Die Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG scheint nunmehr säumige Anleger, die ihre monatlichen Raten nicht mehr zahlen, vor dem AG München zu verklagen, um diese zur Nachzahlung der ausstehenden Raten und Fortführung der Verträge gerichtlich zwingen zu lassen.
Nach Informationen von betroffenen Anlegern geht es dabei aktuell sowohl um Forderungen aus dem Jahr 2012, bei denen eine Verjährung zu Ende 2015 drohte, als auch um Forderungen aus den Folgejahren. Dadurch ergeben sich wesentlich höhere Klageforderungen und natürlich auch Streitwerte. Geführt werden die Klagen wohl derzeit im Rahmen eines Urkundenprozesses, was bedeutet, dass sich der Anleger auch nur mit Urkunden gegen die Klage wehren kann. Nicht zugelassen sind daher andere Beweismittel wie zum Beispiel Zeugen. Diese können jedoch im sogenannten Nachverfahren eingebracht werden. Betroffene Anleger sollten sich bei Erhalt einer solchen Klage umgehend an einen auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden und sich gegen die Klage wehren. Nicht vergessen werden darf, dass bei dieser Kapitalanlage das Risiko eines Totalverlustes für den Kunden besteht.
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