Reisende, die wegen der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook ihre Reise nicht antreten konnten, können nicht mit einer vollen Erstattung ihrer Zahlungen rechnen.
Die Versicherung Zurich Deutschland hatte die Reisen mit der deutschen Thomas Cook bis zu 110 Millionen Euro versichert. Man könne davon ausgehen, dass das bei Weitem nicht ausreicht, sagte ein Sprecher der Versicherung. Hier ist der Gesetzgeber nun gefordert eine andere umfassendere Haftungregelung, insbesondere von der Haftungshöhe her, zu schaffen.
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