Seit über einem Jahr haben wir uns mit einem Mandanten der Kanzlei Dr. Carl und Partner aus Ansbach gerichtlich gestritten.
Letztlich endete es mit einem vollumfänglichen Sieg für unsere Redaktion, da unsere Berichte alle in Ordnung und reine Tatsachenbehauptungen waren, die wir detailliert belegen konnten.
Trotzdem haben wir den Beitrag, obwohl unser Gegner keinen Rechtsanspruch darauf gehabt hat, da er ja vor Gericht unterlegen war, aus dem Netz genommen. Auch deshalb, weil wir weitere Berichte zu der betreffenden Person online haben.
Nun war das, unserem subjektivem Empfinden nach, ein sehr merkwürdiger Termin vor dem Landgericht Ansbach, wo die Rechtsanwaltskanzlei möglicherweise ein „gewisses Heimrecht“ haben könnte.
Wir hatten dem den Mandanten vertretenden Rechtsanwalt nach dem Termin mitgeteilt, dass wir nicht an einer vergleichsweisen Regelung des Vorganges interessiert sind und ein Urteil haben wollen.
Moniert hatten wir in der E-Mail an die Kanzlei auch einen merkwürdigen Vorgang nach Beendigung des Prozesstermins in Ansbach. Der Rechtsanwalt des Klägers hatte nach dem Termin noch ein Gespräch mit der Richterin, was sehr unüblich ist. Das macht aus unserer Sicht keinen guten Eindruck auch für den betreffenden Rechtsanwalt, was wir dem Rechtsanwalt des Klägers mitgeteilt haben.
Damit war für uns der Vorgang eigentlich erledigt, denn wir hatten dem Anwalt auch mitgeteilt, dass wir nach dem Urteil auch über eine Gesamtlösung des „Mandantenproblems“ reden können. Wir stehen natürlich zu unserem Wort.
Nun müssen wir uns aber über den Vorgang wohl noch einmal ernsthafte Gedanken machen, denn im Nachhinein haben wir nun erfahren, dass der gegnerische Anwalt wohl nichts Besseres zu tun hatte, die an ihn gerichtete Mail an das Gericht weiterzuleiten.
Nun, vielleicht ist das das merkwürdige Rechtsverständnis in Franken, was wir ja bereits in anderen Artikeln moniert hatten. Auch zu dem von uns monierten „Nach-Prozessende-Gespräch“ hat die Kanzlei Dr. Carl und Partner aus Ansbach, eine andere Meinung:
Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass informelle, ohne konkreten Sachbezug geführte Gespräche mit dem Gericht nach Sitzungsende jederzeit gestattet und in rechtlicher Hinsicht vollkommen unbedenklich sind.
Nun, sehr geehrte Damen und Herren der Kanzlei Dr. Carl und Partner aus Ansbach, das haben wir so in zehn Jahren noch nicht erlebt und ist unserer Auffassung nach auch nicht üblich. Sie sehen, dass auch hier unsere Meinungen auseinandergehen, wie in den anderen Dingen auch.
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