Nun, sehr geehrte Damen und Herren der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei, natürlich haben Sie das Recht, gegen uns Prozesse anzustrengen, wenn Sie bei uns mit der einen oder anderen Berichterstattung nicht einverstanden sind (jeder ist fehlbar).
Wir verstecken uns nicht. Inhaltlich sind wir einiges gewohnt an Schriftsätzen, aber mal ehrlich: manchmal schütteln wir dann über die Qualität und Substanz solcher Schriftsätze den Kopf. Das ist hier der Fall, denn manche Dinge kann man dann nicht einfach so im Raum stehen lassen.
Sie behaupten in dem Schriftsatz „sinngemäß“, dass wir immer gleiche Artikel vom Inhalt her schreiben. Das stimmt, aber das hat auch einen besonderen Grund.
Was wir seit Monaten bemängeln, und nicht nur wir, sind seit Jahren fehlende Bilanzen im Unternehmensregister. Mehrfach, Sie werden sich an Ihre Schriftsätze an uns sicherlich erinnern, sonst übermitteln wir Ihnen diese nochmals gerne, haben sie angekündigt, als rechtlicher Vertreter der R&R Consulting GmbH, dass diese hinterlegt werden. Passiert ist seitdem nichts. Es ist doch klar, dass wir immer wieder den Finger in diese offene Wunde legen und einen Bericht darüber erstellen.
Hätte Ihre Mandantin diese Bilanzen fristgerecht und ordentlich im Unternehmensregister hinterlegt, dann gäbe es gar keinen Anlass mehr, über das Unternehmen zu berichten.
Im Gegensatz zu plumpen Behauptungen sind wir nicht käuflich und stehen zu unseren Recherchen bzw. Ermittlungen.
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