Die Verbraucherzentrale Bundesverband informiert: Am 1. November 2018 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht. Diese umfasst Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189. Hierzu gibt es eine Internetseite mit weiteren Informationen: https://www.musterfeststellungsklagen.de/. Das dürfte vielen Geschädigtenvertretern (Anwälten) nicht schmecken, die ja gerne viele einzelne Verfahren betreuen würden. Vorteil könnte dabei sein, dass jeder Geschädigte dann individuell geklärt seinen Schaden geklärt hat, bevor er nach der Musterfeststellungsklage seinen individuellen Schaden noch in einem weiteren Schritt konkretisiert. Die eine Variante ist also wohl günstiger, die andere führt ggf. schneller zum Ziel. Machen Sie sich kundig und wägen Sie ab.
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