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Weltzins.de – Die Hoffnung stirbt zuletzt aber füllt die Kasse des Rechtsanwaltes

GiselaFotografie (CC0), Pixabay
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Es ist schier unglaublich, was uns ein betrogener Anleger in Sachen Weltzins da mitgeteilt hat. Wenn wir so etwas lesen, dann fragen wir uns „Muss man betrogenen Menschen nochmals Geld aus der Tasche ziehen, wenn man weiß, dass da nichts zu holen sein wird?“ Wir halten dieses Schreiben eines Anwaltes für Unseriös! Das gerade in Sachen Weltzins, um das mal deutlich zu sagen. Das man hier Banken in die Haftung nimmt, kann eine schöne Vorstellung sein, die dem Anwalt zumindest ein Honorar sichert

Zitat:

Anleger wollen ihr Geld zurück! Wie funktioniert das?

Wenn Sie all das gewusst hätten, hätten Sie sich sicherlich nie auf dieses Geschäft eingelassen. Sie werden sich jetzt die Frage stellen, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können? Viele Anleger können sich gar nicht vorstellen, dass es überhaupt eine reale Chance gibt, jemals ihr Geld wiederzusehen. Eindeutig ja! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Der Oberbegriff lautet „Geldwäsche“. Wenn Anlagebetrüger Geld einsammeln, ist der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Finanzinstitute sind in der Pflicht, gegen Geldwäsche vorzugehen. Hier setzen wir bei guten Erfolgsaussichten an.

Die Spur des Geldes verfolgen!

Seit über  Jahren verfolgt die  Kanzlei…………….. derartige Missstände auf dem grauen Kapitalmarkt. Insofern sind die Aktivitäten der Weltzins.de nichts wirklich Neues. Wir haben ein Instrumentarium aufgebaut, um die Spur des Geldes zu verfolgen. In der Zeit des Internets ist es sehr schwierig geworden, Gelder wirklich verschwinden zu lassen. Wichtig ist dabei, dass wir möglichst schnell handeln.

Anleger können zwischen drei Varianten wählen

Da die Interessenlage der jeweiligen Anleger durchaus unterschiedlich sein kann, haben wir drei verschiedene Varianten vorbereitet. In der Variante Basis haben wir unseren Mandanten eine Art Beobachterstatus eingeräumt. Sie werden über alle Aktivitäten informiert und können ggf. später auf die anderen Varianten umsteigen, z.B. die Variante Smart.

Variante Smart bündelt die Verfahren

In der Variante Smart planen wir eine Art Sammelklage. Wir bündeln die Fälle der Anleger, machen daraus ein Paket von fundierten Strafanzeigen mit anschließendem Adhäsionsverfahren. Die von uns vorab zu sichernden Gelder sollen notwendigenfalls von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden, um sie an die geschädigten Anleger zurückzuführen. Das Verfahren ist komplex. Aber nicht nur das! Es umfasst auch Ansprüche gegen die Banken und andere Institutionen in den betreffenden Ländern wegen Geldwäsche.

Hier gibt es für viele Anleger überraschende Erfolgsaussichten.

Wir fahren also regelmäßig zweigleisig.

Weil neben dem europäischen Recht noch eine Reihe weiterer nationaler Rechtssysteme außerhalb der EU zu berücksichtigen sind, haben wir ein Netzwerk von Juristen in zahlreichen Ländern aufgebaut, die uns unterstützen. Angegliedert sind zudem Finanzermittler, die uns helfen, die Spur der Gelder zu sichern.

Die Variante Smart wird deshalb von den meisten Anlegern gewählt. Weil die Kosten nur einmalig anfallen, sind die Risiken überschaubar.

 Variante Premium ist die Königsklasse

Hier werden zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geprüft und gegenüber den Tätern gerichtlich geltend gemacht. Ohne Zweifel würden wir einen solchen Prozess gewinnen. Trotzdem kann ich Ihnen im Moment nicht empfehlen, gegen die Täter selber vorzugehen. Nach unseren Ermittlungen sitzen die Täter im Ausland. Die Kosten des Zivilverfahrens sind deshalb nicht abschätzbar. Gut denkbar ist allerdings, dass wir Schadensersatzansprüche gegenüber den involvierten Banken geltend machen können. Auch wenn Sie zunächst die Variante „Smart“ wählen, können Sie gegebenenfalls auf die Variante Premium umsteigen.

 Was ist die richtige Variante für Sie?

Da Sie schnell feststellen werden, dass eine der Varianten auch für Sie die Richtige ist, habe ich vorsorglich eine Vergütungsvereinbarung beigefügt. Hier sind alle drei Varianten noch einmal aufgezeigt. Sie wählen die für Sie richtige Variante aus und kreuzen diese an. Weil Sie aber nur dabei sein können, wenn Sie uns bevollmächtigen, benötige ich auch noch die von Ihnen unterzeichnete Vollmacht sowie die Widerrufbelehrung.

Zeit ist Geld – Ihr Geld!

Haben Sie sich für Variante Smart entschieden? Dann sollten Sie überlegen, warum Sie besser auf die Widerrufsfrist von zwei Wochen verzichten. Ihnen wird nämlich bewusst sein, dass wir erst nach Ablauf dieser Frist unsere Arbeit aufnehmen können. Sie verlieren wertvolle Zeit, die möglicherweise darüber entscheidet, ob wir in einem schnellen ersten Zugriff Ihr Geld retten können.

Zitat Ende

……………………………was auf jeden Fall anfällt ist, nochmals gutes Geld zu bezahlen!

1 Komment

  • Dazu noch das:

    Vergütungsvereinbarung
    zwischen __________________________
    und_____________________________

    wegen Weltzins

    Anleger können hier zwischen drei verschiedenen Varianten wählen. Das Honorar ist Ihrem konkreten Schadensbetrag in Höhe von € 150.000,00 angepasst. Suchen Sie sich diejenige Variante aus, die am besten zu Ihren Vorstellungen passt:

    Variante „Basis“
    Es sind umfangreiche Ermittlungen über die Zusammenhänge der von der Weltzins vertriebenen Kapitalanlagen in Deutschland und Großbritannien durchgeführt worden. Sie haben an den Rechercheergebnissen teil und werden fortlaufend informiert. Es wird aber keine zivilrechtliche Klage für Sie verfasst und eingereicht und auch keine individuelle Strafanzeige gestellt. In dieser Variante haben Sie mehr einen „Beobachterstatus“. Für die Teilnahme an der Variante Basis fallen für Sie Kosten in Höhe von € 3.874,00 zzgl. Mehrwertsteuer an.

    Variante „Smart“
    Hier nutzen Sie die Möglichkeit der individuellen Strafanzeige mit anschließendem Adhäsionsverfahren. Das heißt, für Sie werden im Rahmen der strafrechtlichen Verfolgung gleichzeitig zivilrechtliche Ansprüche sowie die Anträge auf Beschlagnahme und Sicherung der von Ihnen eingezahlten Gelder durchgeführt. Zu einem wird für Sie eine individuelle Strafanzeige mit Geltendmachung Ihres Anspruchs auf Ihren Anteil an den beschlagnahmten Geldern gestellt. Damit soll Ihr Vermögensanspruch formell gesichert werden. Zudem melden wir Ihre Ansprüche zivilrechtlich gegenüber den betroffenen Geldinstituten an. In dieser Variante fallen bei Ihnen einmalig Kosten in Höhe von € 4.455,10 zzgl. Mehrwertsteuer an.

    Variante „Premium“
    Sie führen eine individuelle zivilrechtliche Klage gegen die verantwortlichen Banken und Geldinstitute. Wir prüfen ferner Klage gegen die verantwortlichen Personen, sofern diese ermittelt sind, schließen sich mit einer individuellen Strafanzeige den jeweiligen Strafverfahren an und erheben Ihren Anspruch auf Beschlagnahme und Sicherung des Vermögens der betreffenden Gesellschaften und verantwortlichen Personen. Im Hinblick auf Ihren Gegenstandswert fallen außergerichtliche Kosten in Höhe von € 5.036,20 zzgl. Mehrwertsteuer an. Wenn eine Zivilklage bei Gericht eingereicht wird, fallen zusätzlich Prozesskosten an, deren genaue Höhe erst im laufenden Verfahren bestimmbar ist. Wenn Sie sich entscheiden, die Variante Smart auf die Variante Premium zu erweitern, werden die dortigen Kosten angerechnet.

    Hinzu kommen Kosten für externe Finanzermittler, falls deren Beauftragung notwendig wird. Bezüglich der Rückholung des Geldes haben wir als Rechtsanwaltskanzlei ein Instrumentarium an Möglichkeiten, um den Weg Ihres Geldes zu verfolgen und das Geld aufzuspüren. In bestimmten Fallkonstellationen ist es allerdings erforderlich, sich auch der Hilfe von externen Finanzermittlern zu bedienen. Diese externen Ermittler sind nur im Erfolgsfall zu bezahlen und erhalten 20 % des sichergestellten Betrages. Das Honorar wird von uns nach erfolgter Auszahlung des beschlagnahmten Betrages direkt an die externen Finanzermittler weitergeleitet.

    _________________________ sind berechtigt, die Daten des Auftraggebers, soweit dieses zur Fallbearbeitung notwendig ist, unter Berücksichtigung der Vorgaben der DSGVO weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für jeweiligen staatlichen Ermittlungsbehörden und für die von ______________________________ zur Fallbearbeitung eingeschalteten externen Ermittler.

    Datum 13.12.2021 Datum __________________________
    ______________________________ _________________________________

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