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Die merkwürdige Berichterstattung des Axel Nagel von der IG Infinus zu einem Urteil das keines ist

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So erscheint uns das zumindest aus unserer Sicht. Der Artikel von Axel Nagel von der IG Infinus ist ein Bericht, der dann möglicherweise eines zur Folge haben sollte; er sollte möglicherweise Mandanten für eine Rechtsanwaltskanzlei generieren.

Es gibt weder ein Urteil noch eine endgültige Entscheidung in diesem Verfahren, also eigentlich nichts wirklich Berichtenswertes, es sei denn, man will eine Rechtsanwaltskanzlei in ein gutes Licht rücken oder aber man hat eigentlich keine wirklichen Erfolge vorzuweisen. Erfolge, die man dann auch der IG Infinus zuschreiben darf und kann.

Hier geht es um den Bericht über einen stattgefundenen Gerichtstermin, in dem Meinungen ausgetauscht wurden, weil im Termin keine gütliche Einigung erzielt werden konnte. Üblicherweise schlägt der Richter dann einen Vergleich vor, denn dann muss er kein Urteil mit Begründung schreiben und hat den Vorgang endgültig vom Tisch.

Viele Verfahren enden so zunächst einmal, werden dann aber irgendwann weitergeführt. Jetzt schon zu sagen, in welche Richtung das Urteil dann geht, ist nicht nur reine Spekulation, sondern dient eben möglicherweise nur anderen Interessen.

Natürlich interessiert uns auch einmal, welche Erfolge die IG Infinus bis heute nachweisbar erzielt hat. Wir wollen auch von Axel Nagel einmal wissen, was so mit den Mitgliedsbeiträgen der Anleger passiert ist. Wofür wurde was von den Geldern in den letzten Jahren denn verwendet?

Wir haben Axel Nagel dazu einen kurzen Fragenkatalog übermittelt, um dessen Beantwortung wir bis Freitagnachmittag dieser Woche gebeten haben. Die Antworten auf unsere Fragen wollen wir dann hier gerne öffentlich stellen. Das wäre eine gute Gelegenheit für die IG Infinus, dann auch mal für sich Werbung zu machen.

Hier der Artikel den wir meinen:

Prosavus AG:

Erfolgreicher Auftakt im ersten Prosavus-Prozess mit der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg

Am 01.03.2018 fand am Landgericht Frankenthal (Pfalz) der erste Gerichtstermin eines Mitgliedes der IG Infinus e.V. statt. Hierbei ging es in der Klage um die Rückzahlung erhaltener sogenannter „Scheingewinne“.

Kläger ist der Insolvenzverwalter der Prosavus AG, Frank-Rüdiger Scheffler. Er wurde durch einen Mitarbeiter vertreten.

Kurz vor dem Termin wurde seitens des Insolvenzverwalters nochmals der Versuch unternommen, den Beklagten zu einem Vergleich zu bewegen. Hierbei wurde angeboten, die Klage gegen Zahlung von 50% des durch den Insolvenzverwalter geforderten Betrages zurück zu nehmen. Aus tiefster Überzeugung, dass der Anspruch unberechtigt ist, wurde dieses Vergleichsangebot nicht angenommen.

In dieser nun stattgefundenen sogenannten „Güteverhandlung“ wurden sowohl durch den Richter, den Vertreter des Insolvenzverwalters und den Rechtsanwalt des IG-Mitgliedes die Standpunkte zur Sprache gebracht.

hier weiterlesen : http://www.ig-infinus.de/mitgliederbereich/

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