Mit Beschluss vom 13.07.2016 hat das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 406 HKO 108/16) festgestellt, dass eine Führungskraft eines anderen Refshare-Programms die Vorgaben des Vermögensanlagegesetzes und der Finanzanlagenverordnung zu beachten hat. Diese Rechtsprechung kann man auch auf andere vergleichbare Unternehmen anwenden.
Wenn Sie also bei OneCoin Geld investiert haben und dieses zurückfordern möchten, sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der aus dem Banken- und Kapitalmarktrecht stammen und sich im Bereich des MLM (Multi Level Marketing Systems)-Systems auskennen sollte. Verloren muss Ihr Geld auch hier nicht sein. Wir haben dazu ein kurzes Gespräch mit Rechtsanwalt Daniel Blazek geführt. Er wird uns im Laufe der Woche einen ausführlichen Beitrag zu diesem Thema zuarbeiten.
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