungsdienste für Wallets anzubieten oder zu erbringen.
Ein Verstoß gegen dieses Verbot unterliegt strafrechtlichen Sanktionen gemäß Artikel 136 des belgischen Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Die FSMA vertritt die Ansicht, dass Binance durch das Angebot solcher Dienstleistungen in Belgien aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gegen dieses Verbot verstößt. Mit ihrem Beschluss vom 23. Juni 2023 hat die FSMA daher angeordnet, dass Binance mit sofortiger Wirkung jegliche Austauschdienstleistungen in Belgien zwischen virtuellen Währungen und gesetzlichen Währungen sowie Verwahrungsdienste einstellen muss.
Binance bestreitet nicht, solche Dienstleistungen in Belgien anzubieten. Gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für belgische Kunden der Plattform Binance.com gelten, scheinen diese Dienstleistungen von Binance-Operatoren erbracht zu werden, die in den genannten vertraglichen Bedingungen nicht weiter identifiziert sind. Es gibt anscheinend 27 solcher Unternehmen, die an den operativen und/oder technischen Aspekten der Erbringung dieser Dienstleistungen beteiligt sind, von denen 19 außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig zu sein scheinen.
Trotz mehrerer Informationsanfragen an Binance konnte letztere nicht in rechtlich zulässiger Weise nachweisen, dass die juristischen Personen, die solche Dienstleistungen der genannten Art in Belgien erbringen, tatsächlich im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind und aufgrund ihres nationalen Rechts dazu berechtigt sind, solche Dienstleistungen in Belgien anzubieten. Mit juristischen Personen, die solche Dienstleistungen der genannten Art erbringen, sind solche gemeint, die tatsächlich (mit eigenen Mitteln) Austauschoperationen zwischen virtuellen Währungen und gesetzlichen Währungen durchführen und als rechtliche Verwahrer für digitale Vermögenswerte/Schlüssel belgischer Kunden fungieren.
Daher muss festgestellt werden, dass Binance trotz der mehrfachen Gelegenheiten, die Binance geboten wurden, nicht nachweisen konnte, dass die Austauschdienstleistungen zwischen virtuellen Währungen und gesetzlichen Währungen sowie die Verwahrungsdienste, die sie in Belgien anbietet und erbringt, von einer juristischen Person erbracht werden, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums unterliegt und von ihrem Heimatmitgliedstaat ordnungsgemäß zur Durchführung dieser Aktivitäten, einschließlich in Belgien, ermächtigt ist.
Neben der Anordnung, ihre Aktivitäten in Belgien unverzüglich einzustellen, hat die FSMA von Binance verlangt, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, nachdem sie ihre Kunden kontaktiert und deren Anweisungen berücksichtigt hat, um den betreffenden belgischen Kunden alle kryptografischen Schlüssel und/oder alle virtuellen Währungen zurückzugeben, die Binance für sie verwahrt, oder diese an juristische Personen zu übertragen, die dem Recht eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums unterliegen und von ihrem nationalen Recht ordnungsgemäß zur Durchführung solcher Aktivitäten, einschließlich in Belgien, ermächtigt sind. In letzterem Fall soll Binance alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um die Sicherheit solcher Übertragungen zu gewährleisten.
Der Generalstaatsanwalt von Brüssel wurde über die Handlungen informiert, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
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