Unter dem Motto „Grundrechte für alle“ hat die Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt (19/5860). Das Grundgesetz mache bei einigen Grundrechten eine Unterscheidung zwischen Menschen mit und Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, heißt es in dem Entwurf unter Verweis auf die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Grundrecht auf Freizügigkeit und die Berufsfreiheit, die explizit nur Deutschen zugesprochen würden. Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge, die in Deutschland leben, aber die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzen, unterfielen nicht diesem speziellen Grundrechtsschutz. Angesichts dieser „ungerechten und ausgrenzenden Verfassungslage gegenüber Nichtdeutschen“ solle in den Artikeln 8, 9, 11 und 12 des Grundgesetzes die Formulierung „Alle Deutschen“ durch die Formulierung „Alle Menschen“ ersetzt werden.
Juristisch handelt es sich eher um eine Sylvesterrakete. Macht Puff und bringt NICHTS.
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