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Die Position der BaFin zum Thema Nachrangdrarlehen

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Interviewer: Frau Bontschev, vielen Dank, dass Sie sich Zeit für dieses Gespräch genommen haben. Die Thematik der Nachrangdarlehen und die Rolle der BaFin sind in den letzten Zeiten verstärkt in den Fokus gerückt, besonders im Licht der Insolvenzen innerhalb der UDI-Gruppe. Können Sie uns zunächst erläutern, was genau ein Nachrangdarlehen ist?

Kerstin Bontschev: Natürlich, gerne. Ein Nachrangdarlehen ist eine Form der Kreditvergabe, bei der der Darlehensgeber im Falle einer Insolvenz des Darlehensnehmers erst nach der Befriedigung aller vorrangigen Gläubiger Anspruch auf Rückzahlung hat. Das bedeutet, es steht in der Rangfolge der Rückzahlungsansprüche hinten an. Diese Darlehen sind riskanter als normale Darlehen, bieten aber im Gegenzug oft höhere Zinsen.

Interviewer: Wie ist die aktuelle Lage bezüglich der Nachrangdarlehen und der BaFin-Regulierung zu verstehen?

Kerstin Bontschev: Die BaFin, also die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat eine klare Haltung: Die Genehmigung eines Verkaufsprospekts impliziert nicht, dass keine Erlaubnispflicht für das jeweilige Finanzprodukt besteht. Bei den Nachrangdarlehen der UDI-Gruppe war das Problem, dass die Nachrangklauseln in den Verträgen von der BaFin als unwirksam eingestuft wurden. Dies machte die Geschäfte erlaubnispflichtig, eine Erlaubnis lag jedoch nicht vor. Das hat gravierende Konsequenzen für die beteiligten Unternehmen.

Interviewer: Was bedeutet das für Anleger, die in solche Nachrangdarlehen investiert haben?

Kerstin Bontschev: Anleger bewegen sich hier in einem sehr risikoreichen Bereich. Im Falle einer Insolvenz des Darlehensnehmers könnten sie ihre gesamte Investition verlieren, da ihr Anspruch auf Rückzahlung nachrangig behandelt wird. Wenn nun die BaFin feststellt, dass die Nachrangklausel unwirksam ist und somit eine Erlaubnispflicht besteht, welche nicht eingehalten wurde, können Anleger versuchen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Das ist jedoch ein komplexes und oft langwieriges Verfahren.

Interviewer: Welche Empfehlungen können Sie Anlegern geben, die in ähnliche Produkte investieren möchten?

Kerstin Bontschev: Anleger sollten sich der Risiken bewusst sein und solche Investments nur tätigen, wenn sie einen möglichen Totalverlust verkraften können. Es ist unerlässlich, sich vorab gründlich zu informieren und alle Vertragsdetails zu prüfen. Eine Beratung durch einen Anwalt kann hier sehr hilfreich sein, um die Risiken und die Rechtslage genau zu verstehen. Zudem sollten Anleger die Seriosität und die Bonität des Anbieters genau unter die Lupe nehmen und nicht zuletzt auch die Marktentwicklung im Auge behalten.

Interviewer: Frau Bontschev, ich danke Ihnen für diese wichtigen Einblicke und Ihre Zeit.

Kerstin Bontschev: Es war mir ein Anliegen, über diese wichtigen Themen zu sprechen. Anleger sollten immer vorsichtig sein und sich umfassend informieren. Danke für das Gespräch.

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