Möglicherweise ja, möglicherweise aber auch nicht. Das wird die Zukunft dann sicherlich zeigen.
Wir stellen uns natürlich nun die Frage, wer die mit uns anhängigen Verfahren weiterführt? Das will unser Rechtsanwalt nun in der nächsten Woche einmal klären.
Verwundert sind wir dann im Nachhinein auch, dass die ehemalige Hamburger Kanzlei, uns über diesen Umstand nicht informiert hat. Wäre das nicht erforderlich gewesen?
Nun besitzen wir wenig juristisches Fachwissen. Deshalb werden wir das nun einmal von einem juristischen Fachmann klären lassen. Prima, wenn das dann alles in Ordnung ist.
Vielleicht hier dann auch. Schauen wir mal.
PR 1361: BluePort Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Hamburg (Poststraße 36, 20354 Hamburg). Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwältin / Rechtsanwalt im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Dr. C.P., Rechtsanwältin, Hamburg, geb. ????; Dr. Jens, Andreas, Rechtsanwalt, Hamburg, geb. ????; Dr. Soldner, André Markus, Rechtsanwalt, Hamburg, geb. ????; von Appen, Carl Heinrich Jörg, Rechtsanwalt, Hamburg, geb. ????, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Mittlerweile lautet der Text wie folgend:
Die Hamburger Gesellschaft befindet sich seit dem 01.01.2021 in der Liquidation. Als Liquidatoren vertreten Frau RAin Dr. C. und Herr RA G. die Gesellschaft gemeinschaftlich.
Bitte beachten Sie die folgenden, neuen Kontaktdaten der Gesellschafter:
Mithin extistiert die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei in Liquidation weiter, sod dass sich auch die obenstehenden Frage dahingehend geklärt hat, dass Prozesse von der Kanzlei weitergeführt wurden und werden.
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