Die Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG (früher: Premium Vermögensverwaltung AG & Co. KG) geht dazu über, rückständige Monatsraten gerichtlich einzuklagen.
Nach den mir bekannten Fällen handelt es sich um Forderungen aus dem Jahr 2012. Durch die Klageerhebung soll wohl verhindert werden, dass diese Forderungen verjähren. Die Anleger hatten zuvor die Zahlung ihrer Monatsraten eingestellt.
Was können die Anleger gegen die Klage tun?
Bei den Beteiligungsverträgen handelt sich entweder um ein sogenanntes „Ratensparprogramm“ oder um ein sogenanntes „Kombiprogramm“: Bei beiden sind monatliche Raten zu zahlen. Wurde die Klage im Urkundenprozess erhoben, so kann sich der Anleger auch nur mit Urkunden gegen die Klage wehren. Nicht zugelassen sind daher andere Beweismittel wie zum Beispiel Zeugen. Diese können jedoch im sogenannten Nachverfahren eingebracht werden.
Nicht klein beigeben
Eine Möglichkeit, schon im Urkundenprozess Erfolg zu haben, besteht darin, den Beteiligungsvertrag durch Widerspruch, außerordentliche Kündigung oder Anfechtung zu Fall zu bringen.
Welche dieser Varianten sinnvoll ist, lässt sich am besten nach Durchsicht des Beteiligungsvertrages beurteilen.
Auch ist denkbar, Gegenansprüche geltend zu machen. Solche Gegenansprüche können auf fehlerhafter Beratung/Falschberatung bei Vertragsabschluss beruhen, beispielsweise wenn die Beteiligung an der Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG als besonders „sicher“ empfohlen wurde.
Quelle:Rechtsanwalt Norbert Nebel
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