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Die Nutzlosmeldungen der BaFin

BaFin | © cegoh / Pixabay
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Manchmal fragt man sich wirklich, was eine bestimmte Meldung auf der Internetseite der BaFin dann soll. Anfangen kann damit keiner der Leser etwas. Gemeint sind Meldungen wie die nachfolgende Meldung der BaFin:

BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat am 23. Januar 2020 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 120.000 Euro wegen Verstößen gegen § 21 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) alte Fassung festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Meldung BaFin Ende.

Nun können sich die Leser dann so ihre Gedanken machen, wer dann mit diesem Hinweis gemeint ist. Bei allem Verständnis für die DSGVO, aber man benennt Firmen ja auch mit allen Daten, und geht man in den Bundesanzeiger, dann gibt es dort eine Abteilung „vorläufige Sicherungsmaßnahmen“. Auch hier werden natürliche Personen namentlich benannt, warum also nicht bei solchen eklatanten Verstößen wie hier?

 

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