So kennt man es bei Frau Köpping von der SPD. Beschließen, einkassieren, entweder Geld oder Verordnungen. Jetzt gibt es eine erneute Klatsche für Frau Köpping, wenn auch im Nachhinein. Schlechte handwerkliche Arbeit Frau Köpping.
Die erste sächsische Corona-Schutzverordnung im April 2020 ist unwirksam gewesen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen ein Jahr später entschieden.
Das OVG monierte in seiner am Mittwoch veröffentlichten Hauptsacheentscheidung, dass die damalige Formulierung zu „Sport und Bewegung im Freien vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs …. im Ausnahmefall mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person“ zu unbestimmt gewesen sei. Daraus lasse sich nicht erkennen, was noch erlaubt war und was nicht.
Die unbestimmte Formulierung zu Sport im Freien führe dazu, dass die gesamte Verordnung unwirksam war. Ohne Sport und Bewegung hätten die übrigen verhängten Ausgangsbeschränkungen „eine unangemessen schwere Belastung für alle Betroffenen dargestellt“, teilte das OVG mit. Die Corona-Schutzverordnungen gelten jeweils nur für einige Wochen.
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