UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG: Möglicher Ausfall von Forderungen
Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt. Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.
Möglicher Ausfall von Forderungen
Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:
Name: UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG
Anschrift: Kellerweg 12, 91154 Roth
Staat: Deutschland
Bezeichnung der Vermögensanlage sowie das Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes:
Vermögensanlage: UDI Sprint FESTZINS IV
Art der Vermögensanlage: Nachrangdarlehen
Datum der Prospektaufstellung: 09.06.2016
Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG:
Der Emittentin stehen aus der Gewährung von Nachrangdarlehen an die Projektgesellschaft UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG, HRA 15833 (AG Nürnberg) Forderungen gegen diese auf Zins- und Rückzahlung aus Nachrangdarlehensverträgen zu. Die Projektgesellschaft UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG hat am 15.06.2018 beim zuständigen Amtsgericht Nürnberg Insolvenzantrag gestellt.
Aufgrund der Insolvenz der UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG besteht die Gefahr, dass es hierdurch bei der Emittentin zu einem teilweisen oder vollständigen Forderungsausfall hinsichtlich der noch bestehenden Zins- und Rückzahlungsansprüche gegen die UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG aus den Nachrangdarlehensverträgen kommt. Ein solcher Forderungsausfall hätte negative Auswirkungen auf die Liquidität der Emittentin.
Dieser Umstand ist daher geeignet, die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Anlegern auf Verzinsung und Rückzahlung bei der von der Emittentin emittierten Vermögensanlage erheblich zu beeinträchtigen.
Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:
Der Insolvenzantrag hinsichtlich der UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG wurde am 15.06.2018 gestellt.
Hinweis:
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt.
Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlagen, für die diese Tatsache bekannt gemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 Vermögensanlagengesetz entspricht, und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.
Nürnberg, 18.06.2018
UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG,
vertreten durch die Komplementärin UDI Festzins Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Georg Hetz
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