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Die Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG -Was ist dort los? Müssen sich Anleger auch hier Sorgen machen?

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Die Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG mit Sitz in München bietet die Möglichkeit der Geldanlage in Form von Nachrangdarlehen, Beteiligungen und Hybridanleihen. Dabei versprach sie einen Gewinn iHv bis zu 12 % p.a..Anleger konnten ihre Einlagesummen und die Gewinne jederzeit online einsehen. Nach einer vertraglichen Mindestlaufzeit von grundsätzlich drei Monaten konnten auch regelmäßig Gelder ausgezahlt werden. Seit wenigen Monaten nun wird den Anlegern die Auszahlung verweigert, dieses ist den Rechtsanwälten durch Anleger bekannt geworden.

Diese Firma Premium Safe war bekannt geworden, weil sie den Porsche Cup mit dem Fahrer Lukas Schreier großzügig unterstützt hatte. Natürlich kann man fragen, ob die Anleger hiervon profitierten…. ?

http://www.lukas-schreier.de/de/news.php

Kommanditistin der KG ist die britische Premium Safe Limited. Ihr Geschäftsführer ist Daniel Uckermann. Die Gesellschaft soll „in verschiedene Lukrative Märkte und Produkte, in verschiedene Finanzinstrumente sowie Edelmetalle“ investieren. Interessant auch, dass im Umfeld des Vertriebes wieder Chris Neichel auftauchte, der mit der Firma Swiss Conzept tätig war. Das lässt aufhorchen.

Verwirrende Vertragsklauseln – meinen die Rechtsanwälte

Die Premium Safe Ltd. & Co Verwaltungs KG  verweigert die Auszahlungen und beruft sich auf eine vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit von 10 Jahren. Nach Durchsicht der Vertragsunterlagen unserer Mandanten, so Dr. Thomas Schulte auf eine Presseanfrage von diebewertung,de, fällt auf: es ist von zwei Mindestlaufzeiten die Rede. In dem Vertragstext werden drei Monate vereinbart. Genauso in den Werbeunterlagen. In dem Prospekt finden sich Vertragsklauseln zu den verschiedenen Anlagemöglichkeiten. Dabei werden zuerst keine feste Mindestlaufzeit geregelt, während unter § 6 – ordentliche Kündigung – eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren erwähnt wird. Darauf beruft sich nun die Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG.  Welche Mindestlaufzeit gilt nun? Rechtsanwältin Mika-Brys meint: „Es ist hier von einer Mindestlaufzeit von drei Monaten und nicht länger auszugehen. Dies wird im Vertragstext schon geregelt. Die undeutliche Gestaltung der Klauseln im Prospekt darf nicht zu Lasten der Anleger ausgelegt werden. Zudem müssen die Klauseln im Prospekt bei Vertragsschluss den Anlegern vorgelegen haben. Sonst werden diese nicht Vertragsbestandteil. Nach Berichten unserer Mandantschaft wurden die Prospekte oft erst nach Vertragsschluss von der Premium Safe Ltd & Co KG zugesendet. Dann kann sich diese aber nicht auf die Klauseln im Prospekt berufen“. 

Erforderliche Erlaubnis der Bafin – kein qualifizierter Nachrang

Das Geschäftsmodell stellt auch ein Einlagengeschäft nach dem Kreditwesengesetz dar, oder? Dieses erfordert die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung. Hier versuchte die Premium Safe Ltd. & Co Verwaltungs KG diese Pflichten zu umgehen, indem es einen „Qualifizierten Nachrang“ in den Vertrag einbauen wollte. Dieser musste allerdings wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein. Nach Ansicht von Rechtsanwältin Mika-Brys aus Berlin hierzu: „Die Nachrangsklausel ist nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden. Zuerst handelt es sich um eine überraschende Klausel im Sinne des § 305 c Abs. 1  BGB. Sie verstößt auch gegen das Transparenzgebot gem. § 307 Abs. 2 BGB.  Zudem befindet sich die Nachrangklausel auch nicht direkt im Vertrag sondern wieder im Prospekt. Dieser lag den Anlegern teilweise beim Vertragsschluss schon nicht vor. Zweifellos konnten sie damit auch nicht Vertragsbestandteil werden.

1 Komment

  • Vielen Dank für die Darstellung. Für mich als Defacto-Laie sind die Konstrukte und Zusammenhänge verschwommen und eine aufklärende Antwort habe ich auch vom Vermittler nie erhalten, auch jetzt nicht, nachdem ich 3 Monate auf eine Auszahlung warte. Immer nur Beschwichtigungen, und ich sehe meine Einlage dahinschwinden.

    Ich wäre Ihnen dankbar wenn Sie mich zur aktuellen Situation informieren könnten, …und gibt es einen „Kreis Betroffener/Geschädigter“, denen ich mich anschließen könnte?
    Für eventuell entstehende Kosten komme ich natürlich auf.

    Vielen Dank und mit besten Grüßen
    Dr. Kamenisch

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